In Berlin ist am 27. März ein junger Mann im Polizeigewahrsam gestorben - schon wieder in einer Zelle der GeSa der Direktion 3 in der Perleberger Straße.
Die Polizei meldet dazu:
"Im Polizeigewahrsam der Direktion 3 in der Perleberger Straße wurde
heute früh gegen 5.15 Uhr ein festgenommener 27-Jähriger vom Personal
leblos in seiner Zelle aufgefunden. Sofort eingeleitete
Wiederbelebungsmaßnahmen unter Mitwirkung des diensthabenden Arztes
blieben ohne Erfolg.
Das Ergebnis der kriminalpolizeilichen Todesermittlung besagt, dass der
Mann unter Alkohol- und Medikamenteneinfluss stand, als er am
Dienstagabend eingeliefert wurde. Grund war die Festnahme nach einem
räuberischen Diebstahl in einem Supermarkt in der Emmentaler Straße in
Reinickendorf. Dort hatte er gegen 19.50 Uhr mehrere Spirituosenflaschen
in seinen Rucksack gesteckt und wollte sich, ohne zu zahlen, aus dem
Geschäft entfernen. Als Angestellte ihn anhalten wollten, wehrte er sich
heftig.
Im Polizeigewahrsam wurde vom Arzt eine Blutprobe vorgenommen und die
Verwahrfähigkeit festgestellt. Der 27-Jährige blieb auf der Pritsche
liegen und schlief ein. Bei den folgenden regelmäßigen Kontrollen wurde
jeweils festgestellt, dass er schlief, zuletzt um 5.00 Uhr. Die genaue
Todesursache soll durch eine Obduktion geklärt werden."
http://www.berlin.de/polizei/presse-fahndung/archiv/382858/index.html
Wenn der Verdächtige sich tatsächlich bei seiner Festnahme gewehrt haben sollte, müsste er von dem Kampf mit den Angestellten des Supermarktes Verletzungen davon getragen haben. Hier stellt sich die Frage der Verhältnismäßigkeit: Ist es rechtlich und moralisch zu rechtfertigen einen Ladendieb so an der Flucht zu hindern, dass er einige Stunden später stirbt? Denn der Arzt hat ja seine Verwahrfähigkeit festgestellt, es kommt also eine innere Verletzung in Betracht, die nicht leicht zu erkennen ist. Oder hat der Arzt gepfuscht? Oder ist mal wieder etwas im Zellentrakt vorgefallen, was sich nie beweisen lässt. Eine bundesweite Statistik würde hier den Rahmen sprengen, aber es sollen ja nach richterlicher Meinung auch Selbstmorde durch Feuer im Gewahrsam passieren...
Das Gewahrsam an der Perleberger Str. weist allerdings eine signifikante Häufung an derartigen Todesfällen auf. Einige Fälle von vielen:
31.10.2012
"Ein 44-Jähriger in Polizeigewahrsam ist am frühen Morgen tot in einer Zelle der Polizeidirektion 3 (Tiergarten) aufgefunden worden. Sofortige Reanimationsversuche durch den anwesenden Gewahrsamsarzt und einen zusätzlich herbeigeholten Notarzt blieben laut Polizei erfolglos. Der Mann, dessen Identität noch nicht zweifelsfrei geklärt ist, war als "hilflose Person" eingeliefert worden. Die Todesursache ist bislang nicht bekannt, Anhaltspunkte für ein Fremdverschulden liegen nicht vor."
http://www.berliner-kurier.de/polizei-prozesse/leblos-im-zellenraum-mann...
Ein anderer Fall vom 22.12.2011 https://linksunten.indymedia.org/de/node/52333
Ein Fall vom 04.11.2009 http://www.morgenpost.de/berlin/article1201426/Polizei-untersucht-Tod-in...
Da die betroffenen Personen keine Lobby haben und anscheinend auch keine soziales Umfeld, welches der Sache nachgeht, ist nicht mit einer Aufklärung zu rechnen.
Statistische Untersuchung
Todesfälle im Polizeigewahrsam von 1993 bis 2003 wissenschaftlich untersucht:
http://digital.bibliothek.uni-halle.de/download/pdf/1054804?name=Todesf%C3%A4lle%20im%20Polizeigewahrsam%20von%201993%20-%202003%20in%20Deutschland