Wichtig für alle: Neues Gesetz zur Aussage-Pflicht bei Vorladung von Zeug*innen

Still not loving police

Auch innerhalb der (radikalen) Linken hat es sich noch nicht bei allen herumgesprochen: Zum 7. Juli 2017 hat der Bundesrat einer Reihe von Gesetzesänderungen zugestimmt,, deren Kenntnis auch wichtig für uns als Aktivist*innen von linksunten ist. Durch diese Änderungen ist es nicht mehr so einfach möglich, Vorladungen durch die Polizei als (angebliche) Zeug*innen einfach zu ignorieren.

 

Eine ausführlichere Analyse findet sich hier:

 

„...Zeugen sind künftig verpflichtet, Vorladungen der Polizei Folge zu leisten und zur Sache auszusagen.


Bisher war das völlig anders. Mit der Polizei musste niemand reden, auch wenn das landläufig vielleicht gar nicht so bekannt ist. Es gab keinerlei Verpflichtung, sich auf Gespräche mit Polizeibeamten einzulassen. Das galt völlig unabhängig davon, ob dem Zeugen darüber hinaus noch besondere Zeugnisverweigerungsrechte (zum Beispiel Verwandtschaft mit dem Beschuldigten) oder Aukunftsverweigerungsrechte (Gefahr der Selbstbelastung) zustehen. Wer nicht mit der Polizei reden wollte, musste dies nicht. Die Polizei hatte keinerlei Zwangsmittel, um nicht aussagebereite Zeugen zu Angaben zu zwingen.

 

Diese Zeiten sind nun vorbei, wenn auch mit gewissen Einschränkungen. Der Wortlaut der neuen Vorschrift lautet wie folgt:
„Zeugen sind verpflichtet, auf Ladung von Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft zu erscheinen und auszusagen, wenn der Ladung ein Auftrag der Staatsanwaltschaft zugrunde liegt.“

 

Die große Frage in der Praxis wird zunächst sein, wie konkret dieser Auftrag der Staatsanwaltschaft sein muss. Das Gesetz bleibt hier unglaublich – man könnte auch sagen unverschämt – vage. Vom Wortlaut her würde es nämlich auch reichen, wenn ein Staatsanwalt der örtlichen Polizei vorab den pauschalen „Auftrag“ gibt, in allen seinen Verfahren die Zeugen zu laden und in eigener Regie zu vernehmen.

 

Außerdem hat der Gesetzgeber darauf verzichtet, eine schriftliche Ladung oder eine bestimmte Ladungsfrist einzuführen. So könnte es künftig tatsächlich möglich sein, dass Polizeibeamte bei Ermittlungen an Ort und Stelle eine „Ladung“ aussprechen und versuchen, den ja bereits anwesenden Zeugen zu einer Aussage zu bringen. Das alles unterläuft das mittlerweile Gesetz gewordene Recht jedes Zeugen, einen Anwalt als Beistand beizuzuiehen (§ 68b StPO).

 

Denkbar ist weiterhin, dass die Polizei von ihrer Ladungsmöglichkeit auch in einer Art und Weise Gebrauch macht, welche die Lebensgestaltung eines Zeugen erheblich beeinträchtigt. Wer am Vortag in Düsseldorf angerufen wird und morgen um 11 Uhr beim LKA in Berlin zur Vernehmung antanzen soll, wird daran seine helle Freude haben. Auf entsprechende Präzedenzfälle werden wir sicher nicht lange warten müssen.

 

Immerhin überlässt das Gesetz nicht der Polizei die Entscheidung darüber, ob ein Zeuge ein Zeugnis- oder Auskunftsverweigerungsrecht hat. Laut der Gesetzesbegründung soll dann aber kein förmliches Verfahren in Gang kommen, sondern der Polizeibeamte soll mit der Staatsanwaltschaft „Rücksprache“ nehmen. Die Entscheidung des Staatsanwalts ist dann zunächst verbindlich.

