1 May 2017 — Seit Monaten bemühen sich engagierte Bürger in Schleswig-Holstein darum, die Regierung zu einer Verschärfung des Landeswasserrechts zu bewegen: Nur so können wir das „Land zwischen den Meeren“ dauerhaft vor den Begehrlichkeiten von Ölkonzernen schützen, die hier fracken wollen. Bitte helfen Sie uns, diesen Schutz durch bessere Gesetze zu erlangen! Gelingt es unserer „Volksinitiative zum Schutz des Wassers“, insgesamt 20.000 Unterschriften von Bürgern aus Schleswig-Holstein zu sammeln, so muss der schleswig-holsteinische Landtag sich mit unserem Vorschlag eines verbesserten Gesetzes beschäftigen. Diese Verbesserung schließt aus, dass das Förderungsverfahren Fracking angewandt werden darf.
Die Initiative zum Schutz des Wassers ist zweigeteilt.
1. FÜR ALLE IN DEUTSCHLAND: Die Onlinepetition
https://www.openpetition.de/petition/online/volksinitiative-zum-schutz-des-wassers
2. FÜR WAHLBERECHTIGTE BÜRGER IN SCHLESWIG-HOLSTEIN:
Die SH-Volksinitiative
Den Unterschriftenbogen finden Sie hier: http://www.vi-wasser.de/files/Volksinitiative%20Wassergesetz%20SH.pdf
Bitte die Unterschriftenliste unbedingt beidseitig ausdrucken und alle Angaben ausfüllen – und bitte auch dann an Volksinitiative zum Schutz des Wassers, c/o Dr. Reinhard Knof, Am Holm 17, 24326 Nehmten zurückschicken, wenn nur einzelne Personen unterschrieben haben: Die Liste muss nicht voll sein!
WARUM IST DIE LAGE SO ERNST?
Der schleswig-holsteinische Landtag wehrt sich gegen unsere Forderung eines verbesserten Schutzes unseres Wassers. Umweltminister Robert Habeck (GRÜNE) geht sogar so weit, die Bürger und Naturschutzverbände, die sich dafür engagieren, zu diffamieren: Habecks Meinung nach sei die Forderung nach einem verbesserten Schutz des Wassers verfassungswidrig.
1. FÜR ALLE IN DEUTSCHLAND: Die Onlinepetition
https://www.openpetition.de/petition/online/volksinitiative-zum-schutz-des-wassers
2. FÜR WAHLBERECHTIGTE BÜRGER IN SCHLESWIG-HOLSTEIN:
Die SH-Volksinitiative
Den Unterschriftenbogen finden Sie hier: http://www.vi-wasser.de/files/Volksinitiative%20Wassergesetz%20SH.pdf
Bitte die Unterschriftenliste unbedingt beidseitig ausdrucken und alle Angaben ausfüllen – und bitte auch dann an Volksinitiative zum Schutz des Wassers, c/o Dr. Reinhard Knof, Am Holm 17, 24326 Nehmten zurückschicken, wenn nur einzelne Personen unterschrieben haben: Die Liste muss nicht voll sein!
WARUM IST DIE LAGE SO ERNST?
Der schleswig-holsteinische Landtag wehrt sich gegen unsere Forderung eines verbesserten Schutzes unseres Wassers. Umweltminister Robert Habeck (GRÜNE) geht sogar so weit, die Bürger und Naturschutzverbände, die sich dafür engagieren, zu diffamieren: Habecks Meinung nach sei die Forderung nach einem verbesserten Schutz des Wassers verfassungswidrig.
Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat nun jedoch offiziell festgestellt, dass es derzeit keine gerichtliche Entscheidung oder einheitliche Meinung in der juristischen Literatur gibt, die den Zielen der Volksinitiative entgegenstehen würden (siehe die aktuelle Pressemitteilung unten).
Das Ganze erinnert an absurdes Theater: Die Bundesregierung hat mit ihrem Fracking-Gesetz von 2016 gerade festgelegt, dass Entscheidungen über Fracking von den Ländern geregelt werden sollen – durch verbesserte Gesetze zum Schutz von Umwelt und Bürgern. Kaum aber setzen sich Bürger in einem Bundesland für einen solchen besseren Schutz ein, wird ihnen von den verantwortlichen Landespolitikern vorgeworfen, ihr Verhalten sei verfassungswidrig.
Erneut müssen wir – Bürger, die sich für die Umwelt und die Lebensqualität in Schleswig-Holstein einsetzen – uns gegen Politiker zur Wehr setzen, die mit aller Macht die Interessen der Industrie durchsetzen und die Bedürfnisse und Rechte der Bürger hintenan stellen wollen. Das einzige, was wir wünschen, ist ein dauerhafter Schutz unseres Wassers – der wertvollsten Ressource überhaupt. Wir tun dies mit rechtlich geprüften Forderungen und auf legale Weise.
UND WARUM IST DER VERBESSERTE SCHUTZ DES WASSERS SO DRINGEND?
2013 hat der grüne Umweltminister Habeck ein Drittel des Landes für die Ölförderung freigegeben. Mehreren Bürgerinitiativen ist es seitdem durch unablässiges Engagement und enge Zusammenarbeit mit Gemeinden und Verbänden gelungen, die Ölkonzerne von ihren Vorhaben abzubringen; zuletzt hat die DEA, die im Weltnaturerbe Wattenmeer Öl fördert, ihren Plan aufgegeben, auch die Ostseeküste bei Schwedeneck – und damit ein weiteres internationales Natur- und Artenschutzgebiet – zu einem Ölförderungsgebiet zu machen.
