Interne „Burschentag“-Dokumente geleakt!

Tagungsunterlagen „Burschentag“ 2011

Der reaktionärste Dachverband aller Korporationen, die „Deutsche Burschenschaft“, organisiert jedes Jahr den „Burschentag“ in Eisenach. Mit diesem Artikel veröffentlichen wir die internen Protokolle der Jahre 2005 bis 2009 und die Tagungsunterlagen 2010 & 2011.

 

 

 

 

 

 

 

 

Protokoll „Burschentag“ 2005 Protokoll „Burschentag“ 2006 Protokoll „Burschentag“ 2007

 

Protokoll „Burschentag“ 2008 Protokoll „Burschentag“ 2009 Tagungsunterlagen „Burschentag“ 2010

 

Tagungsunterlagen „Burschentag“ 2011

 

Beteiligt euch an den Protesten gegen die „Deutsche Burschenschaft“ am 18. Juni in Eisenach: Den „Burschentag“ zum Desaster machen!

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puhh die scheiß vereinsmeierei macht die durchsicht echt nicht angenehmer aber da ist einiges an "verwertbarem" Material zu finden. Erster Überblick fördert gleich mal ein Skandälchen zu Tage:

 

"8.2 Antrag der Akad. B! Albia Wien im Namen der ÖB Wien auf Erlaß der Probezeit der Wiener Akad. B! Teutonia
Vbr. Dr. Frey (Innsbrucker akad. B! Brixia) ergreift das Wort und meint, daß zwar Satzungen notwendig seien, er aber selbst keinen Grund sehe, die Probezeit nicht zu erlassen. Er bittet darum, daß sich diejenige Burschenschaften zur Wort melden sollen, die gegen den Erlaß der Probezeit seien und zu begründen warum.
Ein Vertreter der B! Glückauf zu Clausthal meint dazu, daß die Probezeit als Regelfall zu behandeln sei. Vbr. Dr. Frey (Innsbrucker akad. B! Brixia) sieht das genau umgekehrt. Vbr. Nolte (Brünner B! Libertas Aachen) führt an, daß die Möglichkeit des Besuchs der Wiener akad. B! Teutonia innerhalb der Probezeit nicht genutzt würde, also eine weitere Probezeit nicht erforderlich sei. Im Weiteren wird betont, daß die Probezeit für neu gegründete Burschenschaften sinnvoll sei, nicht aber für Burschenschaften mit langem Bestand. Mit dem Hinweis auf früher vorgenommene Aufnahmen ohne Probezeit wird eine Gleichbehandlung gefordert. Vbr. Prof. Pendl (akad. B! Oberösterreicher Germanen in Wien) spricht sich für die Antragsannahme aus. Es wird der Einsatz der Wiener akad. B! Teutonia für die Einigung der Burschenschaften der Bundesrepublik Deutschland und der Ostmark hervorgehoben.
Nach einem angenommen Antrag auf Schluß der Debatte wird abgestimmt.
Der Antrag wird vom Burschentag angenommen.
Der Burschentag 2008 beschließt:
Der akad. B! Teutonia Wien wird die Probezeit gemäß Artikel 22 (2) Verf. DB erlassen.
Die entsprechenden Änderungen in der Datenbank werden vorgenommen und die
Stimmschilder und Stimmkarten überreicht."

 

aus dem protokoll 2008.

 

zur erläuterung: die b! Teutonia hat Ihren Sitz in Wien und einer Ihre alten Herren ist Martin - Kellernazi (darf laut gerichtsurteil so genannt werden!) - Graf, seinerseits 3. Nationalratspräsident (vgl. Bundestagspräsident) im österr. Parlament und Abgeordneter der FPÖ. Mitarbeiter von Ihm wurden nach dem Verbotsgesetz angezeigt, nachdem Sie in Naziversänden einschlägiges Material bestellt hatten. Gewählt wurde er mit Stimmen von ÖVP, SPÖ, FPÖ und BZÖ. Er stellt den antifaschistischen Grundkonsens des Staates Österreich öffentlich in Frage etc.

 

Es wär echt wichtig wenn sich möglichst viele leute protokolle vornehmen. Eventuell sogar auf Jahre aufgeteilt. 2008 wird schon mal durchleuchtet. More to come!

ist kein Alter Herr von Teutonia!

Martin Graf ist "Alter Herr" der Naziburschenschaft Olympia (Wien). Ein Skandal ist die revisionistische Verwendung des Begriffs "Ostmark" dennoch.

 

In diesem Zusammenhang sehr interessant finde ich auch den noch immer existenten Posten des "Beauftragten für Ostpreußen" (der laut Protokoll 2009 zum 30. Juni 2011 wegfallen soll) sowie die Haushaltsposten "Patenschaft Ostpreußen" über 3.500 Euro und "Sachleistungen Ostpreußen" über 2.000  Euro. Auch ansonsten sind die detaillierten Haushaltspläne über jährlich rund 300.000 Euro äußerst interessant.

