Er wolle unbedingt einen Schuldspruch, meint der Staatsanwalt. Vielleicht nicht die 80 Tagessätze aus dem Strafbefehl, aber eine Verurteilung müsse schon her. Die Richterin stimmt zu, sonst brauche man noch einen Prozesstag und die Angeklagte müsste wieder 400 km nach Frankfurt anreisen. Die Drohkulisse ist hoch, doch einen Schuldspruch bekommt der Staatsanwalt, zumindest heute, nicht.
Eine Aktivistin aus München hat wegen der Proteste gegen die EZB einen Strafbefehl bekommen. Wegen einem Stück Plastik auf dem Kopf. Schnell wird klar, irgendwer muss für die Auseinandersetzungen rund um die EZB-Eröffnung bestraft werden. Hier steht nicht nur die Angeklagte vor Gericht, sondern eine Bewegung.
Plastikfolien sind vielseitig. Man kann sie beschriften, zum basteln verwenden und wohl auch zum Schutz vor den gröbsten Auswirkungen eines Pfeffersprays. Das zumindest sieht die Staatsanwaltschaft so. „Passivbewaffnung“ nennt man es in Deutschland, wenn sich Menschen vor Knüppeln, Pfefferspray oder Wasserwerfern schützen. „Passivbewaffnung“ ist natürlich bewusst gewählt, Bewaffnung, das klingt schon kriminell. Angeklagt ist aber keine Kampfausrüstung, mit der sich DemonstrantInnen in die Schlacht stürzen, sondern eine Plastikfolie die vielleicht gegen das breit flächig eingesetzte Pfefferspray schützt.
Bei vielen Großprotesten tragen und trugen Menschen solche Folien, zu einer Verurteilung kam es bisher nicht. Das will die Staatsanwaltschaft Frankfurt jetzt ändern. Lassen wir das nicht zu, kommt am 05.08. zum Folgeprozess beim Amtsgericht Frankfurt, zeigt Eure Solidarität!
Antifaschistischer Stammtisch München
solidarische grüße!
zur zeit und schon lange läuft ein klarsichtfolieprozess gegen einen genossen in dortmund.
https://linksunten.indymedia.org/de/node/156059