 

Dem Zeugen, der das anders sieht, bleibt in diesem Fall nur, sich schnellstmöglich um einen Anwalt als Zeugenbeistand zu bemühen und notfalls das Risiko eines Ordnungsgeldes einzugehen. Dieses Ordnungsgeld kann der Staatsanwalt verhängen; dagegen lässt sich dann erst mal gerichtliche Entscheidung beantragen (und dadurch eventuell ausreichende Zeit gewinnen, um den Anwalt einzuschalten). Immerhin bleibt es sowohl der Polizei als auch der Staatsanwaltschaft verwehrt, bei widerspenstigen Zeugen Ordnungshaft zu verhängen. Das darf nur der Richter. Was aber nicht heißt, dass die richterliche Entscheidung lange auf sich warten lassen muss. Theoretisch kann der Richter Zwangshaft auch telefonisch anordnen.

 

Die größte Gefahr in der Neuregelung sehe ich aber in einem ganz anderen Bereich. Es geht um die Grauzone, die sich oft bei Ermittlungen auftut. Nämlich dann, wenn nicht ganz klar ist, welche Rolle eine Person eigentlich innehat. Ist sie Zeuge? Oder vielleicht doch schon Beschuldigter? Oder möglicherweise beides, wenn es um mehrere Tatkomplexe geht?

 

Leider hängt diese Frage oft von der Einschätzung des zuständigen Ermittlers ab. Menschen, die vielleicht tatsächlich etwas mit der Tat zu tun haben (oder möglicherweise auch nur befürchten, dass sie fälschlicherweise in Zusammenhang damit gebracht werden), konnten sich einer Befragung durch die Polizei bisher entziehen. Es spielte ja keine Rolle, ob sie Zeuge oder Beschuldigter sind; niemand musste mit einem Ermittler reden.

 

Nun gibt es für Polizeibeamte die Möglichkeit, jede Person erst mal als Zeugen vorzuladen – auch wenn im Hintergrund vielleicht schon ein gewisser Tatverdacht schwebt. Die Erscheinenspflicht führt zumindest zu erhöhten Möglichkeiten, den „Zeugen“ auf die Dienststelle zu bekommen und ihn dort entsprechend zu bearbeiten. Gerade bei Menschen, die sich ihrer Rechte nicht sicher sind, führt dies zu der Gefahr, dass diese als vermeintlich erscheinens- und aussagepflichtiger Zeuge erst mal Angaben zur Sache machen, die sie ohne Pflicht zum Erscheinen nie gemacht hätten.“

 

Das neue deutschland schreibt über diese Gesetzesänderung:

 

Bislang musste man der Vorladung eines Staatsanwalts nachkommen. Nicht aber der eines Polizisten. Man durfte sie ausschlagen und hatte keine Sanktion zu befürchten. Mit dem neuen Gesetz gilt nun: Vorladungen der Polizei sind verpflichtend, wenn ihnen ein Auftrag der Staatsanwaltschaft zu Grunde liegt. Erscheint man nicht, kann der Staatsanwalt ein Ordnungsgeld verhängen, ein Richter sogar Ordnungshaft.


Doch das ist nicht das größte Problem, sagt der Strafverteidiger Udo Vetter, der auf seinem »lawblog« regelmäßig Angriffe des Staates auf Bürgerrechte anprangert. Wer nach Vorladung durch eine Staatsanwalt nicht erschien, hatte auch früher mit Zwangsmitteln zu rechnen. Neu ist nun, dass die Polizei bei der Zeugenvernehmung von der Kontrolle durch die Staatsanwaltschaft, die traditionell Herrin des Ermittlungsverfahrens ist, entkoppelt werden könnte. Vetter befürchtet nämlich, dass die Staatsanwaltschaft der Polizei nicht für jede Zeugenvernehmung einen Einzelauftrag erteilt, sondern bloß einmal einen allgemeinen Auftrag an ein Polizeipräsidium richtet, Zeugen in allen Fälle eines bestimmten Sachgebiets – organisierte oder politisch motivierte Kriminalität etwa – zu vernehmen. Damit würden Polizisten in der täglichen Ermittlungsarbeit verpflichtende Zeugenbefragungen vornehmen können, ohne dass ein Staatsanwalt im Einzelfall davon auch nur erführe.“

 

Soweit wir bislang wissen, ist es nicht möglich, aus dem Anschreiben der Polizei direkt zu erkennen, ob sie auf eigene Faust die Vorladung verschickt haben oder hier im (ggf. pauschalen) Auftrag der Staatsanwaltschaft handeln.

