Fünf Jahre Haft für Moderator des rechtsextremen Thiazi-Forums

Erstveröffentlicht: 
16.03.2017

52-jähriger Salzburger der nationalsozialistischen Wiederbetätigung schuldig gesprochen

 

Eine Geschworenen-Jury hat am Donnerstag am Landesgericht Salzburg einen 52-jährigen Mann wegen der Aufforderung zur nationalsozialistischen Wiederbetätigung (Paragraf 3d nach dem Verbotsgesetz) und der Teilnahme an einer kriminellen Vereinigung zu fünf Jahren unbedingter Haft verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Verteidiger des Angeklagten meldete Nichtigkeit und Beschwerde an.
Moderation

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Mann vorgeworfen, von August 2009 bis Mai 2012 als Moderator und User des rechtsextremen "Thiazi-Forums" im Internet rund 9.000 Postings veröffentlicht zu haben. Der 52-Jährige soll unter dem Benutzernamen "Wolke" und dem Synonym "Betreuer 6" den Holocaust geleugnet, Ziele und Persönlichkeiten der NSDAP verherrlicht und gegen Juden und andere NS-Verfolgte gehetzt haben. Außerdem soll der Salzburger Mitglied einer kriminellen Vereinigung mit einschlägig Verurteilten aus Deutschland gewesen sein.

Das 2012 geschlossene und nach einem Riesen in der germanischen Mythologie benannte Forum war die größte bisher bekannte rechtsextreme Internetplattform mit 30.000 registrierten Nutzern und mehr als 1,4 Millionen Beiträgen in 112.981 Themenbereichen.
Argumentation

Der bisher unbescholtene 52-Jährige hatte zum Prozessauftakt am Dienstag erklärt, selbst keine Zeile verfasst zu haben. Er habe die Beiträge des Forums aus Interesse nur gelesen. "Ich habe keine Anmeldung und keinen Account", sagte er. Er kenne den Verfasser der Postings zwar persönlich, dieser aber wolle anonym bleiben. Damit sich "Wolke" im Forum unerkannt registrieren konnte, habe er diesem seinen E-Mail-Account zur Verfügung gestellt, erklärte der Angeklagte und plädierte auf einen Freispruch im Zweifel.

Im Paragraf 3d ahndet das Verbotsgesetz die öffentlich (oder vor mehreren Leuten) getätigte Aufforderung, Aneiferung oder Verleitung zu einer ganzen Reihe von in anderen Paragrafen des Gesetzes verbotenen Handlungen. Der Strafrahmen beträgt fünf bis zehn Jahre Haft. Der deutsche Betreiber des Forums war 2015 vom Landgericht Rostock zu drei Jahren und sechs Monaten Gefängnis verurteilt worden. (APA, 16.3.2017)

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