Seitdem sind wir aber nicht geschützt, ganz im Gegenteil: Die Ölfelder liegen frei für den nächsten Bewerber. Dass die Konzerne im Falle einer Förderung fracken werden, steht aus wirtschaftlichen und geologischen Gründen fest – und das Fracking-Bundesgesetz von 2016 hat dies nun auch legalisiert.
Nur ein verschärftes Landeswasserrecht kann dies verhindern. Bitte helfen Sie uns, die notwendigen Stimmen für eine erfolgreiche Volksinitiative zu erreichen.
Ein Erfolg in Schleswig-Holstein würde auch für alle anderen Bundesländer ein Frackingverbot über Landesgesetze wahrscheinlicher machen.
Bitte helfen Sie uns bei diesem ersten wichtigen Schritt durch Ihre Unterschrift auf den Listen unter http://www.vi-wasser.de/files/Volksinitiative%20Wassergesetz%20SH.pdf.
Ganz herzlichen Dank und sonnige Grüße aus Schwedeneck,
Ihre Linda Maria Koldau
Hier ist die Pressemitteilung der Volksinitiative zum Schutz des Wassers zur Rechtmäßigkeit unserer Forderung nach einem verbesserten Landeswasserrecht:
LANDESREGIERUNG WIDERLEGT
Ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages auf eine Anfrage von MdB Zdebel (Die Linke) hat die Auffassung der Initiatoren der Volksinitiative zum Schutz des Wassers bestätigt. Demnach gibt es derzeit keine gerichtliche Entscheidung oder einheitliche Meinung in der juristischen Literatur, die den Zielen der Volksinitiative entgegenstehen würde. Daher fordert das Bündnis für die Volksinitiative zum Schutz des Wassers alle Parteien und Wahlberechtigten in Schleswig-Holstein dazu auf, sich dieser Volksinitiative anzuschließen. Es gilt, in Schleswig-Holstein den Mut für einen effektiven Schutz unseres Wassers vor den Gefahren von Fracking und dem Verpressen von Lagerstättenwasser aufzubringen. Insbesondere muss die vom Bundesgesetzgeber ausdrücklich eingeräumte Gesetzgebungskompetenz im Landeswasserrecht genutzt werden, um im Bereich der ehemaligen Untertagebaue in Heide und Bad Segeberg, insbesondere jedoch unter den Gaskavernen in Kiel-Rönne und den Erdölkavernen in Hemmingstedt Fracking und das Verpressen von Lagerstättenwasser zu verbieten.
Hintergrund:
Das Fazit des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages lautet: Die Rechtsprechung hat sich mit der Frage der Abweichungskompetenz der Länder bezüglich der Regelungen zur Fracking-Technologie im WHG bislang noch nicht befasst. In der rechtswissenschaftlichen Literatur wird diese Frage uneinheitlich beantwortet, wobei keine herrschende Meinung erkennbar ist.
Noch vor dem Start der Volksinitiative zum Schutz des Wassers hat die Landesregierung, namentlich Minister Dr. Habeck, gegen diese Volksinitiative agitiert. In seinen Aussagen fehlt jegliche kritische Haltung zur Rechtsauffassung der Landesregierung, stattdessen beharrt er auf seinem – keinen Widerspruch duldenden – Absolutheitsanspruch für die alleinige richtige Auslegung geltenden Rechts (vgl. die Unterrichtung nach §5 Abs.3 VAbstG über das Ergebnis der Beratung Volksinitiative zum Schutz des Wassers vom 17.01.2017 http://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/E/erdoelfoerderung/Volksinitiative%20zum%20Fracking-Verbot.html )
Besonders erschreckend ist jedoch, dass Minister Dr. Habeck im Landtag den Initiatoren der Volksinitiative vorwarf, sie würden „... Leute auf die Straße (zu) schicken, gerade von Parlamentariern, in dem Wissen, dass sie ein verfassungswidriges Vorgehen gerade installieren. So kann man natürlich arbeiten. Aber lauter ist es meiner Auffassung nach nicht. Und das Gleiche gilt übrigens für die Volksinitiative zum Landeswassergesetz. Also sehenden Auges verfassungswidrige Volksinitiativen zu unterstützen finde ich wirft ein schäbiges Licht für die Parteien, die das tun." (siehe Link ab 1:52:18 http://m7k.ltsh.de/iframe.php?wp=4&tg=72&sg=204&fn=alle&rd=313&b=18172 ) Mit dieser inhaltlich nachweislich falschen Aussage diffamiert Habeck nicht nur eine konkurrierende Partei, sondern auch Umweltverbände und Bürger, die durchaus in der Lage sind, selbst zu denken und sich mit der Verfassungskonformität ihres Engagements für Umwelt und Lebensbedingungen zu befassen.
Mit freundlichen Grüßen,
Dr. Reinhard Knof
http://vi-wasser.de/
"Volksinitiative"???
Ernsthaft??? Wieso nicht gleich in "Heimatschutz" umbenennen?
Wobei das bei näherer Betrachtung auch ein angemessener Titel wäre.