[S] Gerichtsverhandlung gegen Antirassistinnen

Festnahme
Am gestrigen Donnerstag, den 22. Mai, fand vor dem Stuttgarter Amtsgericht eine Verhandlung gegen zwei Aktivistinnen statt. Vorgeworfen wurde ihnen versuchte, vorsätzliche Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Zugetragen haben soll sich dies im Rahmen der Proteste gegen rassistische Umtriebe Anfang Juni 2011.

Am 4. Juni 2011 demonstrierten etwa 50 Personen im Hof des Bundessitzes der reaktionär-konservativen Piusbruderschaft im Stuttgarter Stadtteil Feuerbach. Anlass war das zur Verfügung stellen von Räumlichkeiten für einen rassistischen Kongress des Netzwerkes „PI-News“. Nachdem die Demonstranten nicht freiwillig das Gelände verließen, wurden sie gekesselt und sollten zur Polizeiwache verbracht werden.

Die angeklagten Antirassistinnen solidarisierten sich mit den Gekesselten. Eine der nun Angeklagten versuchte, aufgrund der signalisierten Notwendigkeit aus dem Kessel, Hygieneartikel
dorthin zu übergeben. Um dies zu unterbieten wurde sie durch einen Zugführer der Stuttgarter Einsatzhundertschaft rabiat beiseite geschoben. Als sie hiergegen protestierte wurde sie brutal festgenommen. Die andere Angeklagte eilte ihr hieraufhin zur Hilfe.

In der gestrigen Gerichtsverhandlung erläuterte der Verteidiger der Angeklagten ausführlich die Hintergründe des Verfahrens. So ging er auf das reaktionäre Weltbild, den Antisemitismus und die Homophobie der Piusbrüder ein.

Anhand der Bilder und Videomaterialien sah sich selbst der Richter zu der Aussage gezwungen, dass er das Vorgehen der Polizei durchaus für „bisschen fragwürdig“ halte. Der als Zeuge vorgeladene Zugführer der Polizei konnte wenig Konkretes zu dem vorgeworfenen Tathergang beisteuern. Es sei zu einem „wilden Furiengefuchtel“ gekommen, so dass er in eine Hecke geraten sei und sich den Daumen verdreht habe.

Der Verteidiger wies in einer Stellungsnahme zur Beweisaufnahme auf etliche Widersprüche in den Akten hin und regte eine Einstellung des Verfahrens an. Von Seiten der Staatsanwaltschaft wurde dies mit der Begründung abgelehnt, dass dies ohne Schuldeingeständnis der Angeklagten nicht denkbar wäre.

 

 

Der Staatsanwalt führte in seinem Plädoyer aus, dass „Selbstverständlich der Grund des Aufenthalts der Angeklagten ehrenswert“ sei und es „durchaus wünschenswert ist gegen die Piusbrüderschaft zu demonstrieren“. Jedoch hätten die beiden Antirassistinnen „ein ernsthaftes Problem sich an das Recht zu halten“. Den vorgeworfenen Tatvorwurf sah er als erwiesen an und beantragte eine Geldstrafe von jeweils 50 Tagessätzen zu verhängen.

Der Anwalt der beiden Antirassistinnen legte in seinem Pladoyer dar, dass es einen Unterschied macht ob eine Person Schmerzen hat oder Widerstand gegen eine Festnahmen leisten wolle. Außerdem stellte er klar, dass hier ein „Polizist falsch reagiert hat, sonst würden wir nicht hier sitzen“. Folglich beantragte er die beiden Antirassistinnen freizusprechen.

Der Richter verurteilte die beiden Aktivistinnen zu jeweils 30 Tagessätzen Geldstrafe à 25 Euro. Dieses Urteil zeigt wiedereinmal, dass die Stuttgarter Justiz auch bei Lappalien unbedingt eine Verurteilung anstrebt. Positiv war es, dass trotz der Vielzahl an Verfahren in den vergangenen Monaten sich viele GenossInnen im Gerichtssaal mit den Angeklagten solidarisierten.

Der Repression zum Trotz gilt es weiterhin rassistischen und faschistischen Umtrieben entschlossen entgegenzutreten!

 

 


 

Weitere Infos:

 

Flugblatt der Roten Hilfe Stuttgart zu den Verfahren

 

Bericht und Bilder von der Aktion

 

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Eier Verurteilung ist selbstverständlich Scheisse, an er hey, im Prinzip war selbst der Staatsanwalt auf unserer Seite. Ist halt ein Beamtenschisser. Besser so, als wenn solche Jobs an Faschos gehen.