Repressionsmethoden im Jahr 2013 am Beispiel aktueller Fälle

EA Berlin

Seit Anfang Mai 2013 sind in Berlin mehrere Fälle von staatlichen Überwachungsmaßnahmen bekannt geworden, über die berichtet werden muss, um die Gefahren der damit verbundenen Datensammlungen seitens der Behörden zu verdeutlichen.

 

Am 22. Mai fanden Razzien durch das BKA u.a. in Berlin statt. In diesem Verfahren gab es umfangreiche Observationen und Auswertungen von Handy- und Funkzellendaten. Diese Information soll nur am Rande erwähnt werden, um das Ausmaß der Überwachung in Berlin erfassen zu können. Denn seit der Nacht zum 3. Mai ermittelt eine SOKO des LKA’s Berlin zu Anschlägen auf Jobcentern und ein SPD Büro. Nachdem in der Nähe eines Jobcenters eine Person festgenommen wurde, wertete der Staatsschutz sämtliche Handyverbindungsdaten der Verhafteten aus, beginnend am Tag vor den Anschlägen. Personen, die vor der Nacht vom 2. zum 3. Mai mit der Beschuldigten über Handy kommuniziert hatten, wurden ebenso zu Beschuldigten, wie Leute, die danach Kontakt hatten. Hinzu kommt sogar, dass Menschen, die lediglich mit Kontaktpersonen telefonierten, zu Beschuldigten erklärt wurden. In den folgenden Wochen wurden die Handys der nun insgesamt sieben Personen überwacht, teilweise mit deren Standortmeldungen, die durch das Einloggen bei Funkzellen ermittelt wurden. Damit sollte sowohl der tatsächliche Wohnort von Beschuldigten ermittelt werden, als auch deren Aufenthalt zur Tatzeit. Vereinfacht wurde dieser Ermittlungsansatz dadurch, dass inzwischen viele Leute Handynummern auf ihren echten Namen anmelden bzw, ihre SIM Karten nicht regelmäßig wechseln und so die Anfragen des LKAs an die Provider schnell beantwortet werden können.

 

Die Funkzellenabfragen der acht Anschlagsziele in der Nacht zum 3. Mai erfasste dabei auch Fahrgäste der S-Bahn, die durch die Nutzung der Ringbahn sich in Funkzellen in der Nähe mehrere Tatorte einloggten. Ein weiterer Aspekt liegt darin, dass der Staatsschutz sämtliche Videoaufnahmen der BVG sicherte, sowie von (nicht nur) tatortnahen Tankstellen, Spätis, Spielhallen sowie Videokameras der angegriffenen Ziele, beginnend Stunden vor den Aktionen. Außerdem wurden zahlreiche Gegenstände in der Umgebung der Tatorte eingesammelt, um sie auf DNA Spuren zu untersuchen. Auch der Einsatz eines Mantrailer Hundes kam zum Einsatz um vermeintliche Spuren zu verfolgen. Zusätzlich wurden mehrere Wohnhäuser im Bereich Reichenberger Str. 63a und Rigaer Str. 94 observiert und tagelang videoüberwacht.

 

Im Zusammenhang mit einer spontanen Demonstration am 7. Juni am Kottbusser Tor ermittelt das LKA wegen versuchtem Mord. Betroffen hiervon waren zunächst zwei Menschen, die in Kreuzberg an dem Abend festgenommen wurden. Inzwischen wird nach dem gleichen Prinzip der Kontaktschuld versucht, diesen Personenkreis auszudehnen. Der Staatsschutz betrachtet demnach Menschen als Verdächtige, wenn sie mit Beschuldigten bekannt sind oder mit diesen zusammen angetroffen werden, egal in welcher Situation. Auch in diesem Fall wurden vom LKA sämtliche Videoaufnahmen von öffentlichen und privaten Kameras um dem Bereich des Kottis eingesammelt, sowie der Daten der Funkzellen. Ebenso kam auch hier der Mantrailer Hund zum Einsatz und es wurden Gegenstände eingesammelt, welche auf Kreuzberger Straßen lagen, werden auf DNA Spuren untersucht.

 

Der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Tiergarten hat sämtlichen Anträgen der Staatsanwaltschaft auf Durchsuchungen, TKÜ- und Observationsmaßnahmen, sowie DNA- Entnahmen von Beschuldigten zugestimmt. Hier ist zu beachten, dass keine/keiner der Beschuldigten „auf frischer Tat“ angetroffen wurde, bzw. die meisten Beschuldigten nur durch ihren Kontakt mit anderen verdächtig wurden. Interessant ist hierbei auch die Entwicklung in Berlin, dass vermehrt Beschlüsse erlassen werden, die Beschuldigte zur Entnahme von Körperzellen zwingen. Dies insbesondere vor dem Hintergrund der Speicherwut der staatlichen Behörden relevant und für politisch aktive Personen problematisch. Des Weiteren ist festzustellen, dass durch die bislang bekannt gewordenen Observationen und Videoüberwachungen ein noch größerer Kreis von Personen ins Visier der Ermittler geraten ist, der willkürlich ausgewählt wird und schwer überschaubar ist.

