Nicht abgedruckter BZ-Leserbrief zum Freispruch im Neonazi-Prozess

Buchenwald

Leserbrief zur Berichterstattung // Freispruch im Neonazi-Prozess vom 13.07.2012
Dieses Fehlurteil wird nicht bestehen. Ich hatte die Möglichkeit als Zuschauer diesen Prozess zu verfolgen. Wenn die Fakten tatsächlich so waren wie im Tenor des Landgerichtsurteils, dann kann man das Urteil evtl. nachvollziehen. Das Gericht betonte, es sei auf eine entscheidende Sekunde angekommen, in der sich Florian S., voll in Panik, habe entscheiden müssen. Eine Sekunde, die laut Gericht entschied über Vorsatz oder Notwehrexzess, lebensgefährliche Verletzungen oder Pech im Straßenverkehr. Die Faktenlage war aber eine andere:

 

Am Montag, den 2. Juli, machten zwei andere Neonazis als Zeugen ihre Aussage vor dem Landgericht und sagten aus. Florian S. sei in dem Moment, als die Linken auf dem Parkplatz auftauchten per Handy mitten im Gespräch mit ihnen gewesen. Nach deren Aussagen spielte sich der Dialog in etwa so ab. Stech: „Da kommen Zecken!“ Zeuge: „Unglaublich, warte mal, wir stellen lauter, damit die anderen mithören können.“ S: „Da kommen Zecken, vermummt, ich muss auflegen, losfahren……“ Dann legte S. das Handy beiseite, startete das Auto, legte den ersten Gang ein und fuhr mit quietschenden Reifen los.

 

Dieser allerletzte Vorgang mag eine Sekunde gedauert haben. Aber S. hat sich unmittelbar vor diesem fast tödlichem Ausgang mit anderen Nazis ausgetauscht, und noch wichtiger: Er hatte nicht nur eine Sekunde, sonde rn 9 bis 12 Sekunden Vorlaufzeit zu entscheiden, fährt er rechts fort oder links in die Menschen. Diese Aussagen haben mich überzeugt, das S. bewusst und absichtlich und eben nicht in voller Panik in diese Menschen gefahren ist. Er hat es darauf ankommen lassen, jemanden mit seinem Auto zu töten oder zu verletzen. Das Landgericht wird eine Revision für dieses Urteil ertragen müssen.


Zum zweiten: Selbst wenn man die Fakten so wertet wie das Gericht, so kann man sich kaum vorstellen, dass der Bundesgerichtshof ein Urteil bestehen lassen wird, in welchem demjenigen Freispruch winkt, der in Notwehrexzess mit Vollgas in eine Gruppe Menschen rast. Muss man dann nur no ch besondere Panik für sich reklamieren, wenn es sich zum Beispiel bei diesen Menschen um eine Polizeikontrolle handelt?


Schließlich wird dieses Urteil auch politisch nicht Bestand haben. Es wird nicht gesellschaftsfähiger Konsens sein, dass die Antifa bestraft wird und man den Nazi laufen lässt

Freiburg, 15.7.2012

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worum ging's da genau?

Wenn der eine sagt, die "Zecken waren vermummt". Waren sie es denn und wollten sie ihm (und andere) angreifen oder was lief da ab?

Könnte man als eine Panikreaktion werten, wenn er plötzlich angegriffen wurde. Du schreibst auch, dass er es drauf ankommen ließ jemanden mit seinen Auto zu töten/verletzen. Kann das Gericht aber auch so sehen, dass mehrere Vermummte auch nichts besseres im Sin hatten als ihn zu verletzten/zu töten. Ich will ihn jetzt nicht verteidigen,  aber angegriffen wird, macht "krasse" Aktionen!

Bei uns gab es mal ein Fall, da hatten sich mehrere Personen (kein polit. Hintergrund) auf einen Fest geprügelt. Da haben auch so 15 Leute noch auf einen eingetreten. Von dem ein Freund wollte ihm helfen, aber was soll er gegen 15 machen. Da ist der auch mit dem Auto auf die zu gefahren hat dabei auch mehrere um gefahren. Mit den Knüppel raus und seinen Kumpel eingesackt und wieder los.

Der sollte auch verurteilt werden, wegen versuchten Totschlags und Fahrerflucht. Es ergab sich aber so, dass die 15 Leute alle zu unterschiedliche Aussagen machten(heißt: einer sagte er hat voll Scheinwerfer an, andere sagten er kam aus dem nichts, andere sagten er hatte auch eine Waffe ....>bestimmt wegen den reichlichen Alk-konsum) und er so frei gesprochen wurde.

Ich will damit nur sagen, wenn es heftig wird, machen die Menchen heftiges!