Die Polizei will die Anreise von Antifaschist*innen zu den Protesten gegen den Parteitag der AfD verhindern. Gegen mehrere Personen aus dem Raum Rosenheim hat die Polizeiinspektion Rosenheim für Freitag und Samstag sogenannte Meldeauflagen beantragt. Ziel der Meldeauflage ist es laut einem Behördenschreiben „Ihre Anreise und Ihre Anwesenheit am Parteitag (….) zu verhindern“.
Hintergrund für die Meldeauflagen ist die angebliche Teilnahme an einem Demotraining, welches Anfang April in Rosenheim stattgefunden haben soll. Ungeachtet der Rechtslage (Gerichte sehen ein Demotraining, sogar in der Öffentlichkeit, als zulässig - vgl. http://www.kostenlose-urteile.de/OVG-Nordrhein-Westfalen_5-A-170111_Oeff...) stürmten vor zwei Wochen behelmte, z.T. vermummte Polizisten in Kampfmontur ohne Begründung, geschweige denn mit einem richterlichen Durchsuchungsbeschluss ein Privatgelände. Bei diesem mutmaßlich illegalen Polizeigroßeinsatz sollen laut Medienberichten rund 30 Personen (angebliche Trainingsteilnehmer*innen, aber auch unbeteiligte Dritte) durchsucht und die Personalien registriert worden sein. Laut Augenzeug*innen sollen bei diesem völlig unverhältnismäßigen Einsatz an die 100 Polizist*innen im Einsatz gewesen sein.
Antifaschist*innen aus Rosenheim sind der Meinung, dass diese willkürlichen Einschnitte in unsere demokratischen Grundrechte sind nicht hinzunehmen sind. Sie rufen für kommenden Montag (Ostermontag 17.04. - 15:00 Uhr) zu einer Eilkundgebung gegen „Polizeiwillkür“ unter dem Motto „ Demokratie und Meinungsfreiheit verteidigen - Illegale Polizeieinsätze und Meldeauflagen bekämpfen- AfD-Bundesparteitag in Köln verhindern!“ vor der Rosenheimer Polizeiinspektion auf.
Sollte es wirklich zu Meldeauflagen kommen, kündigen die Antifaschisten auch am Donnerstagabend (20.04 - vermutlich 18:00 Uhr) eine Demonstration in der Rosenheimer Innenstadt an.
Kundgebung Ostermontag
Im Text ist ein falsches Datum --> Richtig Ostermontag 17.04
Sie rufen für kommenden Montag (Ostermontag 17.04 [nicht wie im Text geschrieben 17.05.] - 15:00 Uhr) zu einer Eilkundgebung gegen „Polizeiwillkür“ unter dem Motto „ Demokratie und Meinungsfreiheit verteidigen - Illegale Polizeieinsätze und Meldeauflagen bekämpfen- AfD-Bundesparteitag in Köln verhindern!“ vor der Rosenheimer Polizeiinspektion auf
https://infogrupperosenheim.tk/events/demokratie-und-meinungsfreiheit-ve...
Ach, das war auch noch Privatgelände??
Dachte das war auf öffentlichem Grund, da wäre ne Räumung nach Versammlungsgesetz ja noch juristisch machbar gewesen - aber was zum Henker wollten die Bullen denn bitte auf Privatgelände? Sofern der Grundstücksbesitzer zustimmt, wovon ich hier ausgehe, haben die Bullen da nix zu suchen... und der kann die Bullen dann auch gut wegen Hausfriedensbruch verklagen.
Bisschen zahlen müssen schadet den Rosenheimer Pigs sowieso nicht, die waren schon immer die assigsten nach den Nürnbergern.
Jupp.
Schmerzensgeld müsste drin sein. Das hassen die.
Nich ganz
Schmerzensgeld gibbet nur wenn Menschen durch unangemessene Polizeigewalt verletzt wurden. Selbst die USK Sackratte die einer wehrlosen Aktivistin in München die Nase gebrochen hat kam ohne großes Aufsehen davon.
Die
sog. USK Sackratte hatte aber das Problem , dass er ziemlich viel schlechte Presse über sich hatte. Und das mit dem Schmerzensgeld lass mal die Sache der solidarischen Anwälte sein.
Versammlungsgeblubber
Du schon wieder?
Wurde doch schon hier https://linksunten.indymedia.org/de/node/208588 klargestellt dass hier Versammlungsrecht nicht anzuwenden ist.
Nope, wer anders
Unabhängig davon dass ich nicht der Typ aus dem von Dir erwähnten Kommentar bin: Versammlungsrecht findet auch auf Versammlungen in geschlossenen Räumen Anwendung (§§10-13 Bay. VersG) sowie auf Privatgrundstücken.
Der Knackpunkt hier ist "eine Zusammenkunft von mindestens zwei Personen zur gemeinschaftlichen, überwiegend auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichteten Erörterung oder Kundgebung". Ob ein Demotraining jetzt unter diese Auslegung des bayerischen (!) VersG fällt, ist mir jetzt nicht klar. Die GenossInnen sollten definitiv anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen...
...
Dann gilt, wie auch hier https://linksunten.indymedia.org/de/node/208588 schon mitgeteilt immernoch:
denn offensichtlich hast du wirklich keine Ahnung von Versammlungrecht, wenn du behauptest die Bullen würden in anders gelagerten Fällen darauf ihre Befugnisse für eine Räumung setzen. Was keine Versammlung (mehr) ist, fällt auch nicht unters Versammlungsrecht.