In nächster Zeit gibt es hoffentlich noch genauere Einschätzungen zu dieser Gesetzesänderung, etwa durch die Rote Hilfe und/ oder die verschiedenen Ermittlungs-Ausschüsse
. Kürzere Texte gibt es hierzu bereits etwa bei der Roten Hilfe Leipzig und der Roten Hilfe Thüringen.

 

Die Rote Hilfe Leipzig schreibt:


„Doch auch als Zeug*in habt ihr stets Anspruch auf die Anwesenheit oder zumindest vorherige Konsultation einer*s Anwält*in, worauf ihr auch immer bestehen solltet. Verlangt im Zweifel eine schriftliche Vorladung zu einem späteren Termin um Zeit zu gewinnen. Sofern ihr Post von den Cops bekommt, achtet drauf, ob ein Verweis auf einen staatsanwaltlichen Auftrag und eine Belehrung über die evtl. Konsequenzen deines Nichterscheinens enthalten ist."


PS:
Etwa zur gleichen Zeit wurde auch mal eben der staatliche Online-Angriff auf Rechner, Mobiltelefone und andere Geräte legalisiert – siehe hierzu etwa diesen Bericht und einen Kommentar der Süddeutschen Zeitung.

 

PPS:
Auch die drastische Strafverschärfung bei angeblichem „Widerstand“ gegen Polizist*innen wurde mittlerweile vom Bundestag beschlossen und der Bundesrat hat keine Einwände geäußert.

 

PPPS: In Bayern ist gerade eine Gesetzesänderung in Kraft getreten, die unbegrenzten Präventivknast ermöglicht – explizit auch gegen „linke Chaot*innen“ wie uns gerichtet

 

Also Repression auf breiter Front – lassen wir uns davon nicht einschüchtern! Die Gesetzesverschärfungen sind auch ein Zeichen ihrer Furcht… Und uns hilft nur die Organisierung…


PPPPS: Alle diese Gesetze – mit Ausnahme des Landesgesetzes zu Präventivhaft in Bayern – wurden vom Bundesrat bestätigt. Das heisst – bei den aktuellen Partei-Verteilungen dort – dass auch die Vertreter*innen der Partei „Die Grünen“ alle diese miesen Überwachungs- und Repressionsgesetzen gegen soziale Bewegungen für richtig halten und ihnen zugestimmt haben. Dies nur als Anmerkung, falls noch Menschen denken, es könnte (noch) irgend eine Basis der Zusammenarbeit zwischen der Partei „Die Grünen“ und den sozialen und politischen Bewegungen geben – aber diese Frage dürfte sich allerspätestens nach dem G20-Gipfel in Hamburg wohl eh erledigt haben.

 

http://ikgpg.blogsport.de/

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Der Trend zu mehr Repression und schärferen Strafen gegen soziale und politische Proteste ist in ganz Europa verbreitet, wenn nichtsogar weltweit zu beobachten.

 

Beispiel Spanien: Drastische Strafen für Proteste und "Respektlosigkeit" gegenüber den Cops: http://www.epochtimes.de/politik/europa/drastische-strafe-wegen-respektl...

 

Beispiel Frankreich: Massive Einschränkung sozialer Proteste unter dem Deckmantel des (angeblich wegen "Terrorismus" ausgerufenen) Ausnahmezustandes: http://www.zeit.de/politik/ausland/2017-05/frankreich-amnesty-internatio...

 

Beispiel Argentinien: Gesetzesverschärfung gegen soziale Proteste in Vorbereitung: http://www.nodal.am/2017/04/argentina-gobierno-propone-una-ley-penaliza-...

 

Beispiel Mexiko: Gesetzesverschärfung gegen soziale Proteste beschlossen: https://desinformemonos.org/estado-de-mexico-aprueba-ley-que-criminaliza...

