Einsätze von Personenspürhunden bei polizeilichen Ermittlungen

Polizist mit Personenspürhund

Vor allem bei größeren Polizeieinsätzen werden Diensthunde mitgeführt, die gewöhnlich zur Einschüchterung und Kontrolle von Menschenmengen genutzt werden. Andere Aufgaben der Tiere bestehen im Schutz von Polizeikräften, aber auch dem Verfolgen von Spuren. Hunde haben eine wesentlich größere Riechschleimhaut als Menschen.


Normalerweise können die Spürhunde aber keinem Geruch einer bestimmten Person folgen. Hierfür werden sogenannte Personenspürhunde (Mantrailer-Hunde) trainiert, die verschiedene menschliche Gerüche voneinander unterscheiden können.

Nach Angaben der Bundesregierung verfügt beispielsweise das Technische Hilfswerk (THW) über solche speziell ausgebildeten Tiere für die Suche nach “abgängigen Personen”. Es handelt sich um Pilotprojekte der Ortsverbände Marburg und Saarbrücken. Entsprechende Einsätze zur Suche nach Vermissten steigen seit 2012 deutlich an, 2013 wurden 106 Einsätze verzeichnet. Die Hunde des THW werden angeblich nicht im Zusammenhang mit polizeilichen Ermittlungen oder zur Strafverfolgung eingesetzt.

Personenspürhunde werden aber auch von Polizeibehörden an Tatorten eingesetzt, um zu ermitteln in welche Richtung sich TäterInnen vermutlich entfernt haben. Dann können weitere Ermittlungen angestellt werden, etwa indem Bilder von Überwachungskameras angefordert werden. In Berlin wurden solche Einsätze bekannt, nachdem Anschläge auf Signalanlagen der S-Bahn oder auf Mobilfunkmasten verübt worden waren. Damals waren die Hunde von einem Hubschrauber der Bundespolizei zu einem Tatort gebracht worden.


Polizeiliche Bundesbehörden verfügen über keine eigenen Personenspürhunde, sondern nutzen meist Hunde von privaten Anbietern oder von Landeskriminalämtern. Das Bundeskriminalamt (BKA) und der Generalbundesanwalt haben die Schnüffelnasen vergleichsweise selten angefordert: Seit 2009 seien in 20 Fällen Personenspürhunde eingesetzt worden. Für Einsätze der Landesbehörden existieren keine entsprechenden Übersichten. Obwohl das BKA über keine eigenen Hunde verfügt, werden regelmäßig internationale Polizeibehörden (vor allem in Afrika) in der Führung von Diensthunden ausgebildet. Es ist unklar, inwiefern dies den Einsatz von Personenspürhunden umfasst.

 

NRW entwickelte Verfahren mit “Geruchspurenvergleichshunden”

Personenspürhunde können aber auch unter Laborbedingungen eingesetzt werden. Dies war rund um die Proteste gegen den G8-Gipfel in Heiligendamm 2007 bekannt geworden. Damals hatte die Generalbundesanwaltschaft wenige Wochen vor dem Gipfel bundesweite Razzien angeordnet. Fünf Betroffene mussten Geruchsproben abgeben, was in der internationalen Öffentlichkeit Assoziationen mit Stasi-Methoden auslöste.

Für das Abnehmen der Proben mussten die Fünf also für mehrere Minuten Vierkantröhrchen aus Edelstahl festhalten. Diese Röhrchen werden in Glasbehältern verwahrt, die Gerüche dann auf “Vergleichsspurenträger” übertragen. Die Proben wurden mit “Geruchspurenvergleichshunden” verarbeitet. Die Maßnahme war durch den damaligen Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) als “probates Mittel, um mögliche Tatverdächtige zu identifizieren” bezeichnet worden.

Solche Einsätze von “Geruchspurenvergleichshunden” sind in Richtlinien des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen niedergelegt. Das Bundesland war 1988 das erste, das die Methode einsetzte. Nachdem das “Geruchsspurenvergleichsverfahren” in den Niederlanden weiterentwickelt wurde, ist es mittlerweile bei Polizei und Justiz anerkannt.

 

Sechs Vergleichspersonen und drei erfolgreiche Durchläufe für positiven “Geruchspurenvergleich”

In den Richtlinien aus NRW heißt es, dass ein “Geruchspurenvergleich” kein Beweismittel sein kann, bei korrekter Durchführung aber eine hohe Aussagekraft besitze. Dabei machen sich die Behörden das einmalige menschliche Geruchsbild zunutze, dessen Entstehung bislang nicht durchweg erforscht ist. Angenommen wird, dass genetische und umweltbedingte Faktoren den “individuellen Eigengeruch” erzeugen. Über Körperflüssigkeiten (vor allem Schweiß) überträgt sich dieser Geruch auf Gegenstände. Gut trainierte Hunde können diese Gerüche aus Duftgemischen wahrnehmen und wiedererkennen. Als Vergleich wird in der Richtlinie das menschliche Wiedererkennen eines Bildes bemüht, das ähnlich wie beim Hund keine besondere Gedächtnisleistung erfordere.

