In der Nacht vom 28. auf 29.04. wurden zwei Antifaschisten in Erlangen von Polizisten in der Innenstadt aufgegriffen und direkt in Gewahrsam genommen. In der Erlanger Innenstadt wurden zuvor antirassistische und antinationalistische Parolen entdeckt, die auf den Boden gesprüht wurden und vermutlich in Zusammenhang mit dem AfD Stand stehen, der tags darauf am selbigen Ort stattfand. Der Verdacht auf Sachbeschädigung(!) reichte der Erlanger Polizei aus direkt bei der Nürnberger Staatsanswaltschaft eine Hausdurchsuchung bei den Betroffenen anzufordern. Da die angerufene Staatsanwältin den Durchsuchungsbeschluss erteilte, stellt sich die Frage, seit wann Häuser wegen angeblichen Kreidemalereien durchsucht werden oder was die Erlanger Polizei der Staatsanwältin tatsächlich für „Notwendigkeiten“ für eine Hausdurchsuchung aufgezählt hat.
Wie sorgfältig und engagiert die Polizei ihrem Ermittlungsauftrag nachgeht – wenn die vermutete politische Meinung der Beschuldigten nur stimmt – bewies sie damit, dass während der ganzen Nacht mindestens ein halbes Dutzend Polizeibeamt_innen an dem „Fall“ dran waren. Allein vier Polizist_innen machten sich gegen 5 Uhr morgens auf, um die Mitbewohner_innen der Beschuldigten mit wildem Gehämmer an die Haustür aus dem Schlaf zu reißen und anschließend die Wohnräume in Abwesenheit der Beschuldigten und zeitweise ohne Zeug_innen zu durchsuchen. Eine Mitbewohnerin wurde währenddessen dreist angelogen, dass die Zwei zehntausende Euro Sachschaden durch hunderte von Graffitis angerichtet hätten.
Die Betroffenen mussten währenddessen auf der Polizeiinspektion ED-Behandlungen inklusive gründlicher Körpervermessung, Fingerabdrücke und Photos für die polizeiinterne Kartei über sich ergehen lassen.
Mit diesem Wissen über den unbedingten Tatendrang der Polizei lässt sich auch die seit Jahren regelmäßig geäußerte Forderung von Polizeigewerkschaft bzw. ordnungsaffinen und/oder überwachungsliebenden Innenpolitiker_innen nach Aufstockung der Polizeikräfte aufgrund einer angeblichen Überlastung der vorhandenen Beamt_innen nachvollziehen.
Trotz ihres Eifers, die antirassistischen und antinationalistischen Parolen durch die Erlanger Stadtreinigung bis zum Morgengrauen aus dem Stadtbild entfernen zu lassen, ließ es sich die Staatsmacht nicht nehmen, den Beschuldigten ein Verfahren und schließlich innerhalb kürzester Zeit einen Strafbefehl wegen Sachbeschädigung aufzudrücken. So schnell, dass die Beschuldigten bis dahin keine Chance hatten sich selbst oder durch Ihren Anwalt dazu zu äußern oder dass Akteneinsicht gewährt wurde. Beides stellt einen eklatanten Verstoß gegen die Strafprozessordnung dar. Worin das im Strafbefehl angemerkte „besondere öffentliche Interesse“ und die für den Vorwurf der Sachbeschädigung wesentliche, „nicht nur unerhebliche und nicht nur vorübergehende“ Veränderung des Erscheinungsbilds einer fremden Sache bestehen sollen, lässt sich weder mit juristischem Sach-, noch mit gesundem Menschenverstand erschließen. Vielmehr erscheint das Verhängen zweier Geldstrafen zu je 30 Tagessätzen als ein politisch motiviertes Vorgehen der Staatsmacht, um jegliches antifaschistisches Engagement im Keim zu ersticken.
Dieser Einschüchterungsversuch und die Repression der Polizei und Justiz darf nicht im Stillen und unwidersprochen verbleiben. Macht solches Vorgehen des Staates öffentlich und verhaltet euch solidarisch mit Betroffenen!
Da Einspruch eingelegt wurde, hat das Amtsgericht Erlangen nun zum Gerichtsverfahren geladen. Die öffentliche Verhandlung findet am 12.07.2017, 09.45 Uhr im Saal 5 (EG) in der Mozartstraße 23 statt. Wir rufen dazu auf den Prozess solidarisch zu begleiten.
Antifaschismus ist und bleibt notwendig nicht kriminell!
Unterstützer_innenkreis „Soko Kreide“
SoKo Kreide
Das Gericht hat nach der Rücknahme des Strafantrags seitens der Stadt die Einstellung des Verfahrens angeboten. Es wird aktuell geprüft, ob darauf eingegangen wird.
Der angegebene Gerichtstermin entfällt jedoch in beiden Fällen!
Falls ein neuer Termin angesetzt wird, werdet ihr informiert!