Ebenso lässt Hutter verlauten, dass die Häftlinge „alle gut drauf sind“. Die Mainpost lässt sich sogar zu dem Titel „Haben Häftlinge Lebensmittel gebunkert“ hinreißen. Auch hier können wir versichern, dass dem nicht so ist. Den Häftlingen ist die Mangelernährung anzusehen und die verschärften Zellenkontrollen sollten unmissverständliche Klarheit über vermeintliche Lebensmittelbunker geschaffen haben.
Der kalte Entzug, bei gleichzeitigen Arbeitszwang, darf mehr als fahrlässige Körperverletzung gewertet werden. Der INDRO e.V. hat diesbezüglich für den bayrischen Strafvollzug eine aufschlussreiche Studie erstellt und auch die TAZ berichtete über die kalte Entzugspraxis in Bayern.
.
Profiteure dieser unmenschlichen Praxis sollen Volkswagen und BMW sein. Im Knast werden Kabel an Air-Bag-Teile montiert, die anschließend zur Weiterverarbeitung nach Rumänien geschickt, um letztendlich in den Fahrzeugen verbaut zu werden. Ebenso sollen Jurchen Technology GmbH Teile für Solaranlagen oder die BRUDER Spielwaren GmbH + Co. KG Kinderspielzeug produzieren lassen.
.
2. Telefon
Bayern regelt die Telefonie seit der Strafvollzugsgesetzreform sehr restriktiv. Telefonate sind nur in dringenden Ausnahmefällen gestattet und auch hier werden Gespräche mittels einer Beamtin – vermutlich häufig rechtwidrig – überwacht.
.
Bezeichnend ist, dass diese überteuerten Telefonate nur mittels Zwangsarbeit, d.h. über das Hausgeld finanziert werden können. Telefonie mittels Überweisung durch Angehörige ist nicht möglich.
.
3. Arrestbehandlung
Das JVA Würzburg, selbst im Landesvergleich Bayern, extrem oft von Arrest gebrauch macht, zeigte bereits eine kleine Anfrage von Florian Streibel (Freie Wähler).
.
Wer sich im Knast mit Erstatzdrogen oder einem Mobiltelefon erwischen lässt, um den
unmenschlichen Rahmenbedingungen Abhilfe zu verschaffen, dem drohen 14
TageIsolationshaft. Abgesehen von den psychischen und physischen Folgen,
nach dem man diese Praxis als Folter klassifizieren kann, wird die Arrestbehandlung den Häftlingen mit 13,90€/Tag in Rechnung gestellt. Das Mobiltelefon macht 14 Tage Bunker und somit 194€. Bunker droht übrigens auch für ein Poster im Haftraum.
.
4. Haftzeitverkürzung
Was in den meisten Bundesländern üblich ist, nämlich die 2/3– oder Halbstrafe, scheint in der JVA Würzburg die Ausnahme. Wer wegen oben genannter Disziplinarverfahren auffällig geworden ist, hat keine Aussicht auf die Haftzeitverkürzung.
.
Die von der Anstaltsleitung forcierte Schönfärberei in der Presse wird nicht funktionieren, solange diese kritisch hinterfragt. Gegenüber dem BR verkündete die bayrische Staatsregierung, dass sie sich nicht „von Häftlingen erpressen lässt“. Das scheint auf den ersten Blick legitim, angesichts der widerlichen Praxis und der zu erwartenden Solidarität jedoch mehr als illusorisch.
.
Die GG/BO appelliert an die bayrische SPD, Freie Wähler, Grüne
und nicht zuletzt die breitere Öffentlichkeit, sich kritisch mit den
Protagonistinnen auseinander zu setzen. Aktivist*innen werden
aufgefordert, die GG/BO in diesem Teilkampf gegen die unmenschlichen
Bedingungen des gefängnisindustriellen Komplexes zu unterstützen, bis
die letzte Forderung aus Würzburg erfüllt ist.
Leipzig, 19. Juli 2016
solihungerstreik in der jva wuppertal