Wuppertal: Urteilsverkündung im Berufungsverfahren „Flohmarkt-Überfall“

Matthias Drewer auf einer Demo
Erstveröffentlicht: 
21.09.2014

WUPPERTAL – Das Landgericht Wuppertal verurteilte am Freitag den Kreisverbandsvorsitzenden von „Die Rechte Wuppertal“, Matthias Drewer, sowie die Wuppertaler Neonazis Rene Heuke, Mike Dasberg und Michele Dasberg wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung zu Haftstrafen von jeweils 2 Jahren und 6 Monaten. Die vier Angeklagten verübten nach Ansicht des Gerichts am 24. September 2011 aus einer größeren Gruppe heraus einen geplanten und koordinierten Überfall auf alternative FlohmarktbesucherInnen in Wuppertal-Vohwinkel, bei dem mehrere Personen zum Teil schwer verletzt wurden. (nrwrex berichtete)

 

Berufungsverfahren im dritten Anlauf

Nachdem das Wuppertaler Amtsgericht bereits am 15. März 2013 die Angeklagten nach Erwachsenenstrafrecht zu 2 Jahren und 2 Monaten bzw. im Fall von Matthias Drewer zu 2 Jahren und 6 Monaten Haft verurteilt hatte (nrwrex berichtete), legten sowohl die Neonazis als auch die Staatsanwaltschaft Berufung ein. Die folgende Berufungsverhandlung benötigte bis zur Urteilsverkündung letztendlich drei, durch Krankheitsfälle auf der Richter- und SchöffInnenbank bedingte, Anläufe. So waren die betroffenen NebenklägerInnen und sämtliche ZeugInnen genötigt, in Einzelfällen bis zu fünf Mal vor Gericht auszusagen. Neben der dadurch wiederkehrenden Konfrontation mit der Tat und den Tätern, kam es im Rahmen des Prozesses wiederholt zu Bedrohungen durch Neonazis. Darüber hinaus landeten zwischenzeitlich die zuvor diskret geführten Anschriften der Geschädigten durch unbedarftes Handeln des Gerichts in der Gerichtsakte.

 

Ideologisches Schlusswort des Angeklagten

Entgegen des erstinstanzlichen Urteils wurde bei dem Angeklagten Drewer das Jugendstrafrecht angewendet, was mit einer schwierigen Jugend mit zwei Aufenthalten in der Kinder- und Jugendpsychiatrie und einem Suizidversuch begründet wurde. Bei seinen drei Mitangeklagten wurde das Strafmaß nach Erwachsenenstrafrecht auf 2 Jahre und 6 Monate Haftstrafe erhöht. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Drewer selbst hatte nach dem Plädoyer seiner Verteidiger in seinem letzten Wort noch ein klares Bild seiner Gesinnung hinterlassen. So zitierte er Hermann Göring, sprach von den vermeintlich vielzähligen Todesopfern linksextremer Gewalt in Deutschland, angeführt mit dem absurden Beispiels des SA-Mannes Horst Wessel, und versuchte das Gericht zu belehren, worin der Unterschied zwischen Faschismus und Nationalsozialismus liegen würde.

 

„Knüppelkommando Kaiserstraße 30“

In den neun Prozesstagen wurden neben den geschädigten ZeugInnen und Standbetreibern des Flohmarktes auch eine Aussteigerin aus der Wuppertaler Szene und eine Vielzahl an Neonazis geladen. Die Aussteigerin sagte aus, dem Angeklagten Drewer und vermutlich auch zwei weiteren Neonazis nach der Tat das Kürzel „KKK30“ tätowiert zu haben, welches „Knüppelkommando Kaiserstraße 30“ bedeutete. In der Kaiserstraße 30 befand sich zur Tatzeit eine Wohngemeinschaft der Neonazis. Der verhandelte Überfall ging maßgeblich von der Wohnung aus, die nach der Tat als Rückzugsort diente. Im Eingangsbereich der Wohnung befand sich nach Aussage der Aussteigerin stets ein Behälter mit Knüppeln und weiteren Gegenständen, die für gewaltsame Auseinandersetzungen, die man stets suchte, verwendet wurden. Nach einer Anordnung des Gerichts musste der Angeklagte Drewer die noch vorhandene Tätowierung auf seinem Handgelenk während des Prozesses präsentieren.

