Linke Politik verteidigen! Weg mit den §§129, 129a/b!

Linke Politik verteidigen!

Antirepressionsdemo zum 18.03. - dem Tag der politischen Gefangenen: Samstag, 17.03.2012, 14 Uhr - Stuttgart Schlossplatz

Das Jahr 2011, ein Jahr der Revolutionen und revolutionären Prozesse. Weltweit steigen die Proteste gegen den Kapitalismus und die bestehenden Klassenverhältnisse. Sei es in Frankreich, England, Irland, Spanien, Griechenland, Italien, sei es im Nahen Osten, in Kurdistan oder in vielen Ländern Nordafrikas. Eins haben diese Proteste gemeinsam: es ist der Kampf der Unterdrückten, der ausgebeuteten Arbeitermassen und Jugendlichen gegen die Missstände des Kapitalismus. Aber immer dann, wenn Widerstand gegen die bestehenden Verhältnisse anwächst, die Unzufriedenheit der tagtäglichen Ausbeutung auf die Straße getragen wird greifen die Herrschenden verstärkt zu Repression, um AktivistInnen abzuschrecken und revolutionäre bzw. fortschrittliche Ansätze bereits frühzeitig zu zerschlagen. Dass sich die Repression also gerade jetzt – in Zeiten der Krise – verschärft ist weniger überraschend, als vielmehr im kapitalistischen System als Basis angelegt.

 

Die Möglichkeiten der Behörden sind dabei vielfältig: Vor allem jedoch die „Antiterrorgesetze“ werden mehr und mehr eingesetzt, um gegen linke Bewegungen oder Organisationen in aller Härte vorzugehen.

Anhand von drei aktuellen Fallbeispiele möchten wir einen Ausschnitt der Bandbreite der Repression in der BRD aufzeigen, der eine neue Qualität der Repression anzeigt: Mit Hilfe der „Antiterrorgesetze“ §129, §129a und §129b soll der legitime Kampf gegen Faschismus, Ausbeutung und Unterdrückung nicht nur deligitimiert, sondern zerschlagen werden – sei es durch Prozesse gegen aktuell kämpfende Gruppen oder – wie im Fall der RZ – gegen bereits aufgelöste Gruppen, um dadurch diesen Teil der Geschichte für sich vereinnahmen zu können.

 

§129 Verfahren gegen AntifaschistInnen


44 AntifaschistInnen aus Sachsen sind momentan in einem Verfahren wegen „Bildung einer kriminellen Vereinigung“ (§129) angeklagt. Vorgeworfen wird ihnen, dass sie im Zeitraum zwischen 2010 und 2011 militant und organisiert gegen Nazis vorgegangen seien – unter anderem im Vorfeld des jährlich stattfindenden Naziaufmarschs in Dresden.

An dem §129 Verfahren in Dresden zeigt sich gerade im Kontext der großangelegten Funkzellenauswertung während des Naziaufmarschs, den Hausdurchsuchungen in Sachsen, Stuttgart und Berlin und der sich verschärfenden Repression gegen AntifaschistInnen der Wille des Staates antifaschistischen Widerstand zu kriminalisieren mehr als deutlich. Mit dem Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung wird damit die Aktion auf der Straße zum Organisationsdelikt stilisiert, um somit umfangreiche Ermittlungsbefugnisse zu erlangen und mit hohen Urteilen ein Exempel zu statuieren.

 

§129a Verfahren gegen ehemalige Militante der Revolutionären Zellen


Sonja Suder und Christian Gauger wird vorgeworfen Mitglieder der Revolutionären Zellen (RZ) gewesen und an Aktionen der RZ gegen den Rüstungskonzern MAN, gegen das Heidelberger Schloss und im Fall von Sonja an der OPEC-Aktion beteiligt gewesen zu sein.
1978 gingen die beiden, nachdem in Folge der Großrazzien Ende der 70er Jahren nach ihnen gefahndet wurde, ins Exil. Mitte September 2011 wurden Sonja Suder und Christian Gauger von Frankreich nach Deutschland ausgeliefert. Sonja sitzt als 79-jährige Frau seither in U-Haft in Frankfurt. Christian wurde wegen seiner stark angeschlagenen gesundheitlichen Situation nach einigen Wochen in U-Haft gegen Auflagen entlassen.
Momentan wird entschieden ob ein Prozess wegen „Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung“ (§129a) gegen sie eröffnet wird.

An diesem Fall, wie auch am Fall der Zeugenvorladungen ehemaliger Militanter der RAF im Prozess wegen der Tötung von dem damaligen Generalbundesanwalt Buback im April ’77 durch ein RAF Kommando, zeigt sich der ungebrochene Wille des Staates auch die Geschichte des bewaffneten Kampfes an sich zu reissen, zu entpolitisieren und in ihrem Sinne umzudeuten.

