[S] Berufungsverhandlung gegen Chris

Das Landgericht

Am heutigen Mittwoch, dem 29. Februar, fand vor dem Stuttgarter Landgericht die Berufungsverhandlung im Verfahren gegen den Antirassisten Chris statt. Der ursprünglich auf drei Termine angesetzte Prozess endete mit einem Vergleich zwischen Anklage und Verteidigung. Die Haftstrafe wurde letztlich um vier Monate auf ein Jahr und drei Monate erhöht und im Gegenzug zur Bewährung ausgesetzt.

 

Kundgebung vor dem Landgericht

Wie bereits bei den vorherigen Prozessen wurde auch dieses Mal auf eine Kundgebung vor dem Prozess hin mobilisiert. Diese fand ab acht Uhr in der Urbanstraße statt. Anwesend waren ca. 30 Personen, die sich mit Chris solidarisch zeigten und durch Parolen, Transpis, etc. den wahren Charakter des Prozesses und der Klassenjustiz entlarven wollten.

Es gab verschiedene Reden, u.a. von der Ver.di Jugend, vom Zukunftsforum Stuttgarter Gewerkschafter, der MLPD und uns als Solikreis. Außerdem gab es einen Infotisch mit Materialien zum Prozess, Solishirts und Pullis, die im Voraus für die Verhandlung gemacht wurden.

 

Prozessverlauf

Aufgrund der peniblen Kontrollen vor dem Gerichtssaal konnte die Gerichtsverhandlung erst mit 15 minütiger Verspätung, mit der Feststellung der Personalien des Angeklagten, beginnen. Anschließend wurde das Urteil des Amtsgerichts auszugsweise verlesen. Der vorsitzende Richter Helwerth stellte anschließend die Position des Gerichtes dar: „Ich teile die Rechtsauffassung ihres Verteidigers, nach aktuellem Wissensstand, nicht“ und stellte klar, dass nach seiner Ansicht das „Urteil des Amtsgerichtes nicht nach einem Freispruch schreit“. Nachdrücklich wirkte er auf eine Einigung hin und betonte in Richtung Verteidigung, dass es „manchmal auch auf Schadensbegrenzung“ ankomme.

Bereits nach 15 Minuten wurde die Verhandlung unterbrochen, damit Staatsanwaltschaft und Verteidigung sich absprechen können.

Gegen 10 Uhr schloss sich der Richter den Gesprächen über eine mögliche Verständigung an. Knapp 45 Minuten später wurde die Verhandlung fortgesetzt. Richter Helwerth fasste die Ergebnisse zusammen, dass man zu dem Ergebnis kam, dass die Verteidigung ihre Berufung auf die Rechtsfolgen beschränkt und im Gegenzug die Staatsanwaltschaft einer Aussetzung zur Bewährung zustimmt.

Im Anschluss wurde Chris zu seiner Person befragt und der Auszug aus dem Bundeszentralregister verlesen. Aufgrund von Erheiterung im Publikum, stellte Richter Helwerth klar, dass er in dieser Hinsicht „vielleicht ein alter, repressiver Sack“ sei und forderte die Prozessbeobachter auf, sich ruhig zu verhalten.

 

Plädoyers

In seinem Plädoyer stellte Staatsanwalt Dr. Friedrich klar, dass man seiner Ansicht nach „den moralischen Zeigefinger nicht zu einer Faust“ machen dürfe und betonte: „Wir haben hier einen politisch engagierten Menschen (…), dessen Engagement strafrechtlich nicht zulässig ist“.

Neben einer Bestrafung im Rahmen des vereinbarten Strafrahmens, regte er für die Bewährungsauflagen an, „dass das Gericht sich Gedanken macht, wie der Kontakt zu bestimmten Gruppierungen untersagt“ werden könne. Dies begründete er damit, dass sein angeblich gewalttätiges Verhalten durch sein politisches Umfeld bedingt sei.

Der Verteidiger des Angeklagten hielt sich in seinem Plädoyer eher kurz und verwies darauf, während der Verständigungsgespräche bereits seinen Standpunkt dargelegt zu haben und dies zu Protokoll gegeben zu haben. Er sprach sich jedoch gegen ein politisches Betätigungsverbot aus und betonte, dass dies willkürlich sei und auch „nicht realisierbar wäre“.

 

 

Urteil

Nach einer 30 minütigen Unterbrechung verkündete das Gericht um 12 Uhr das Urteil: „1 Jahr und 3 Monate auf Bewährung.“ Diese wurden auf drei Jahre Bewährungszeit festgelegt. Zusätzlich wurden 150 Stunden gemeinnützige Arbeit, ein Antiaggressionstraining sowie das Verbot sich an „gewalttätigen Aktionen der Antifaschistischen Aktion oder ähnlichem zu beteiligen oder diese zu planen“ auferlegt. Desweiteren wurde ihm aufgetragen, sich von Demonstrationen, die sich zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zu entwickeln drohen, sofort zu entfernen.

