Ereignisbericht der Gedenkdemonstration für Rosemarie F.

PDF-diskordisches Chaoskommando

Am gestrigen Tag, den 14.04.2013, fand in Berlin Kreuzberg/Neukölln eine Gedenkdemonstration für die am Donnerstag verstorbene Rosemarie F. statt. Diese wurde, vor allem an der Spitze der Demonstration, von den dort eingesetzten Einheiten der Staatsdiener massiv bedrängt und an der Kundgabe der Trauer und Wut aktiv gehindert. Einige unserer Geschwister befanden sich auf besagter Veranstaltung und versuchten dies so gut ihnen möglich zu unterbinden, dabei wurde eines unserer Geschwisterchen von einem in Rage geratenen Truppleiter der Einheit F132X zu Boden geworfen und mittels mehrfachen Faustschlägen auf den Kopf bewusstlos geschlagen.

 

Wir freuen uns mitteilen zu können das besagtes Geschwisterchen mittlerweile wieder aus dem Krankenhaus entlossen wurde und mittlerweile zu uns gestoßen ist.

 

[x]halten wir für wichtig [] höchst intern [] Raufaser

 

Wir finden es abartig wie sich Menschen dazu berufen fühlen können für ein Abstraktum wie Geld und Besitz im Dienste eines Systems andere Menschen zu verletzen und sogar zu töten.

Hinzu kommt die verleumderische und diskreditierende Art und Weise sich in der Öffentlichkeit zu positionieren.

 

Wie uns zu Ohren kam, verbreitete die Berliner Polizei am gestrigen Tag das Gerücht die Demonstration habe versucht die geplante Route zu verlassen, dies ist schlicht und ergreifend eine platte Lüge.

Der Einsatz der Cops begann mit dem Versuch der Festnahme unseres Geschwisterchens und eskalierte in folge dessen bis zum bekannten Ausmaß.

Hier folgt nun die Schilderung unseres Geschwisterchens zur Situation, zumindest soweit dessen Erinnerungen reichen.

 

Gedächtnisprotokoll:


Nachdem unser Geschwisterchen den Großteil der Demonstration an der rechten Seite der Demonstration verbracht hatte, um die dortigen Kameraeinheiten an ihrem kriminalisierenden Tun zu hindern, die Demonstrat_innen abzufilmen und damit zu unterstellen sie wären alle potentielle Straftäter_innen.

Dies gelang auch auch so weit ganz gut.

 

Auf dem Kottbusser Damm entschloss unser Geschwisterchen sich dann die auf der linken Seite der Demonstration sehr dicht am Transparent laufende Polizeieinheit daran zu erinnern wofür die Transparente gemacht wurden, damit Menschen sie lesen können.

Unser Geschwisterchen setzte sich vor die Cops und bremste sie aus, sodass das Transparent("Gegen hohe Miete und Verdrängung")  wieder sichtbar wurde.

Dies wurde vom Truppleiter der Einheit missfällig kommentiert, bis dieser dann schließlich sich auf der Kreuzung Höhe Bürknerstraße dazu entschloss unser Geschwisterchen mit dem Spruch "Jetzt reichts mir hier, verpiss dich!" mit einem Stoß aus dem Weg drängte.

 

Unser Geschwisterchen, durch den Tod von Rosemarie und der direkten Tatbeteiligung der Beamten an selbigen erregt, war von solchen Verhaltensweisen so angewidert das es sich darüber rege und lautstark beschwerte.

Dies wurde nur kommentiert mit "Halt die Fresse" seitens der Beamt_innen und des weiteren mit dem Versuch der Einschüchtern durch Sprüche wie "Wollen wir es(geschlechtsneutral geändert) mitnehmen?".

Kurz darauf rannte der Truppleiter wutentbrannt und in Rage auf unser Geschwisterchen zu, welches obigen Spruch kommentiert hatte, und versuchte es gewaltsam zu ergreifen.

 

Bei nachfolgendem wilden hantieren des Beamten wurden beide zu Boden gerissen, wobei unser Geschwisterchen unter den Beamten geriet.

Dieser fuhr dann damit fort auf das am Boden liegende Geschwisterchen mit Fäusten einzuschlagen, wobei nicht nur der Oberkörper getroffen wurde sondern mindestens auch 5 mal der Schädel direkt.

