Der Freien ArbeiterInnen Union Berlin (FAU) wurde am 11.12.2009 per
einstweiliger Verfügung vom Landgericht Berlin verboten, sich als
Gewerkschaft oder Basisgewerkschaft zu bezeichnen. Dies ist der
Höhepunkt einer Reihe von Versuchen der Neuen Babylon Berlin GmbH
juristisch gegen die stärkste und aktivste Arbeitnehmervereinigung im
Betrieb vorzugehen.
Ohne mündliche Verhandlung folgte das Landgericht der Argumentation der
Gegenseite, der FAU Berlin sei bereits im Oktober vom Arbeitsgericht
der Gewerkschaftsstatus aberkannt worden. In diesem Urteil wurde der
FAU Berlin zwar der Boykott des Kinos untersagt, die
Gewerkschaftseigenschaft stand indes nicht zur Disposition.
Es ist ein Novum in der deutschen Rechtsprechung, dass einer
Organisation verboten wird sich als Gewerkschaft zu bezeichnen. Umso
absurder ist es, wenn es sich dabei um eine Organisation handelt, die
seit gut einem Jahr einen Arbeitskampf geführt hat, der letztlich
Tarifverhandlungen erzwang.
"Dieser Angriff auf das Grundrecht der Koalitionsfreiheit kommt einem
Gewerkschaftsverbot gleich. Nach unserem Verständnis sind es immer noch
die Beschäftigten selbst, die sich entscheiden wie sie sich
organisieren. Sollte dieser Beschluss Bestand haben, ist das nicht nur
ein Angriff gegen die FAU Berlin, sondern gegen jede Form der
unabhängigen Basisorganisierung." so Lars Röhm, Sekretär der FAU
Berlin.
Die FAU Berlin kündigt indes an, gegen diesen Beschluss vorzugehen.
http://www.fau.org/artikel/art_091212-141820
http://de.indymedia.org/2009/12/268549.shtml
bitte mal die urteilsbegründung posten. danke.
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es ist nämlich immer noch nicht klar wie einer arbeitsrechtlich arbeitenden gruppe das nicht festgelegte wort "gewerkschaft" für sich zu gebrauchen verboten werden kann...
aber ok, die klassenjustiz schafft dat schon, ne is klar, ne.