Am 6. März findet im Bundestag die erste Lesung des Gesetzesentwurfs mit dem sperrigen Titel „zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung“ statt.
Vom Bleiberecht bleibt aber nicht viel übrig. Insbesondere Geduldete und Geflüchtete im Dublinverfahren werden umfassende Repressionen ausgesetzt:
- Inhaftierung
- Einreisesperren
- Arbeitsverbot!
Während Pegida deutschlandweit demonstriert, kommt der Bundestag mit diesem Gesetzentwurf ihren Forderungen entgegen.
Geflüchtete werden kriminalisiert
Alle Geflüchtete, bei denen nach dem Gesetz eine „Fluchtgefahr“ besteht, können inhaftiert werden. Das betrifft alle Geflüchtete im Dublinverfahren;
Alle, die ohne Visum eingereist sind; Alle, die keine oder falsche Identitätsdokumente besitzen; Und auch diejenigen, die dabei nicht mitwirken, ihre Identität aufzuklären.
Eine ungeklärte Identität ist aber für viele der einzige Abschiebeschutz. Ausweitung von Einreisesperren Ein weiteres Repressionsmittel ist die Ausweitung von Einreisesperren. Nicht mehr einreisen dürfen Personen:
- die nicht innerhalb der gesetzten Ausreisefrist ausgereist sind – sprich alle Geduldeten –
- die „in das Bundesgebiet eingereist sind, um öffentliche Leistungen zu beziehen“
Darunter fasst das Gesetz alle Geflüchtete im Dublinverfahren und alle, die in einem anderen EU-Staat als schutzberechtigt anerkannt wurden. Allein unter Dublin fallen ein Drittel aller Asylsuchenden. Auch Menschen, denen ihre Asylgründe nicht geglaubt werden, wird die Einreise verwehrt. Ganze Staaten werden als „sicher“ erklärt, und oft wird grundsätzlich unterstellt, dass Geflüchtete keine „richtigen“ Fluchtgründe haben. Ihre Asylanträge werden als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt. Arbeitsverbot Für Menschen, deren Asylantrag als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt wurde, wird das tägliche Leben zusätzlich erschwert. Neben schon bestehenden Regelungen wie Lagerpflicht und Asylbewerberleistungsgesetz, wird ihnen ein allgemeines Arbeitsverbot auferlegt. Politisches Betätigungsverbot für abgelehnte AsylbewerberInnen? Politisches Engagement von Geflüchteten wird indirekt „Straftaten“ gleichgesetzt. Beide können zur Begründung einer Ausweisung hervorgebracht werden. In der Konsequenz könnte dies ein politisches Betätigungsverbot für abgelehnte AsylbewerberInnen bedeuten.
Zusammenfassend
besteht die Annahme besteht, dass alle zukünftig einreisenden
Geflüchtete in Deutschland weggesperrt werden sollen. Es muss auch
davon ausgegangen werden, dass die Zahl der Abschiebungen stark
ansteigen wird. Das Grundrecht auf Asyl und das Recht auf einen
„fairen“ Zugang zu einem Asylverfahren wird damit endgültig
abgeschafft. Geflüchtete werden schon mit ihrer Einreise nach
Deutschland kriminalisiert. Ihnen wird jegliche Chance auf ein
„faires“ Verfahren verwehrt. Das faktische politische
Betätigungsverbot von Geflüchteten ist ein Angriff auf alle
politisch engagierten Menschen in der BRD. So wird das Recht auf
Meinungsfreiheit und politische Betätigung als solches infrage
gestellt, auch wenn es hier speziell Geflüchtete betrifft.
Mit
der Formulierung, dass bei „Fluchtgefahr“ Geflüchtete in
Abschiebe-/Ausreisegewahrsam genommen werden können, wird das
gesamte Gesetz ad absurdum geführt. Bei Geflüchteten von
„Fluchtgefahr“ zu sprechen ist wohl der größte Hohn, den sich
das sogenannte Asylgesetz erlauben kann.
Somit rufen wir
alle Menschen auf, sich diesem Unrechtsgesetz in den Weg zu stellen!
Keine Verschärfung des Asylrechts! Für eine menschenwürdige Asylpolitik! Weg mit Arbeitsverbot, Einreisesperren, Abschiebungshaft und allen Instrumenten aus dem Arsenal der Abschiebung! Für ein Bleiberecht für langjährig Geduldete! Ohne Ausschlussgründe und für alle!
Mehr
Informationen:
http://stopasyllaw.blogsport.eu/
migrationsgesetze.info
corasol.blogsport.de
Lasst uns viele sein!!!
Kundgebung am Donnerstag 5. März um 15:00
Hinter Brandenburger Tor (Platz des 18. März)