Unser Geschwisterchen verlor darauf hin das Bewusstsein und kam erst wieder im Krankenhaus zur teilweisen Besinnung als es sich mit Handschellen an das Krankenbett gefesselt vor fand.

 

Alles was in der Zeit von den Schlägen des auf ihm knieenden Beamten bis in das Krankenhaus passierte, entzieht sich seiner Erinnerung.

Die endgültige Diagnose der behandelnden Ärzt_innen lautet auf eine Gehirnerschütterung sowie einer (vermutlich) angebrochenen Rippe.

Hinzu kommen multiple Blutergüsse und Schwellungen auf dem Körper und vor allem im Gesicht.

 

Keine Kompromisse


Ob der gesamten Aktion auch nur ein Funken Verhältnismäßigkeit und Vernunft inne wohnt, bezweifeln wir hier vehement.

Einzig und allein dem beherzten Eingreifen der demonstrierenden Menschen ist es zu verdanken das die ganze Sache nicht schlimmer ausging als ohnehin.

Es zeigt sicher zum wiederholten Male dass dieses System dem Status Quo und den materiellen Interessen vorrang vor allem menschlichen Regungen und Empfindungen gibt.

 

Wir und vor allem unser Geschwisterchen, möchten hier noch einmal allen Menschen danken die sich solidarisiert haben und solidarisieren uns unsererseits mit allen weiteren verletzen oder gefangen genommenen Menschen vom gestrigen Tag.

Wir werden uns von solch brutaler Gewalt trotz allem noch immer nicht einschüchtern lassen und freuen uns schon auf die nächsten gemeinsamen Aktionen.

 

 

Fünf ist Rechtsaußen.

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Euer GEschwisterchen könnte die evtl. für diverse Sachen dran kriegen oder?

Das die Bullen es bewusstlos auf dem Rücken haben liegen lassen (Foto-beweis) hätte tödlich enden können, oder?

 

Mal abgesehn von dem ganzen Rest

 

würde auch als zeugIN aussagen

 

mal auch auf dem - scheiß  - bürokratenweg...

Zu allererst Freude über die erfreuliche Entlassung vom Geschwisterchen!

Ich versuche auch wenn es mir schwer fällt die Angelegenhei so sachlich wie möglich rüber zu bringen. Bei Zitaten wie denen von Gesetzestexten verzichte ich bewusst auf das Gendern, das die Texte nunmal leider so sind wie sie sind) Auf jeden Fall ist das meiner Meinung nach rein thorethisch ein rechtlich einwandfreier Fall. Allerdings bleibt der zusammenhang zwischen Recht haben und bekommen wie immer fraglich. Dementsprechend sollte alles selbstverständlich nur it zustimmung von geschwisterchen selbst, unter Einbeziehung geeigneter Antwält_innen und ggf. der Berliner Feuerwehr die explezit von den entsprechenden Einheiten weggeschickt wurde stattfinden. (Notrufe und deren "Abarbeitung" müssen von der Feuerwehr dokumentiert werden und können ggf. als Beweis dienen so wie es umgekehrt auch oft versucht wird. 

 

medizinisch:

