Am 06.10.12 wurde um ca. 15.50 Uhr ein Teilnehmer der Demonstration gegen die Neonazidemo von einem Wagen der Zivilpolizei angefahren. Der Vorfall ereignete sich in der Friedrichstrasse in Richtung Einmündung Marktstrasse. Dort fuhr ein Wagen der Zivilpolizei auf eine Personen zu. Das Fahrzeug fuhr dieser Person in die Beine. Die Person wurde daraufhin ein kurzes Stück nach vorne geschoben, daraufhin beschleunigte der Fahrer des KFZs stark. Daraufhin fiel der Genossen auf die Motorhaube. Der Fahrer raste nun, ruckartig lenkend die Friedrichstrasse entlang, um den sich auf der Motorhaube befindenden Genossen herunter zu schleudern. Als der Fahrer des Wagens nach ca. 50 Metern stark bremste, fiel der Genosse auf die Strasse. Daraufhin beschleunigte der Wagen erneut und entfernte sich einige Meter vom Tatort.
Kurz darauf blieb der Wagen stehen. Der Fahrer verließ seinen Wagen und sah sich mit mehreren Zeugen konfrontiert. Anstatt sich um die angefahrene Person zu kümmern zog er seinen Teleskopschlagstock und versuchte damit die Zeugen einzuschüchtern. Anfangs verweigerte er die Herausgabe von Name und Dienstnummer.. Diese gab er erst auf Anraten seiner Kollegen heraus.
Wir, die AASHA, traten mit dem angefahrenen Genossen in Kontakt. Zur genauen Rekonstruktion des Hergangs werden Zeugen gebeten, sich an die AAHSA zu wenden.
Die betroffene Person befindet sich im Kontakt mit der Roten Hilfe und erstattet zusammen mit einem Anwalt die Anzeige gegen den Beamten welcher das Fahrzeug lenkte.
Des weiteren wird in Erwägung gezogen, das Rote Kreuz, sowie die weiteren anwesenden Beamten, welche sich ebenfalls nicht um die angefahrene Person kümmerten, wegen unterlassener Hilfeleistung ebenfalls zu belangen.
Informationen (zum Tathergang, Videos, Bilder, Gedächtnisprotokolle), Ratschläge und andere Hilfeleistungen werden dankend unter aasha@riseup.net angenommen.
Autonome Antifa Schwäbisch Hell
fahrlässig
Wer sein Fahrzeug vorsätzlich (!) in eine Personengruppe lenkt, einen Menschen dabei erfasst und über 50m in voller Fahrt "mitnimmt", handelt nicht "fahrlässig", sondern nimmt ganz bewusst schwere Verletzungen oder schlimmeres in kauf.
Juristisch wäre das MINDESTENS versuchte schwere Körperverletzung, wenn nicht gar versuchter Totschlag.
wenn man keine Ahnung hat....
Oh leute wenn ihr schon meint juristische fachsimpeleien anstellen zu müssen, dann doch bitte richtig! eine versuchte schwere körperverletzung gibt es nicht, denn die schwere körperverletzung gem. §226 StGB ist einn Erfolgsdelikt, was bedeutet, dass es sich um eine vorsätzliche Tat handeln muss, bei der die in § 226 StGB genannten Folgen eingetreten sind.
Da ich nichts von verlorenem Augenlicht, dauerhaftem Sichtums oder Entstellung etc. lese, kann es sich allerhöchstens um eine gefährliche Körperverletzung gem. § 224 StGB handeln!
Das mit dem versuchten Totschlag ist ja wohl mal auch Käse! die Tatsache, dass der Verletzte "Genosse" sich noch an der Kühlerhaube festhalten konnte lässt definitiv den Rückschluss zu, dass das Auto nicht besonders schnell gewesen sein kann. Weil glaub mir Auto vs. Fußgänger bei schon 20 km/h geht gar nicht gut für den Fußgänger aus!!! Der, der sich bei einer Geschwindigkeit von "versuchtem Totschlag" noch am Auto festhält, den will ich sehen...
Jup und auf mögliche Beweisvideos wäre ich wegen den o.g. Ausführungen (Geschwindigkeit, festhalten, 50m in voller Fahrt etc) sehr gespannt ...
Das war klare gefährliche Körperverletzung!
Bitte befaßt Euch doch mal mit dem StGB, darin steht:
"§ 224 Gefährliche Körperverletzung
(1) Wer die Körperverletzung
1. durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen,
2. mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs,
3. mittels eines hinterlistigen Überfalls,
4. mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder
5. mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung
begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar."
Ein Fahrzeug ist definitiv eine Waffe, wenn man damit vorsätzlich wen anfährt. Lest bitte weiterhin diesen
https://linksunten.indymedia.org/de/comment/view/56710
Kommentar von mir.
Cops kill
Ihr erwartet nicht ernsthaft, dass der Cop belangt wird für seine Tat, oder? Die eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus...
...
Es geht nicht darum, was irgendwer glaubt. Es geht darum, die juristischen Optionen (die ja zumindest dem Anschein nach bestehen) auszuschöpfen, damit die Bürgers nicht wieder sagen können, sie hätten von nichts gewusst.
Tatsächlich kann man den Vorgang als versuchten Mord auslegen. (heimtückisch, gemeingefährlich) Siehe hierzu bspw.: anonym.to/?http://www.uni-goettingen.de/de/217702.html
Mindestens ist das aber versuchter Totschlag! Der Fahrer eines Kraftfahrzeuges ist i.d.R. Besitzer eines Führerscheines und daher über die technischen Fakten eines Kraftfahrzeuges informiert. Daher ist die Inkaufnahme des Todes des Angefahrenen zu unterstellen.
--
Es ist ja nicht so, dass es nicht durchaus Fälle gibt in denen Cops verurteilt wurden. Natürlich spricht die Statistik eher gegen eine Verurteilung, was aber auch an der leider oft fehlenden Nacharbeitung liegt. Sprich, es sind immer viel zu wenig Demonstranten bereit, konsequent alle rechtlichen Mittel im nachhinein auszuschöpfen. Die Polizei bricht das Gesetz in einem Maße, dass man schon von teils mafiösen Parallelstrukturen zum angeblichen "Rechtsstaat" sprechen muss - das wird nicht dadurch besser, dass man nach der "shit happens" Mentalität vieler Genossen einfach drüber hinweg sieht, sondern langsam mal begreift, dass sozialer und antifaschistischer Aktivismus mehr beinhaltet als ab und zu auf Demos zu gehen.
dreiste Lüge
Hier ist die Version der Bullen nachzulesen:
http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.neonazi-demo-organisierter-widerstand.0ea18ac9-4498-4be4-b991-4a3438fb1f22.html
Scheinbar glauben die Cops tatsächlich, mit solchen unverfrorenen Lügengeschichten durchkommen zu können. Jetzt ist es erst recht wichtig, dass sich möglichst viele Zeugen melden und schnell Anzeige gestellt wird!
scheiße....
...die haben echt n Arsch offen! Es ist die bürgerliche Presse, man darf sich von ihr nicht viel erwarten, unseren Widerstand zu loben erst recht nicht, aber das ist schon mehr als nur dreist... So ein asoziales Pack... Überrascht mich eigentlich ja nicht, aber mir fehlen irgendwie die Worte...
15.12.2012 Staatsanwaltschaft eröffnet Ermittlungsverfahren gege
15.12.2012 Staatsanwaltschaft eröffnet Ermittlungsverfahren gegen Opfer der Polizeiattacke von Göppingen – wegen Nötigung und Sachbeschädigung