Festgelegt ist, dass mindestens sechs weitere Personen (gewöhnlich PolizistInnen) an einem “Geruchspurenvergleich” teilnehmen müssen. Aus den insgesamt sieben Personen sollten die Hunde dann den identischen Geruch am Beweisstück (der “Ausgangsspur”) erschnüffeln. Unabdingbar ist, dass sich die Verdächtigen und die Vergleichspersonen zuvor nicht begegnen. Die sieben “Spurenträger” werden gleichmäßig verteilt, die Reihenfolge muss ausgewürfelt werden.

Dann kommen die unangeleinten Hunde zum Zuge. Zunächst schnüffeln sie lange am Beweisstück. Wird eine Übereinstimmung mit einem “Vergleichsspurenträger” gefunden, soll dies vom Tier durch Kratzen oder Beißen angezeigt werden. Erst wenn zwei weitere Hunde zum gleichen Ergebnis kommen, gilt ein Test als positiv.

 

Keine identischen “Duftkopien” bei Bekennerschreiben

Die Gerüche der Verdächtigen wurden mit “Duftkopien” von Bekennerschreiben abgeglichen – erfolglos. Die Hunde Sunny, Skip, Branca, Pepper und Zoey konnten keine Übereinstimmungen ermitteln. Das bedeutete aber nicht, dass die Betroffenen fortan als unschuldig angesehen wurden: In den Ermittlungsakten hieß es, die “Geruchsspur” sei womöglich zu schwach gewesen oder aber es hätten sich gleich mehrere Gerüche auf dem Beweismittel befunden. Womöglich habe “der/ die Täter z.B. neuwertige Handschuhe” benutzt.

“Geruchspurenvergleiche” sind nicht auf schwere Straftaten beschränkt. Sie müssen nicht durch die Staatsanwaltschaft angeordnet werden, eine Mitteilung genügt. Für die Durchführung der Vergleiche bemüht das Bundesinnenministerium den § 81b der Strafprozessordnung. Demnach dürfen für die Durchführung des Strafverfahrens oder des “Erkennungsdienstes” Lichtbilder, Fingerabdrücke und “ähnliche Maßnahmen” auch gegen den Willen des Beschuldigten an ihm vorgenommen werden. Darunter fällt aus Sicht der Behörde auch die Entnahme von Geruchsspuren.

Sofern nicht anders angeordnet, werden Geruchsproben laut dem Bundesinnenministerium “fachgerecht gelagert”. Beim BKA sind dies die für “Asservatenlagerung und -handhabung zuständigen Stellen”. Die zum G8-Gipfel genommen Geruchsproben hätten demnach auf Anweisung des Generalbundesanwalts vernichtet werden sollen. Ob dies tatsächlich erfolgte ist aber unklar, denn die Ermittlungsverfahren wurden an Bundesländer abgegeben. Anscheinend hat es sich damals um eine Art Pilotprojekt gehandelt: Das BKA hat seitdem angeblich nur in zwei weiteren Fällen Geruchsproben entnommen.

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Auch wenn es die Antispes aufregt, ein Sprühstoß Tränengas oder notfalls etwas Pfeffer auf die Schuhsohlen und Fiffis Nase macht nach ein paar Metern Feierabend.

ist einigermaßen wissenschaftlich fundiert?

nicht das mensch erstrecht ein spur legt.

Die Frage ist nur ob es eine charakterische Duftspur ist, welcher der Hund systematisch folgt oder ob von einem Gasspürgerät möglicherweise die chemischen Rückstände eines Massenproduktes (Tränengas) aufgeschnappt werden. Da ist letzteres u.E. zu bevorzugen.

Und eine Quelle? Für die Tatsache, dass Hundenasen auf Pfeffer und Tränengas nicht gut reagieren? Youtube ;-) Ansonsten gibt es dafür wahrscheinlich nicht wirklich belastbare Studien.

P.S. Die Felddienstvorschrift 23-10 der US Armee gibt an, dass man versuchen kann, Hunde mit Motorenöl und Knoblauch zu täuschen. Scheint sich aber eher auf den Schutz versteckter Stellungen zu beziehen.

Die Berliner Piratenfraktion hatte im Sommer Zahlen zu Mantrailer-Hunden des Innensenats abgefragt. Demnach werden diese seit 2009 trainiert und kommen seit 2012 in rund 20 Fällen pro Jahr zur Strafverfolgung zum Einsatz.