  • Unter Schädel-Hin-Trauma (SHT) (und eine Gehirnerschütterung ist eine leichte Form des SHT) werden alle Arten von Verletzungen des Kopfes und des Gehirns verstanden, die durch eine stumpfe oder spitze Gewalteinwirkung verursacht werden. Durch die einwirkende Gewalt kann es neben äüßerlichen Veletzungen der Kopfhaut zu primäern (direkten) oder sekundären (indirekten) Schädigung von Gehirn, Gehirnnerven und Hirnhäuten kommen.
  •  Primäre Hirnschäden sind substanzielle Beschädigungen der Hirnstruktur, die im Moment der Gewalteinwirkung direkt entstehen. Sie sind in der Regel irreversibel und selbst durch Rettungsdienstliche Maßnahmen nicht mehr beeinflussbar. Unbedingt notwendig ist es daher eine Ausdehnung der primären Hirnschäden zu vermeiden und die Ausbidung sekundärer zu verhindern.
  • Sekundäre Hirnschäden treten als Folge von Komplikationen (z.B. Blutungen) durch die Gewalteinwirkung Zeitversetzt ein, lassen sich aber durch frühzeitige entsprechende Therapiemaßnahmen in ihrem Schwehregrad verringern oder gar vermeiden. Die größte Gefahr geht dabei von Stöhrungen der Vitalfunktionen aus da der durch die Blutungen entstandene erhöhte Innendruck des Hirns u.a. auf das Atemzendrum drückt und somit die eigenständige Atmung unterbunden werden kann. Auch die Kreislauffunktionen können behindert werden. Insbesondere der Blutdruckabfall führt zu einer Unterversorgung des Hirns mit Sauerstoff.
  • Die Einschätzung des Schweregrades eines SHT's ist oft rst in der Klinik nach ausführlicher Diagnostik (CT) im längeren zeitlichen Verlauf möglich und somit selbst durch ärztliches Personal des Rettungsdienstes unüblich. Ein leichtes SHT kann sich durch unbemerktes weiteres einbluten des Hirns schnell zu einem schweren SHT ausweiten.
  • Basismaßnahmen: Nach der Bergung aus dem "Gefahrenbereich" muss der erste Blick auf den Zustand der Vitalfunktionen ausgerichtet sein. Die Indikation von notärztlichem Personal muss selbst durch die Besatzung eines qualifizierten Rattungswagens großzügig gestellt werden. Ist eine ausreichende und gesicherte spontane Atmung vorhanden muss dennoch Sauerstoff verabreicht werden und eine ständige Absaugbereitschaft muss gewährleistet sein. Sind die Atemwege gesichert, erfogt spätestens jetzt die Ruhigstellung der Halswirbelsäule (HWS) mit einem HWS-Immobilisatiomskregen. Denn beim Vorliegen eines SHT's muss bis zum Beweis des Gegenteils immer von Begleiterscheinungen der HWS ausgegangen werden. Liegt eine schwere Verletzung der HWS vor und der Kopf wird z.B. bei der Umlagerung unachtsam bewegt kann ggf. der sofortige Tot eintreten! Anschließend ist eine engmaschige Überwchung zu gewährleisten (Puls, Blutdruck, Sauerstoffsättigung, EKG, GCS, Pupillenstatus und besonders der Blutzucker). Die Umlagerung auf eine Trage muss unbedingt unter Beachtung möglicher weiterer Begleitverletzungen wie der der Wirbelsäule erfolgen. (Schaufeltrage, Vakuummatratze, Spinboard) Erst wenn die Transportfähigkeit zweifelsfrei Hergestellt ist erfolgt der notärztlich begleitete Transport ins Krankenhaus.
  • Wie schon richtig bemerkt wurde und auf dem Video zweifelsfrei zu sehen ist, wurde das Geschwisterchen wie ein Sack Kartoffeln auf dem Rücken liegend weggeschleppt. Dabei können sich sowohl die Atemwege verlegen (mit der folge eines unbemerkten Erstickungsodes) als auch der Tot durch das Wegklappen des Kopfes bei einer Schädigung der HWS eintreten. Alle oben genannten Maßnahmen wurden ausnahmslos mit Füßen getreten!

 

rechtlich:

  • Auszug des berliner Landespolizeigesetzes: §5 UzwG Bln: „Den bei der Anwendung unmittelbaren Zwanges Verletzten ist Beistand zu leisten und ärztliche Hilfe zu verschaffen, sobald es die Lage zuläßt. “

 

  • Jede_r Polizist_in ist im Rahmen der Ausbildung verpflichtet eine Erste-Hilfe-Ausbildung zu absolvieren und sich weiter auf dem laufenden zu halten. Der Umgang mit bewusslosen Personen und die damit zusammenhängenden Verpflichtungen sin eindeutig Bestandteil dieser Ausbildung

 

 

  • § 323c StGB: "Wer bei Unglücken oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm dem Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft."

 