 

Neonazi-ZeugInnen schweigen

Weiter belastete die Aussteigerin Matthias Drewer sowie die Mitangeklagten Rene Heuke und Mike Dasberg, sie hätten sich auf Kameradschaftsabenden mit der Tat gebrüstet. Auf Nachfrage der Nebenklagevertretung, wie die Aussteigerin die angebliche Distanzierung des Angeklagten Rene Heuke von der rechten Szene bewerte, sagte sie aus, der Distanzierung wenig Glauben zu schenken. Heuke nimmt laut eigener Aussage am Aussteigerprogramm des Verfassungsschutzes teil. Die als ZeugInnen vorgeladenen Neonazis – unter ihnen auch Maik Hilgert, Kommunawahl-Kandidat von „Die Rechte Wuppertal“, der sich vom „Pro NRW“-Vorsitzenden Markus Beisicht als juristischen Zeugenbeistand begleiten ließ – beriefen sich allesamt auf das Auskunftsverweigerungsrecht bei Eigenbelastung nach §55 StPO.

 

„Politisch motivierter Überfall“

Zum Tatverlauf stellte der Vorsitzende Richter Bittner in seiner Urteilsbegründung fest, dass die Brüder Mike und Michele Dasberg gemeinsam mit der Zeugin Yvonne F. mit einer gezielten Provokation die darauffolgenden „regelrechten Jagdszenen“ einläuteten. Nach einer verbalen Auseinandersetzung versetzte Michele Dasberg einem der Geschädigten einen unvermittelten Faustschlag ins Gesicht. Unmittelbar danach griff eine Gruppe von 10 bis 15 teils mit Knüppeln bewaffneten und vermummten Neonazis von zwei Seiten die verstreuten alternativen FlohmarktbesucherInnen an. Die AngreiferInnen verletzten mehrere Personen teilweise schwer. Der Angeklagte Drewer, so Richter Bittner, schlug einer Frau unbemerkt mit einem Knüppel auf den Hinterkopf. Als diese zu Boden sackte, erfolgte ein weiterer Schlag. Die Geschädigte wurde mit Verdacht auf Schädelbasisbruch und möglichen Hirnblutungen in ein Krankenhaus eingeliefert. Nach der „tumultartigen Situation“, so Bittner, dirigierte Drewer den Abzug der AngreiferInnen. Auch der Angeklagte Rene Heuke habe, entgegen seiner Einlassung, an dem Überfall tatkräftig mitgewirkt. So wurde er bei der Flucht in die Wohnung von seinem Vermieter mit einem Knüppel in der Hand beobachtet. Das Gericht bewertete die Tat als „politisch motivierten Überfall“. In der Urteilsbegründung wurden aber auch Defizite der ermittlungsbehördlichen Arbeit benannt, so zum Beispiel die fehlende Prüfung von DNA-Spuren und Fingerabdrücken auf den sichergestellten Fahnenstangen und Knüppeln.

 

Revision möglich

Im Gerichtssaal anwesende Neonazis äußerten sich verärgert über den Urteilsspruch. So kommentierte Jonas Ronsdorf, ein ehemaliger Aktivist der aufgelösten kriminellen Vereinigung „Freundeskreis Rade“ das Urteil lautstark mit „Schwachsinn“. Das Urteil ist innerhalb von sieben Werktagen rechtskräftig, sofern die Angeklagten keine Revision beantragen. Die immensen Verhandlungskosten tragen die Angeklagten. Drewer kann wegen der Verurteilung nach Jugendstrafrecht keine Revision einlegen, weil dort der Instanzenzug auf eine Instanz beschränkt ist. Das Jugendstrafrecht hat er der Intervention seines nicht frei gewählten Sicherungspflichtverteidigers zu verdanken, der am letzten Tag noch ein Gespräch seines Mandanten mit der Jugendgerichtshilfe initiiert hatte. Drewers Anwalt André Picker hingegen hatte im Verfahren allerhand getan, um eine Revision vorzubereiten.