 

Beispiel Brasilien: Gegen soziale Proteste schickt die Putsch-Regierung des neoliberalen Hardliners Temer 8.500 Soldaten nach Rio de Janeiro: https://www.tagesschau.de/ausland/rio-soldaten-101.html

 

...

Keine unnötige Panikmache. Einfach mal abwarten, wie die Praxis aussieht. Das kann doof (im Sinne von teuer und höhere Belastung für unsere Anwält*innen) werden oder auch de facto nichts ändern. Auch zur Zeit hätte die Staatsanwaltschaft jederzeit Leute als Zeug*innen vorladen können - und dann hätte mensch (in Begleitung von einem Anwalt / einer Anwältin!) hingehen müssen. Hat die Staatsanwaltschaft bisher nur sehr selten genutzt. Mal abwarten, ob sie von dem Instrument der Weisung an die Polizei in ihrem Auftrag eine Zeugenvorladung vorzunehmen, häufiger Gebrauch machen. Wenn ja: brauchen wir kollektive Gegenstrategien. Und darüber sollten wir uns dann Gedanken machen. Bis dahin sollten wir aber keine Panik verbreiten. Bei vielen bleibt wohl nur hängen: Ich muss als Zeuge aussagen. Und dass ist verdammt gefährlich!

 

P.S.: Selbstverständlich geht aus den bisherigen Anschreiben nicht hervor, ob die Polizei im Auftrag der Staatsanwaltschaft vernimmt. Das gab es ja bisher auch noch nicht. Wird sicherlich deutlich inkl. Rechtsbelehrung auf den Anschreiben, die es betrifft, drauf stehen. Ansonsten dürften es für sie schwer sein aus einem Nicht-Erscheinen zum Termin irgendwelche Strafen abzuleiten.

Bisher sehen die Vorladungen der Bullen ja häufig schon so aus, als müsste man ihnen Folge leisten. Für den Unkundigen wird es in Zukunft noch schwerer festzustellen sein, ob man nun erscheinen muss oder nicht.

 

Dennoch ist die Änderung etwas was sich rumsprechen muss. Nicht zuletzt weil in allen Rechtshilfereadern steht, dass man Vorladungen der Bullen ignorieren kann. Das könnte zukünftig teuer werden und das sollten die Leute wissen.

Ja, Vorladungen durch die Staatsanwaltschaft waren bisher schon möglich. Dann hätte die Vernehmung aber auch ein_e Staatsanwält_in durchführen müssen. Dazu fehlt oft Zeit und Lust. Wenn man aber durch einen einfachen Textbaustein in der Vorladung die Leute zwingen kann bei den Bullen zu erscheinen, die ja eh jeden Betroffenen vorladen, ist eigentlich zu erwarten, dass von diesem Instrument ausufernd gebrauch gemacht wird.

 

Ich stelle mir das in etwa so vor: Bulle ruft bei Staatsanwalt an: "In dem Verfahren XYZ haben wir hier 4 Verdächtige, die unglaublich wichtige Zeugen sind. Sicherheitshalber sollten diese verpflichtet werden zur Vorladung zu erscheinen, da sonst die Ermittlungen in einer Sackgasse enden könnten." Staatsanwält_in, erst nach der Hälfte des Telefonats hat sie aufgehört die Akte zu lesen, über der sie gerade sitzt: "Jaja, dann machen sie das. Ich mache einen Vermerk, dass ich das angeordnet habe." Bulle freut sich und fügt einen Textbaustein der Vorladung hinzu.

 

Meine persönliche Prognose. Wenn wir alle Glück haben, irre ich mich.

Bulle sagt in dem Telefonat statt "Verdächtige" natürlich "Personen"...

Wie kommt Mensch nach einem Brief auf die schnelle einen Zeugenbeistand, welcher zum Termin mitkommt?

Mensch geht hin und sagt: Ich sage nichts ohne einen selbstgewählten Zeugenbeistand, und den konnte ich noch nicht finden…

Das muss übrigens nicht mal eini Anwälti sein (§138(3) StPO)

Kann Mensch einen Zeugenbeistand bekommen bei Kloppe zwischen Nazis und Linken, oder wenn es nach einer Demo um Landfriedensbruch geht? Wie die 460 € auf die schnelle aufbringen?