Der Richter betonte während der Urteilsbegründung ebenfalls, dass man lernen müsse, dass die Polizei nicht immer gleich der Feind sei, „zumindest nicht der wahre Feind“. Außerdem konnte er nicht davon absehen, über die Charaktereigenschaften des Stuttgarter Antirassisten zu urteilen und meinte, dass Chris ein „Heißsporn sei, der geneigt ist schnell um sich zu schlagen“. Dies ginge aus dem vorgelesenen Auszug des Bundeszentralregisters hervor. Wenn innerhalb einer Woche keiner der beiden Seiten Revision gegen das Urteil einlegt, so wird dieses rechtskräftig.

 

Politische Einschätzung des Urteils

Das heutige Urteil stellt aus Sicht des Solikreises keinen Sieg dar, aber einen Teilerfolg, der ohne den politischen Druck nicht zustande gekommen wäre. Die mediale Öffentlichkeit von Naziumtrieben durch das Auffliegen des Terrors der NSU und der momentan ebenfalls im Landgericht Stuttgart stattfindende Prozess wegen des Mordversuchs vonseiten der Nazis in Winterbach haben hierbei ebenso eine Rolle gespielt, wie die spektrenübergreifende Solidaritätsarbeit in Stuttgart.

Es gibt sicher keinen Grund, dem Richter oder der Stuttgarter Staatsanwaltschaft dankbar zu sein. Vielmehr ist die Bereitschaft auf eine Haftstrafe zu verzichten, als Resultat der politischen und juristischen Arbeit zu betrachten. Der entschlossene Verfolgungswille gegen antifaschistisch und links Engagierte konnte durch eine Welle der Solidarität nich ausgebremst, aber zumindest abgefedert werden.

Weder dem Gericht noch der Staatsanwaltschaft ging es um die Klärung der “Schuldfrage”. Der Prozess wurde von Anfang an von beiden Seiten als politischer Prozess geführt. Die Verurteilung von Chris kann und muss letztendlich als Resultat im Spannungsfeld von Druck und Gegendruck bewertet werden. Es ist uns gelungen, hier als Akteur deutlich wahrnehmbar zu sein und Zugeständnisse zu erzwingen. Nicht mehr, aber auch nicht weniger.

Die Tatsache dass es weder vom Angeklagten noch seiner Verteidigung zu einer politischen Distanzierung von den vorgeworfenen Taten kam werten wir dabei als Selbstverständlichkeit.


Vorläufige Nachbereitung unserer Solidaritätsarbeit

In den vergangenen sieben Monaten haben wir als Solikreis versucht Öffentlichkeit zu schaffen und Druck aufzubauen. Es war schön für uns zu erleben, wie diese Arbeit spektrenübergreifend von vielen Akteuren aufgegriffen und unterstützt wurde. In den kommenden Wochen werden wir das Verfahren gegen Chris und unsere Arbeit intensiv nachbereiten.

Doch auch mit der Beendigung des Verfahrens gegen Chris ist die Kriminalisierung von Antifaschistinnen und Antifaschisten weiterhin ein aktuelles Thema. Die Verurteilung des Antifaschisten Smily am 17. Februar durch das Amtsgericht Stuttgart zu einer zehnmonatigen Haftstrafe, die hierzu anstehende Berufungsverhandlung, aber auch die vielen „kleinen“ Verfahren fordern weiterhin unsere Solidarität. In welcher Form wir als Stuttgarter Solikreis hierfür einen Rahmen darstellen können, werden wir ebenfalls in den kommenden Wochen diskutieren.

 

Stuttgarter Solikreis, 29. Februar 2012

 

Mehr Infos unter www.solikreis-stuttgart.tk

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Sa. 17. März - 18.00 Uhr

Verfahren gegen den Antifaschisten Chris – Situation, Soliarbeit, Knasterfahrung

 

Zum Tag der politischen Gefangenen veranstaltet die Ortsgruppe Karlsruhe der Roten Hilfe eine Infoveranstaltung zur Situation, Soliarbeit und der Knasterfahrung im Fall des bis vor kurzem inhaftierten Antifaschisten Chris aus Stuttgart.

Kurz nach der Berufungsverhandlung werden Chris und der Solikreis Stuttgart nach Karlsruhe kommen und über die Situation, die Soliarbeit und die Knasterfahrungen berichten. Die Veranstaltung findet am 17. März um 18 Uhr in der Planwirtschaft (Werderstr. 28) statt.

 

Rote Hilfe Karlsruhe

Herzlichen Glückwunsch dem Solikreis und natürlich Chris für diesen Erfolg!