 

Mit dieser Veröffentlichung ist ein tiefer Blick in das Treiben des extrem rechten Dachverbandes und eine Argumentation gegen ihn auf Basis harter Fakten möglich. Der Link zu den Protokollen sollte unbedingt an Journalisten und Journalistinnen weitergegeben werden!

mea culpa - war schon spät. Sorry für die Falschinformation...

 

was wirklich interessant an der sache ist von wem die geschichstrevionistische Aussage kommt.... Pendl - Träger des Ehrenzeichens der Ostm... äh der Republik Österreich: http://steiermark.orf.at/stories/150845/

Burschenschafter streiten über "Ariernachweis" - Rechtsruck im Dachverband
"Das ist blanker Rassismus" - Interview mit der Gießener Politologin Alexandra Kurth

Die Artikel beziehen sich auf diesen Passus der Tagungsunterlagen "Burschentag" 2011:

 

10.8 Antrag der Alten Breslauer Burschenschaft der Raczeks zu Bonn als Vorsitzende der Burschenschaftlichen Gemeinschaft auf Ausschluss der Burschenschaft Hansea Mannheim

 

Der Burschentag möge beschließen:

 

Der Burschentag möge die Burschenschaft Hansea zu Mannheim gemäß Artikel 24 Nr. 3 in Verbindung mit Artikel 25 Absatz 2 der Verfassung der Deutschen Burschenschaft aus der Deutschen Burschenschaft ausschließen.

 

Begründung:

 

Die Burschenschaft Hansea Mannheim hat durch die Aufnahme eines einer chinesischstämmigen Mitglieds nach Rechtsansicht der Antragstellerin einen Nichtdeutschen in die Reihen der Deutschen Burschenschaft aufgenommen. Die antragstellende Burschenschaft sieht hierin einen Verstoß gegen Artikel 9 der Verfassung der Deutschen Burschenschaft. Dies ist nicht akzeptabel, so dass eine Zugehörigkeit zur Deutschen Burschenschaft nicht weiter vereinbar ist. Es ist nicht ausreichend, dass der genannte Verbandsbruder sich subjektiv dem deutschen Volke zugehörig fühlt. Besonders in Zeiten fortschreitender Überfremdung ist es nicht hinnehmbar, dass Menschen, welche nicht von deutschem Stamme sind, in die Deutsche Burschenschaft aufgenommen werden. Der Burschentag kann und soll der Burschenschaft Hansea nicht gebieten, das bundesbrüderliche Verhältnis zu ihrem Bundesbruder zu lösen, sieht jedoch einen künftigen gemeinsamen Weg in der Deutschen Burschenschaft mit der Burschenschaft Hansea im Sinne gemeinsamer burschenschaftlicher Zielverfolgung als nicht möglich an. Die Antragstellerin mahnt daher den Burschentag sich der des burschenschaftlichen Wertekanons bewusst zu bleiben und hier eine Trennung zu vollziehen. Dies mag für die Deutsche Burschenschaft unbequem sein, ist jedoch notwendig um dem Verband das identitätsstiftende Merkmal der gemeinsamen deutschen Abstammung zu erhalten.

Gleiches Dokument, die Punkte davor:

 

10.6 Antrag der Burschenschaft Hilaritas Stuttgart AHV

 

Der Burschentag möge beschließen:

 

Das Gutachten des Rechtsausschusses vom 21.11.2010, erstattet auf Anfrage der Braunschweiger Burschenschaft Germania vom 19.10.2009, wird aufgehoben.

 

Begründung:

 

Gemäß Art. 29 Abs. 4 Satz 2 VerfDB können Rechstausschussbeschlüsse vom Burschentag mit 3/4-Mehrheit aufgehoben werden. Beschlüsse des Rechtsausschusses sind Entscheidungen und Gutachten gemäß Art. 40 VerfDB.
Das vorliegende, vom Rechtsausschuss beschlossene Gutachten greift in die Selbständigkeit der Mitgliedsvereinigungen ein, die in Art. 16 Abs. 4 VerfDB zugesichert ist, indem ein Zwang zur Überprüfung im Einzelfall durch den Rechtsausschuss vor der Aufnahme durch eine Mitgliedsvereinigung vorgeschrieben wird.
Weiterhin widerspricht das Gutachten mit der Festlegung der Zugehörigkeit zum deutschen Volk durch die Beschränkung auf ein Siedlungsgebiet dem in Art. 9 VerfDB festgelegten kulturellen Vaterlandsbegriff.

 

 

10.7 Antrag der Alten Breslauer Burschenschaft der Raczeks zu Bonn als Vorsitzende der Burschenschaftlichen Gemeinschaft zur Auslegung von Art. 9 Abs. 2 VerfDB

 

Der Burschentag möge beschließen:

 

Der Burschentag stellt fest, dass das in Artikel 9 Satz 2 der Verfassung der Deutschen Burschenschaft genannte Merkmal des gleichen gemeinsamen Schicksals eine deutsche Abstammung mit beinhaltet.

