Schwere Zeugenvernehmung

Erstveröffentlicht: 
22.02.2014

 Antrag auf Befangenheit des Gerichts abgelehnt /Prozess wird am kommenden Freitag fortgesetzt.

 

RHEINFELDEN. Der Prozess gegen sechs junge Leute aus der rechten Szene, denen vorgeworfen wird, eine große Schlägerei mit politischen Gegnern am 26. Februar 2011 in Herten angezettelt zu haben, geht weiter. Der Antrag einer Verteidigerin, das Gericht wegen Befangenheit abzulehnen, wurde von einem anderen Gericht verworfen.

 

Der Antrag, den Verteidigerin Nicole Schneiders damit begründet hatte, der Vorsitzende Richter habe einen Zeugen, der möglicherweise selbst an den Straftaten beteiligt war, nicht umfassend genug über sein Zeugnisverweigerungsrecht belehrt, ist als unbegründet abgelehnt worden. Damit kann der Prozess gegen sechs Angeklagte, denen Landfriedensbruch, gefährliche Körperverletzung und anderes vorgeworfen wird, weitergehen.

 

Viel passiert ist am gestrigen fünften Verhandlungstag trotzdem nicht. Eben diesen Zeugen, einen 20-jährigen Zimmermann, hatte das Gericht versäumt zum gestrigen Verhandlungstag zu laden. Zuvor war der Mann bereits zweimal zum Prozess erschienen, aber beide Male wieder nach Hause geschickt worden. Beim ersten Mal wollte ihn die Verteidigung nicht befragen, ohne Kenntnis über ein Ermittlungsverfahren, das gegen ihn geführt wurde, zu haben, beim zweiten Mal kam der Befangenheitsantrag dazwischen. Es gelang dem Gericht aber, den Zeugen kurzfristig zu erreichen, der dann erschien. Nach eingehender Belehrung und erneuter Diskussion über sein Zeugnisverweigerungsrecht war er jedoch so verunsichert, dass er nicht mehr bereit war, eine Aussage zu machen. Nun soll ihm ein Rechtsanwalt als Zeugenbeistand zugeordnet werden.

 

Staatsanwaltschaft besteht auf 20-jährigen Zeugen

 

Der Verteidigung geht es darum, den Zeugen unbrauchbar zu machen, da er im Vorfeld die Angeklagten belastet hatte. Sowohl zu der Schlägerei in Herten hat er Aussagen gemacht als auch zu den Anschlägen auf die Rheinfelder Moschee. An beiden Straftaten war er möglicherweise selbst beteiligt, weshalb ihm ein Zeugnisverweigerungsrecht zusteht. Offenbar gehörte der 20-Jährige früher selbst der rechten Szene an. Verteidigerin Schneiders vermutete in ihm die Vertrauensperson, die der Polizei anonyme Hinweise gab. Die Staatsanwaltschaft ist nicht bereit, auf den Zeugen zu verzichten.

 

Indessen beantragte die Verteidigung, die DNA eines an der Schlägerei beteiligten Mannes aus der rechten Gruppe zu erheben, der bei der Auseinandersetzung verletzt wurde. Es sei davon auszugehen, dass die Blutspuren an einem Baseballschlager von ihm stammen, und nicht von einem Kontrahenten der Angeklagten, weshalb dieser Mandant freizusprechen sei.

 

Unterdessen nahm Staatsanwalt Karsten-Nils Schwarz Stellung zu den zahlreichen Beweisanträgen, die Verteidigerin Schneiders am vorangegangenen Prozesstag gestellt hatte. Den Halter des englischen BMW zu laden, der beim Anschlag auf die Moschee benutzt worden war, hielt er für unerheblich, da der 22-jährige Kaufmann diesen auch von einen Dritten ausgeliehen haben könnte. Bezüglich der mit Nazi-Symbolen versehenen Dolche, die beim 22-Jährigen im Auto gefunden wurden, will der Staatsanwalt erst die Polizeibeamten hören, die die Dolche fanden. Beweisanträge, bei denen es um eine mutmaßliche Unfallflucht und das Fahrverbot, das der Angeklagte missachtet haben soll, geht, hielt der Staatsanwalt für unerheblich.

 

Weiteren Beweisanträgen, etwa den Kriminaltechniker zu hören, der die Reifenspuren an der Moschee untersuchte, trat der Staatsanwalt nicht entgegen. Der Prozess wird am kommenden Freitag fortgesetzt.