NSA-Untersuchungsausschuss: BND löschte trotz Verbots NSA-Selektorenlisten

Erstveröffentlicht: 
24.09.2015

Trotz eines ausdrücklichen Löschverbots hat der BND größere Mengen an E-Mails mit NSA-Selektoren gelöscht. Es besteht der Verdacht, dass Beweise vernichtet wurden.

 

Ein Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes hat im NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestages gesagt, dass viele E-Mails mit sogenannten NSA-Selektoren vom deutschen Auslandsgeheimdienst "versehentlich gelöscht worden" seien. Mit der Einsetzung des Bundestagsuntersuchungsausschusses war ein Löschmoratorium ausgesprochen worden: Das sollte verhindern, dass Beweise vernichtet werden. Offensichtlich aber hat der Bundesnachrichtendienst - willentlich oder unwillentlich - dagegen verstoßen.

 

Der Zeuge K. M., ein Sachbearbeiter in der BND-Zentrale in Pullach, wurde von den Bundestagsabgeordneten zu den sogenannten Selektoren befragt. Seit Monaten wird vom Ausschuss ermittelt, wie diese funktionieren - die Suchworte der NSA, mit denen der BND in den von ihm abgefangenen Daten nach Informationen fahndete. Ein Dutzend Zeugen wurde dazu bereits vorgeladen.

 

Die Listen dieser NSA-Selektoren sind einer der wichtigsten Beweise im NSA-Untersuchungsausschuss. Nur an ihnen ist zu erkennen, ob der BND der NSA dabei half, etwas Illegales zu tun und ob er gegen deutsche Interessen verstieß. Zeuge K. M. sagte, viele E-Mails mit solchen Problembegriffen seien "versehentlich gelöscht worden". Man habe intern das E-Mail-System umgestellt, dabei seien sie verschwunden. Die Menge konnte er nicht konkreter beziffern. Er sagte aber, normalerweise würden mindestens die Mails des vergangenen halben Jahres aufgehoben, nun aber seien nur noch wenige Mails übrig.

 

Wieder wurde niemand informiert

 

Ob versehentlich oder nicht - auf diese Art sind möglicherweise wichtige Beweise verschwunden, obwohl der Untersuchungsausschuss nach ihnen gesucht hat. Und nicht nur das: Die entsprechende Abteilung hat darüber offenbar niemanden informiert. Auf die Frage, ob davon den Vorgesetzten Meldung erstattet wurde, sagte der Zeuge: "Nein." Sein Anwalt unterbrach daraufhin die Sitzung und erklärte anschließend, K. M. werde keine weiteren Aussagen machen, da das Risiko bestehe, dass diese Gegenstand von disziplinarischen Ermittlungen würden.

 

Angesichts der Tatsache, dass alles zum Thema Selektoren geheim gehalten wird, fällt es schwer, an einen Zufall zu glauben. Noch ein Detail in diesem Zusammenhang: So sagte K. M. auch, intern habe man solche Nachrichten, in denen aussortierte Selektoren aufgeführt waren, mit der niedrigsten Geheimhaltung verschickt. Unter den Abgeordneten des Ausschusses wurde daraufhin Unmut laut, da ihnen jeder Einblick in Selektorenlisten verboten ist - sie werden als "streng geheim" behandelt. Nur ein von der Bundesregierung eingesetzter sogenannter Vertrauensmann darf die Selektorenlisten sehen und dann dem Ausschuss darüber berichten. Die Opposition hat deswegen vor dem Bundesverfassungsgericht bereits eine Klage eingereicht.

 

Die Aufgabe von K. M. war es über viele Jahre, die Selektoren, die von der NSA geliefert wurden, zu prüfen. Er sollte vom Jahr 2008 an untersuchen, ob die Suchbegriffe gegen deutsches Recht verstoßen. Fand er solche problematischen Selektoren, schickte er sie an die BND-Außenstelle in Bad Aibling zurück. Diese Außenstelle ist der Ort, wo die Selektoren zur Durchsuchung von Datensätzen eingesetzt werden. Dort musste also eingestellt werden, die problematischen Begriffe nicht zu nutzen.

 

Nun werden hektisch Beweise gesichert

 

Und dort werden nun hektisch Beweise gesichert. Der Untersuchungsausschuss wurde am Donnerstag unterbrochen, nachdem die Löschaktion bekanntwurde. Bundesregierung und BND sollten Zeit bekommen, festzustellen, was genau verschwunden ist und wie.

 

Es war nicht das einzig Interessante, das der Zeuge berichtete. Er riss auch ein großes Loch in die Behauptung früherer BND-Zeugen und der Bundesregierung, die Prüfung, ob die Selektoren gegen deutsche Gesetze verstoßen, sei gründlich und lückenlos. Drei verschiedene Filter nutzt der BND für diese sogenannte G10-Kontrolle. Sie soll sicherstellen, dass mit NSA-Selektoren kein Bundesbürger in das Suchraster gerät.

 

An der Wirksamkeit dieser Filter gibt es schon lange Zweifel. Hatte der BND doch eingestanden, dass es technisch kaum möglich ist, alle Kommunikation von Deutschen zu erkennen. Wenn jemand beispielsweise amerikanische E-Mail-Anbieter nutzt, kann der BND kaum feststellen, dass er Deutscher ist. Das unterstrich K.M. Er sagte, es werde nicht einmal geprüft, ob in der abgefangenen Kommunikation deutsch gesprochen oder geschrieben werde.

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in einer auch nur halbwegs sauber arbeitenden IT Abteilung ist ein versehentliches löschen großer Datenmengen nicht möglich.

Hier ist von Vorsatz auszugehen - was sogar leicht zu beweisen wäre. Letztendlich ein Fall für Gerichte - was aber natürlich nicht passieren wird.