 

Begründung:
Neben gemeinsamer Sprache, gleicher Kultur und verwandtem Brauchtum wird von Art. 9 VerfDB ein gemeinsames geschichtliches Schicksal für die Klassifizierung einer menschlichen Gemeinschaft als Volk verlangt. Schicksal und Abstammung haben gemeinsam, dass sie nicht dem dezisionistischen Willkürzugriff des einzelnen Volksangehörigen zugänglich sind. Schicksal und Abstammung stellen unveränderliche Konstanten dar und stehen zueinander in einem wechselseitigen Kausalverhältnis: Die Zugehörigkeit des Einzelnen zu einem bestimmten Volk bzw. einer bestimmten Familie stellt dessen unveränderliches individuelles Schicksal dar. Zur geschichtlichen Schicksalsgemeinschaft des deutschen Volkes kann nur derjenige gehören, dem diese Eigenschaft durch seine Abstammung zuteil wurde. Ein gleiches geschichtliches Schicksal verbindet diejenigen Menschen, deren Vorfahren dieselbe historische Kollektiverfahrung teilen. Geschichte ist in diesem Zusammenhang nicht als ein vererbtes Geschichtsbewusstsein zu verstehen und kann selbstverständlich nicht genetisch weitergereicht werden. Gleichwohl hängt die Frage, ob jemand einer geschichtlichen, d.h. bereits in der Vergangenheit – also vor seiner Geburt – entstandenen Schicksalsgemeinschaft angehört, notwendigerweise von der Teilhabe seiner Vorfahren an den historischen Widerfahrnissen eben dieser Schicksalsgemeinschaft ab. Im Zentrum einer geschichtlichen Schicksalsgemeinschaft steht nicht primär ein gemeinsamer Wissens- und Erinnerungsfundus als solcher, sondern vielmehr das sich darin aktualisierende, existentiell-elementare Kollektiverlebnis der Vorfahrenreihe, das zwar in seiner Intensität und konkreten Ausgestaltung nicht identisch sein muss, jedoch einen "kleinsten gemeinsamen Nenner" aufweist, der es von Vergleichsgruppen respektive anderen Völkern unterscheidet. Der Gegenauffassung, die in Art. 9 VerfDB ein „persönlich erlebtes Schicksal“ hinein liest, sei das Attribut „geschichtlich“ entgegenhalten. Dieses von Art. 9 VerfDB genannte Kriterium wäre nach einer solchen Auslegung vollkommen überflüssig. Folglich impliziert Art. 9 VerfDB, dass die Zugehörigkeit zu einer geschichtlichen Schicksalsgemeinschaft und somit zu einem Volk nur durch eine gleiche bzw. gleichartige Abstammung vermittelt werden kann. Der Abstammung kommt im Rahmen von Art. 9 Ver-fDB eine indizierende Hinweisfunktion zu, um die Zugehörigkeit eines Menschen zu einer bestimmten geschichtlichen Schicksalsgemeinschaft bejahen oder abweisen zu können. Beispielsweise weist eine nichteuropäische Gesichts- und Körpermorphologie auf die Zugehörigkeit zu einer außereuropäischen populationsgenetischen Gruppierung und damit auf eine nicht-deutsche Abstammung hin. Mangels deutscher Abstammung kann eine solche Person auch nicht der geschichtlichen Schicksalsgemeinschaft des deutschen Volkes angehören.

Sorry aber das ist an rechter Gesinnung echt nicht mehr zu überbieten.

Die Burschis sollten sich überlegen wem sie da nacheifern...

Ansonsten verbietet sich zu solchen Neonaziverbindungen jeder weitere Kommentar...

http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/0,1518,768652,00.html

 

"Eine solche Aufregung hat es in der Geschichte der Verbindungsszene noch nie gegeben", schreibt ein sogenannter Alter Herr, der Mitglied eines Bundes der Deutschen Burschenschaft ist. Ein Sprengsatz sei hochgegangen.....

Auf Hilaritas Stuttgart ist einfach Verlass. Die liberalen Burschenschaften händigen einer doch alles aus, wenn sie sich über die Verbandslinie ärgern. Sie merken nicht, dass sie damit nur dem ganzen Verband schaden - uns soll's schmecken.

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NBL_309.pdf

Nazi-Anwalt Stefan Böhmer ist wohl doch bei der B! Frankonia Erlangen. Und seine Telefonnummer gleich mitangegeben.

 

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NBL_310.pdf

Hier das Dokument, über das die Frankfurter Rundschau am 17.06.2011 berichtete.

 

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"Kleiner Leitfaden zur Keilarbeit im Internet" der "Deutschen Burschenschaft"