Dieses Video wurde gelöscht, weil...

tut uns leid

 Gestern wurde mir ohne weiteren Kommentar mein Youtube-Konto gesperrt, habe ich YT dazu eine Mail geschrieben, bisher ohne Antwort. Ich hatte ein Video zu "Gentrification" hochgeladen und das war auch immerhin ganze 4 Wochen online (bei 12.tsd Klicks und ein paar Kommentaren), nun wurde es mit dem lapidaren Hinweis gelöscht:

"Dieses Video wurde entfernt, weil seine Inhalte gegen die Nutzungsbedingungen von YouTube verstoßen. Das tut uns leid."

 

Doch welche Inhalte sollten das denn sein? Natürlich habe ich in den Nutzungsbedingungen nachgeforscht, aber nichts Eindeutiges gefunden. Vielleicht war es die Hundekacke (Misshandlungen von Tieren?) oder der Grillkohleanzünder (Anleitung zum Bau einer Bombe?) oder die Animationen der künftigen Hafencity Hamburg (Urheberrechtsverletzung?).

Wie schon in dem Anti-Youtube-Facebook-Pamphlet von MfA! erwähnt, stehen tausende Videos mit entsprechenden Inhalten seit Jahren online. Wenn einige Leute, vor allem aus der linken Szene, besonders häufig von Löschungen betroffen sind, kann dahinter jedoch nur eine wie auch immer geartete Systematik vermutet werden. Bezeichnend dazu auch der warnende Hinweis vom YT-Team an die Nutzer: "Zudem solltest du wissen, dass wir eng mit den Vollzugsbehörden zusammenarbeiten ..."

 

Neben der engen Zusammenarbeit mit den Behörden folgt YT allerdings weniger der sog. "Rechtsstaatlichkeit", sondern vielmehr einem eigenen Regelwerk, das sich von staatlichen Gesetzen zur Presse- und Meinungsfreiheit einigermaßen entfernt hat: "Versuche nicht, Schlupflöcher zu finden oder die Regeln zu umgehen, sondern nehme sie zur Kenntnis und respektiere sie in dem Sinne, in dem sie geschaffen wurden. Verstöße gegen die Nutzungsbedingungen führen zu Verwarnungen oder der Auflösung deines Kontos. Wenn dein Konto gekündigt wird, darfst du nie mehr ein neues Konto erstellen."

 

Anders als jemand, der aus dem Knast kommend theoretisch noch einmal die Chance zur gesellschaftlichen Rehabilitation erhält, ist sowas von YT von vornherein per AGB ausgeschlossen. Vielleicht, weil man ja schnell und einfach ein neues Konto unter anderer Identität einrichten kann. Dazu sollten YT-Nutzer aber wissen: Als Teil von Google verfügt der Konzern über umfassende Kenntnisse der Nutzeridentitäten. Anonyme Logins von persönlichen Geräten (PCs, Smartphones usw.) sind nahezu unmöglich und auch durch das Surf- und Suchverhalten kann Google mit seinen hoch entwickelten Algorithmen inzwischen sehr schnell auf die Identität der Nutzers schließen. Für eine linke Perspektive darf es also nicht nur heißen "kommerzielle Socialmedia FUCK OFF", sondern es gilt langfristig funktionierende Alternativen zu schaffen!

 

Zum Abschluß nochmal ein anderer Link zum "verbotenen" Video:

http://vimeo.com/101913123

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solche Beispiele sind doch immer wieder wichtig öffentlich zu machen. Mittlerweile sind ja auch das AZ und der Infoladen bei Facebook und das Video vom letzten Plenum wird bei youtube hochgeladen. Alle denken das muss sein um dabei zu sein. Schwachsinn. Es gibt keinen Grund gegenüber Google und Konsorten weniger kritisch zu sein als gegenüber dem Staat. Die Konzerne übernehmen ohnehin teilweise Staatsfunktionen, irgendwann wird das eins und dann haben sie euch alle im Sack. Welcome brave new world!

Das Indymedianetz, auf dem du dein Beitrag gepostet hast, wurde 1996 gegründet weil die private Medien uns nur manipulieren und Herrschaftsinstrumente sind. Facebook, Youtube, usw SIND die weiterentwickelung der privaten Medien um die es damals ging. Nicht überrascht sein, wenn sie nicht deine Seite im Klassenkampf nehmen.

Ich bezweifle das das Video Anleitung zum Bombenbau liefert oder zur Autobrandstiftung, denn die Sache mit den Grillanzündern stand schon ungefähr tausenmal in der BZ und fünftausendmal in der Bild. Der Löschgrund liegt einfach in dem Gesamtkontext, gentrifizierungkritische Sachen fliegen auf Youtube öfter mal raus. Ist halt die falsche Plattform für sowas und Vimeo ist auch nicht besser, das sollte Mensch wissen. Aber witzig ist die Stelle mit dem Bekennerschreiben, könnte auch wieder auf diesen Artikel zutreffen.