Am heutigen Freitag, dem 17.6., wurde das Urteil im Prozess gegen den ehemaligen Jugendbeauftragten der NPD – Andre Zimmer – vor dem Bochumer Landgericht erwartet.
Nach 5 vergangenen Prozesstagen, die teilweise unter Ausschluss der Öffentlichkeit abgehalten wurden, stand also für heute noch das Plädoyer von Staatsanwaltschaft und Verteidigung, sowie zwei kurzfristig angesetzte Zeugenvernehmungen an. Zur persönlichen Unterstützung des Rechtsradikalen waren ca. 10 Nazis aus Bochum und Umgebung angereist. Darunter Daniela Wegener von der NPD Bochum, Ariane Meise aus der Rechtsabteilung des NPD-NRW Vorstands, sowie Marcel Haliti und Lars von der NPD Essen
Als Zeugen wurden ein Mitarbeiter des Jugendamtes Bochum und der Geschäftsführer einer Jugenderziehungsanstalt angehört, die sich im Detail zu möglichen Maßnahmen für Zimmer äußerten. Hierbei wurde insbesondere ein Schwerpunkt auf die Gruppen-Inkompatibilität des heranwachsenden Neonazis gelegt, weshalb eine Unterbringung in einer Wohngruppe als erzieherische Maßnahme schnell ausgeschlossen wurde.
Der finale Vorschlag belief sich dann auf eine Integrierung in eine Individual-Maßnahme, bei welcher der Angeklagte an einen Ort außerhalb NRWs zieht und unter permanenter Einzelbetreuung steht. Zudem soll ein Kontaktverbot zu „alten Bekannten“ dabei helfen, sich in die Jugendanstalt einzugewöhnen und sich von alten Verhaltensweisen und Meinungen loszusagen. Auch eine psychiatrische Behandlung wurde in Betracht gezogen. Diese würde allerdings nur nach Empfehlung durch beobachtendes Fachpersonal eingeleitet, so die Angehörten.
Das Plädoyer des Staatsanwalts beschränkte sich im Großen und Ganzen darauf, dass er die von Andre Zimmer eingestandenen Anklagepunkte noch einmal vortrug auf die massive Anhäufung von Straftaten aufmerksam machte.
Der von ihm als Intensivtäter bezeichnete Andre Zimmer, hatte sich zuvor zu allen Anklagepunkten geständig eingelassen – bis auf seinen Angriff auf AntifaschistInnen vor dem Bochumer HBF und dessen Umfeld am 24.1.11. Hier versuchte er eine Notwehrsituation zu konstruieren in welcher der Waffennarr mit Reizgas auf vermeintlich angreifende Linke losging. Diese Version der Geschehnisse, war jedoch selbst dem Staatsanwalt zu viel Abenteuer, der klarstellte, dass alle Aussagen – auch die von unbeteiligten PassantInnen – explizit auf einen Angriff Zimmers hindeuten.
Er forderte eine Freiheitsstrafe von 2 Jahren auf Bewährung.
Rechtsanwalt Lober erklärte in seinem Plädoyer zum 24.1., dass sein Mandant sich verfolgt gefühlt habe und nicht geklärt sei, ob die Geschädigte nicht doch Andre Zimmer und seinen Begleiter Dennis Bruglemans angegangen habe. Zumal die „kriegsähnlichen Zustände“ für das ehemalige NPD-Mitglied zu einem Bedrohungsgefühl ihr übriges getan hätten, weshalb hier eine Notwehrsituation gegeben sei.
Der erwähnte Bruglemans – ein JN-Mitglied aus Gelsenkirchen - sprach in seiner Zeugenvernehmung übrigens ebenfalls von „Kriegszuständen“ und steht Mitte Juli wegen gefährlicher Körperverletzung vor Gericht.
Weitergehend machte der Verteidiger darauf aufmerksam, dass der Angeklagte in allen anderen Punkten geständig sei und dieses zu berücksichtigen wäre. Anstatt in einen „üblichen Habitus“ zu verfallen und eine konkrete kleinere Strafe als der Staatsanwalt zu fordern, wollte er abschließend lediglich die Kammer bitten, dem jungen Herrn Zimmer einen Einstieg in ein neues Leben zu ermöglichen und deshalb Milde walten zu lassen. Wie rührend...!
In der Pause ereignete sich dann ein kleiner Zwischenfall vor dem Gerichtssaal. Der aus Essen kommende Marcel Haliti versuchte mit seinem Handy Fotos von einem unabhängigen Prozessbeobachter zu machen. Dieser machte kurzerhand klar, dass der Nazi dies besser unterlässt, was dann auch so geschah.
Im Zuge dessen spurtete jedoch ein weiterer mit angereister Rechter auf den Prozessbeobachter zu und bedrohte ihn im folgenden massiv. Er würde ihm den Hals brechen und falls dieser nun Fotos machen wolle bekäme er einen Genickbruch verpasst. Darauf reagierte der Bedrohte entschiedenen und stellte sich dem Mitte 40-Jährigen entgegen, sodass sich die Situation nach einigen weiteren Bedrohungen auflöste.
Gegen Mittag folgte schließlich das Urteil.
Die 3. Strafkammer verurteilte den momentan im Jugendstrafvollzug Düsseldorf sitzenden zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 10 Monaten auf Bewährung. Verurteilt wurde dieser wegen: Brandstiftung,
Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion,
Sachbeschädigung,
Vortäuschen einer Straftat,
unerlaubtem Führen und Besitz von Schusswaffen,
Bedrohung,
Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und
gefährlicher Körperverletzung.