  • Ferner kann sich ein der Garantenstellung unterliegender Mensch (Polizei und Rettungsdienst unterliegen der Garantenstellung) durch eine unzureichende oder unterlassene Versorgung eines Menschen einer Tötung oder Körperverletzung durch Unterlassen (§ 212 bzw. § 223 i.V.m. § 13 Stgb) strafbar machen. Sie sind daher im Rahmen igrer Möglichkeiten verpflichten (Garantenpflicht) sämtliche geeigneten, erforderlichen und zumutbaren Maßnahmen vorzunehmen um eine drohende Gefahr für die Gesundheit oder das Leben des Patienten abzuwenden sowie weitere (Gesunheits-) Schäden zu verhindern.
  • Wer für die Notfallrettung, Krankentransport, Sanitätsdienst oder die Durchführung einer einzelnen Medizinischen Maßnahme erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten, Möglichkeiten und Erfahrungen nicht inne hat, aber dennoch die entsprechende Tätigkeit oder die Ausführung der entsprechenden Maßnahme übernimmt, macht sich einer (fahrlässigen) Körperverletzung bzw. Tötung aufgrund einen Übernahmeverschuldens schuldig. Für die Notfallrettung (und eine bewusstlose Person ist eindeutig eine Notarztindikation) ist weder eine Wanne der Polizei ausgestattet noch die einzelnen begleitenden Beamten ansatzweise qualifiziert. Somit macht sich selbst eine Krankenwagenbesatzung einer Körperverletzung oder Tötung durch unterlassen strafbar wenn sie trotz Bewustlosigkeit (Notartztindikation) keine_n Notarzt_in nachfordert.

 

  • "Neben der Pflicht zum Tätigwerden nach Paragraph 323 StGB kennt das Strafgesetzbuch auch das sogenannte "Handeln durch Unterlassen" oder "Begehen durch Untelassen": § 13 StGB: " Wer es unterlässt, einen Erfolg abzuwenden, der zum Tatbestand eines Strafgesetzes gehört, ist nach diesem Gesetz nur dann strafbar, wenn er rechtlich dafür einzugestehen hat, dass der Erfolg nicht eintritt, und wenn das Unterlassen der Verwirklihung des gesetzlichen Tatbestandes durch sein tun entspricht."In diesem Fall besteht das Unterlassen im Unterschied zu § 323c StGB nicht in einem jeden Bürger betreffenden Verstoß gegen eine Gebotsnorm sondern in der Nichtvornehme einer bestimmten zu erwartenden Handlung. Diese Voraussetzungen können auf Angehörige des öffentlichen Dienstes wie z.B.Polizisten zutreffen und so im Nichthandlungsfalle zu einer wesentlich höheren Bestrafung für ihr Nichthanden führen als bein dem nicht in gleichem Maße verpflichteten Normalbürger. Dies wird als Verwirklichung einer Straftat durch Unterlassung (Garantenstelug) bezeichnet.Ein nichthandelnder Garant begeht eine Sorgfaltspflichtsverletzung und wird wie ein Begehungstäter bei einer fahrlässigen Tötung bestraft."

Wir danken euch erst einmal sehr für die Anregungen und Antworten sowie eure Teilnahme am Zustand unseres Geschwisterchens.

Auch uns kam, zumindest zeitweilig, die Überlegung eventuell Schritte in das "Rechts"-System dieses Staates zu setzen, was wir aber(in Absprache und Teilnahme des Geschwisterchens) ziemlich zeitnah wieder verwarfen.

 

Die Gründe dafür sind zweierlei.

Zum einen ist es, wie im Beitrag "Medizinisches und Rechtliches" schon bemerkt wurde, in diesem System ein riesiger Unterschied zwischen "im Recht sein" und "Recht zugesprochen bekommen".
Unzählige Fälle von zur Anzeige gebrachter Polizeigewalt, darunter auch einige klare (ob indirekte oder direkte) Morde, zeugen von diesem Problem.

Zum anderen sind wir der Überzeugung dass wir es moralisch nicht verteten könnten die Repressionsmittel die dieses System liefert zu nutzen und uns somit weiter in dieses zu begeben, ihm so zusagen eine gewisse Legitimität und Autorität zu verschaffen, wo wir doch gegen eben jenes System (auf unterschiedlichste Art und Weise) kämpfen und Widerstand leisten möchten.

 

Sollte es von Seiten der Cops zu einer Anzeige gegen unser Geschwisterchen kommen, werden wir natürlich die ärztlichen Atteste nutzen um dieser entgegen zu wirken.

Unsere Entscheidung ist nur die Konsequenz aus unserer Überzeugung und unserer moralischen Wertevorstellung, wir können und wollen kein System akzeptieren was Unterdrückung und faschistische Ideoligie verinnerlicht.

 

Sollte es die Möglichkeit geben mittels der ärztlichen Atteste eine Anzeige gegen einen oder beide Menschen abzublocken, die außerdem noch verhaftet wurden, werden wir natürlich versuchen zu helfen.

 

 

Fünf ist Rechtsaußen.