Die drei hier benannten Verfahren haben eigentlich nichts miteinander zu tun. Wenn jedoch bedacht wird, wie viele Daten und „Spuren“ anfallen, wenn von der Polizei in dem jetzt bekannt gewordenen Ausmaß öffentliche Videoüberwachung ausgewertet wird und eigene, verdeckte, angefertigt wird, dazu nicht nur die Kommunikationsdaten von ursprünglich Verdächtigen sondern auch von deren Umfeld überwacht und rückwirkend ausgewertet werden, sowie durch die Funkzellenabfragen weitere Datenmengen entstehen, dann ist die Wahrscheinlichkeit gering, dass man/frau nicht jemand kennt, der/die nicht irgendwo durch eine Kamera gelaufen ist oder mit jemand kommuniziert hat, der/die überwacht wird.

 

von hier: http://ea-berlin.net/repressionsmethoden-im-jahr-2013-am-beispiel-aktuel...

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Ey Leute. Wichtig: Es reicht nicht aus ab und zu die Sim Karte zu wechseln!

 

Jedes handy meldet sich neben der Sim Karten Nr. auch mit einer individuellen Geräte Nr. an. Diese wird von Funkzellen ebenfalls mitgelesen oder kann auch durch die sogenannten MSI Catcher (Geräte die eienem zur Überwachung eine "stille SMS" senden) der Pigs gelesen werden.

 

Mann kann der Überwachung nur entgehen, wenn im Freundeskreis komplett alle Handys und Sim Karten neu besorgt werden um ein "unverdächtiges" und unüberwchtes netz aufzubauen. Selbst dann können sie einen theorethisch über die MSI Catcher und Funkzellen finden. Oft rufen einzelne Bullen sogar Nr. aus verdächtigen Funkzellen (in der Nähe von Tatorten) an um nach einem Gespräch unverdächtige Nr. auszusortieren. Sie checken nur schnell ab wie die Person reagiert usw. (Passiert in Berlin)

 

 

Rechtsgrundlagen repressiv: §100i StPO (MSI Catcher) und §100a StPO (Telefonüberwachung).

Wichtig ist erstmal nicht die Frage, was theoretisch möglich ist, sondern was konkret von den Bullen angewendet wird. Weil theoretisch ist sehr vieles Möglich.

Eine spannende Frage, die vielleicht eine EA-Struktur klären könnte wäre, ob die GEräte-ID von den Bullen zur Ermittlung herangezogen wird oder nicht. Wenn nicht, bedeutet das zwar nicht, dass man unvorsichtig sein sollte, aber zumindest, das man sich nicht verrückt machen muss. Und zu aktionen sollte man das eigene Handy eh nciht mitnehmen. Entweder man holt sich vorher ein neues inklusive neuer SIM oder man verzichtet auf Handys. Wenn das eigene, "offizielle" Handy während der Aktion daheim auf dem Küchentisch gelegen hat und da munter mit der Funkzelle kommuniziert hat, kann man sogar versuchen die Funkzellenabfrage zum eigenen Vorteil zu nutzen.

 

Von MSI-Catchern, die stille SMS versenden hab ich auch noch nie was gehört. Ich kenn nur IMSI-Catcher, die eine Funkzelle simulieren, damit sich alle Handys in der Umgebung direkt bei dieser falschen Bullenfunkzelle anmelden, statt bei der richtigen. Das dürfte aber für Aktionen nicht relevant sein, weil die Dinger recht groß und aufwändig sind und ich schätze mal, dass sie nur zu speziellen Anlässen wie DEmos benutzt werden.

 

Was eine stille SMS ist und wie genau sie funktioniert ist auch immer noch nicht geklärt, soweit ich weiß. Was klar ist, ist dass diese stillen SMS immer beliebter werden und genau so wie die Funkzellenabfrage wohl für die Bullen auch immer einfacher durchzuführen sind(was sowohl den bürokratischen als auch den technischen Aufwand angeht).

 

On a totaly different note: Mir ist bis heute auch noch kein einziges Verfahren zu Ohren gekommen, in dem Leute verurteilt wurden, weil die Bullen das Handy als Raummikrofon benutzt hätten. Immer wenn ich Leute danach gefragt habe wurde mir nur gesagt, dass das anfang der 90er bei Rockerbanden wohl mal vorgekommen sei. Dass sich deswegen seit dem die radikale Linke ins Hemd macht und das herausnehmen von Akku und SIM aus dem Handy für die meisten schon so zur Routine geworden ist, dass sie es wahrscheinlich Blind machen könnten, verstehe ich nicht. Vor allem eben, weil ich noch nie von nem Fall gehört hab, in dem das tatsächlich mal angewand wurde. Kann naütlich sein, dass die Handy-Paranoia so effektiv war, dass es nie verwertbare Beweise gebracht hat, aber irgendwie glaub ich das nicht so recht.