Im Detail handelt es sich dabei um folgende Fälle:
-Am 30.6.2010 hat Zimmer ein Mobilée aus Holz und Plastik vor der Wohnungstür seiner Großmutter in Brandt gesetzt. Die Tür wurde von außen massiv beschädigt. Dazu verteilte er im Hausflur ein Flugblatt, welches vermeintlich von AntifaschistInnen verfasst worden sein soll und gegen ihn hetzt. Aufgrund dieser Flugblätter wurde – wie von ihm beabsichtigt – erst gegen Linke ermittelt. [Sachbeschädigung und Vortäuschen einer Straftat]
-Am 9.7.2010 sprengte Zimmer mit einer selbstgebauten Sprengvorrichtung den Briefkasten seines elterlichen Wohnhauses. Es entstand ein Schaden von 1500 €. [Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion in Tateinheit mit Sachbeschädigung und Vortäuschen einer Straftat]
-Am 11.8.2010 zündete Zimmer eine Mülltonne zwischen zwei geparkten PKWs ab, die in Folge dessen komplett ausbrannten. Der Schaden beläuft sich auf ca. 15000€. [Sachbeschädigung]
-Am 15.8.2010 zündete Zimmer vor dem Wohnhaus seines Kameraden Markus Schumacher eine Mülltonne an und sprühte Parolen wie „No Nazis“und „AJB“ an die Hauswand. Am nächsten Tag rief er bei Wolfgang Schumacher, dem Vater des Kameraden, an und kündigte einen Anschlag auf seine Wohnung an. Daraufhin stellte dieser eine Anzeige gegen Unbekannt. [Sachbeschädigung, Bedrohung]
-Am 2.10.2010 zündete Zimmer einen Müllkontainer auf dem Gelände seiner ehemaligen Schule Preins Feld an. Dadurch geriet eine sich daneben befindliche Holzhütte in Brand und brannte nieder. [Brandstiftung]
-Am 1.1.2011 wurde Zimmer durch Beamte eine Gaspistole und 3 Patronen abgenommen. Für die Waffe besaß er keinen Waffenschein. [Unerlaubtes Führen von Schusswaffen]
-Am 24.1.2011 griff Zimmer nach einer NPD-Flugblattaktion 2 AktivistInnen, sowie unbeteiligte Passanten mit Reizgas/Pfefferspray an. Nach Eigenauskunft habe er „die Frau angegriffen, weil sie genervt hat.“ [Gefährliche Körperverletzung in 4 Tateinheitlichen Fällen]
Darüber Hinaus wurde ihm das Bemalen eines Stromkasten mit Hakenkreuzen [Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen] und der Besitz einer „Kartoffelkanone“ [unerlaubter Waffenbesitz] zu Lasten gelegt.
Weil er die Taten als Heranwachsender begangen hat, kommt das Jugendstrafrecht in Frage. Da eine deutliche Reifeverzögerung bei dem Jungnazi festgestellt werden konnte, wird dieses auch angewandt, so der Vorsitzende Richter.
Als Teil der Bewährungsauflage muss sich Andre Zimmer nun in die über ein Jahr dauernde Jugenderziehungsmaßnahme begeben, die direkt im Anschluss an die Verhandlung beginnen soll.
Als Beschluss wurde ebenfalls verkündet, dass sich die Bewährungszeit auf 3 Jahre beläuft, er 2 Jahre unter Aufsicht eines Bewährungshelfers gestellt wird und dass sein Haftbefehl aufgehoben wird.
Die Kosten für das Verfahren trägt die Landeskasse, da der Angeklagte kein Einkommen hat. Seine Auslagen sind selbst zu tragen.
Und nun?
Mit Andre Zimmer verlässt ein sehr aktionsbereiter und gewalttätiger Neonazi die Bildfläche für viele Monate. Teils wöchentlich konnten wir zuletzt die Übergriffe und Anschläge des Pyromanen beobachten. Es ist von daher natürlich erfreulich, einen solch gefährlichen Rechten für einige Zeit „außer Gefecht“ zu wissen. Doch wissen aufmerksame BeobachterInnen längst, dass es in Bochum mehr Nazis gibt, die mit massiven körperlichen Übergriffen, Anschlägen auf Wohnhäuser, Bedrohungen und Schändungen von Friedhöfen auf sich Aufmerksam machen.
Es gilt weiterhin aufmerksam zu sein und mit konsequentem Entgegenstellen in Bochum zu verhindern, dass Nazis ihre Ideologie – ob auf der Straße oder im Rat der Stadt - verbreiten können.
Prozessberichte:
1. Prozesstag: http://ajb.blogsport.de/2011/05/26/1-prozesstag-gegen-andre-zimmer/
3.+4.Prozesstag: http://linksunten.indymedia.org/de/node/41654
Was andere schreiben
Der Blick nach Rechts:
Kontaktsperre für Brandstifter - http://linksunten.indymedia.org/de/node/41795
?
Was ist aus der Sache mit dem kinderpornographischen Material geworden, was auf seinen gewesen sein soll? Wurde er dafür nicht verurteilt?
Erg.
Handy, war gemeint
fallen gelassen
dieser anklagepunkt wurde fallen gelassen. vermutlich nach § 154 StPO: "Unwesentliche Nebenstraftaten", weil die Straffolge, die sich aus seiner Schuld ergeben hätte, im Hinblick auf die anderen Straftaten nicht wesentlich ins Gewicht gefallen wäre.
Ansonsten: Einen herzlichen Dank für die wirklich sehr gute und ausführliche Prozessberichterstattung im "Fall" Andre Zimmer.
?????
Hat da wer nicht aufgepasst im Gericht?
"Vermutlich" gepennt nach § 154 StPO?
Mann, mann, mann.