 

§129b-Prozesse gegen türkische und kurdische Linke


Bereits seit März 2008 stehen in regelmäßigen Abständen türkische Linke vor Gericht, denen die „Bildung oder Mitgliedschaft in einer ausländisch terroristischen Vereinigung“ (§129b) vorgeworfen wird. Die AktivistInnen werden gleichzeitig auch mit Hilfe des §129a angeklagt. In 5 Prozessen wurden insgesamt 11 politische AktivistInnen der Prozess gemacht. Allen wurde vorgeworfen Mitglieder in der verbotenen, in der Türkei kämpfenden DHKP-C (Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front) zu sein. Die Urteile in den abgeschlossenen Prozessen erstreckten sich von 2 Monaten und 11 Monate bis zu lebenslänglich. Ein Prozess läuft momentan noch und ein weiterer Prozess gegen eine Frau, der ebenfalls die Mitgliedschaft in der DHKP-C vorgeworfen wird, ist in Vorbereitung.

Darüber hinaus wird seit Oktober 2010 auch die kurdische Arbeiterpartei (PKK) mit Hilfe des §129b verfolgt, was nichts anderes als die Verschärfung der Repression gegen kurdische Strukturen bedeutet.
Bereits jetzt gab es mindestens 4 Verhaftungen von kurdischen AktivistInnen mit Hilfe des §129b und seit August 2011 läuft in Frankfurt ein Prozess gegen einen kurdischen Aktivisten.

Der §129b ist dabei die deutsche Ausformung der europaweit durchgesetzten „Antiterrorgesetzgebung“, die mit Hilfe von „Antiterrorlisten“ versuchen die Betätigung von revolutionären, fortschrittlichen Strukturen in der EU zu verhindern. Konkret bedeutet das, dass AktivistInnen im Exil verfolgt und kriminalisiert werden, um einerseits die privilegierte (Wirtschafts-)Partnerschaft zur Türkei zu manifestieren aber vor allem um sich mit Hilfe des §129b ein neues Mittel zur Bekämpfung von Aufständen zu schaffen und zu etablieren.

 

Unsere Solidarität gegen ihre Repression


An diesen drei Beispielen werden nicht nur die Möglichkeiten der Herrschenden deutlich gegen fortschrittliche/revolutionäre Ansätze vorzugehen, sondern vor allem zeigt sich daran, dass jegliche Form des Widerstands mit Repression beantwortet werden soll – sei es mit Hilfe der Antiterrorgesetzen unmittelbar als Antwort auf (erfolgreiche) Aktionen und Aktivitäten oder auch mehrere Jahrzehnte danach.

Für uns ist klar: Terrorist ist der der verhungern lässt, bombardiert und verhaftet! Und nicht diejenigen, die in jeder Konsequenz für eine klassenlose Gesellschaft, für eine Welt ohne Ausbeutung und Unterdrückung kämpfen.

Wir möchten den 18.03. – den Tag der politischen Gefangenen – dafür nutzen über diese Fälle zu informieren, Solidarität aufzubauen und ein Zeichen zu setzen, um gemeinsam gegen diese Angriffe vorzugehen.

Gerade angesichts der sich verschärfenden internationalen Repression gilt es zusammen gegen Repression, Ausbeutung und Unterdrückung zu kämpfen und auch gemeinsam für diejnigejn auf die Straße zu gehen, die eingesperrt und isoliert worden sind.

 

Linke Politik verteidigen! Weg mit den §§129, 129a/b!
Freiheit für alle politischen Gefangenen!


Demonstration anlässlich des Tags der politischen Gefangenen:
Linke Politik verteidigen! Weg mit den §§129, 129a/b!
Samstag, 17.03.2012 || 14 Uhr
Schlossplatz, Stuttgart

 

www.linkepolitikverteidigen.tk


Netzwerk Freiheit für alle politischen Gefangenen Stuttgart
Young Struggle
Zusammen Kämpfen [Stuttgart]

 

Kasten:
Die Anwendung der Antiterrorgesetze in der Türkei

Seit dem 11.09.2001 wurden auf der Welt 35.000 Menschen wegen Terrorverdachts verurteilt. 12.000 Verurteilungen haben allein nur in der Türkei stattgefunden. Momentan sind in der Türkei 7.000 Personen inhaftiert, 6 davon sind Abgeordnete des türkischen Parlamentes, 35 Journalisten, über 600 StudentInnen, zahlreiche Bürgermeister, SchriftstellerInnen und linke AktivistInnen wie z.b von der BDP oder ESP. Mit den Antiterrorgesetzen wird die revolutionäre Bewegung in der Türkei und ebenso auf der Welt angegriffen um die unvermeidlichen Aufstände auf der Welt zu bekämpfen und oppositionelle Bewegungen niederzuschlagen. Gleichzeitig sind sie Ausdruck der internationalen Zusammenarbeit der Repressionsbehörden und Regierungen bei der Bekämpfung von Aufständen.

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