Bewährungsstrafen für Übergriff auf Schüler in Bad Schandau

Bad Schandau

Im Prozess um einen brutalen Überfall auf einen Hamburger Schüler in Bad Schandau wurde am Mittwoch ein Urteil gefällt. Die 18, 20 und 26 Jahre alten Täter wurden vom Amtsgericht Pirna zu Haftstrafen zwischen 8 und 15 Monaten auf Bewährung und der Zahlung von 3.500 Euro Schmerzensgeld verurteilt.

 

Im September des vergangenen Jahres hatten sie einen damals 15jährigen Schüler aus Hamburg verfolgt und vor einer Jugendherberge mit Fäusten malträtiert, so dass dieser mehrere Knochenbrüche an Kiefer und Augenhöhlen erlitt. Nachdem bei dem Schüler damals in einer Pirnaer Klinik zunächst lediglich eine Platzwunde und Prellungen diagnostiziert wurden, brachte erst eine Folgeuntersuchung in Hamburg Gewissheit über die Schwere der Verletzungen. Der Betroffene selbst nahm am Prozess nicht teil: “Er wollte nicht wieder hier her müssen.” ließ er durch seinen Anwalt Björn Elberling ausrichten.

 

Weil laut Zeugenaussagen vor der Jugendherberge zudem rechte Parolen gerufen worden sein sollen, wurden vom Gericht auch rassistische Motivefür die Tat geprüft, welche das Gericht in seinem Urteil jedoch nicht bestätigt sah. Obwohl die drei Täter nach Aussage der Opferberatung des RAA Sachsen aus ihrer Gesinnung im Internet keinen Hehl machen, den Bad Schandauer Naziladen “Nordic Flame” auf Facebook liken, in einem Fall Kontakt zu einem ehemaligen Mitglied der seit 2001 verbotenen Nazigruppierung “Skinheads Sächsische Schweiz” (SSS) haben und in einer Gruppe namens “Deutschland gegen Asylmissbrauch” Mitglied sind, wollte “das Gericht keine rechtsradikale Motivation der Täter feststellen”, so Gerichtssprecher Andreas Beeskow.

 

Gegenstand der nicht öffentlichen Verhandlung war außerdem der versuchte Raub eines Fanschals zwei Monate nach der Tat durch zwei der Angeklagten sowie die Beleidigung eines Polizeibeamten. Die Verurteilten seien nach Auffassung des Nebenklägers nur minimal geständig. So gaben sie im Unterschied zum Geschädigten an, jeweils nur einmal zugeschlagen zu haben. Von Seiten der Staatsanwaltschaft stand somit fest, dass es bei dem folgenschweren Angriff lediglich um Fußball gegangen sei. Die drei Täter seien “sehr unbedarft und sehr unüberlegt an die Sache herangegangen”.

 

Nach der Tat hatte der CDU-Bundestagsabgeordnete der Region Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Klaus Brähmig, den Übergriff als “Einzelfall” bezeichnet. Andreas Eggert, Bürgermeister von Bad Schandau, maß dem Prozess wegen des zunächst angenommenen “fremdenfeindlichen” Hintergrunds besondere Bedeutung bei.

 

“Kein Mensch”, so Eggert am ersten Verhandlungstag, “wird gern in so eine Ecke gedrängt, auch keine Region”. Auch die lokale Presse hatte schon kurz nach der Tat den Verweis auf eine Fußballauseinandersetzung dankbar aufgegriffen. Demnach könnte es sich bei dem Überfall um eine Racheaktion von enttäuschten Anhängern des damaligen Zweitligisten SG Dynamo Dresden für das kurz zuvor verlorene Spiel der Schwarz-Gelben beim FC St. Pauli in Hamburg gehandelt haben. In einer stark vom Tourismus abhängigen Region, in der die NPD trotz Verlusten noch immer eine ihrer eine ihrer Hochburgen in Deutschland hat, dürfte die Begründung mit Erleichterung aufgenommen worden sein.

 

https://www.addn.me/nazis/bewaehrungsstrafen-fuer-uebergriff-auf-schueler-in-bad-schandau/

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Und wieder vergessen, dass die "Skinheads Sächsische Schweiz" nach § 129 StGB, Bildung einer kriminellen Vereinigung durch die Staatsanwaltschaft Dresden verfolgt, angeklagt und zur Verurteilung gebracht wurden (und "Sturm 34" und...)

Was du hier verbreitest ist eine klare Lüge, siehe: Sturm 34 & SSS - Nazis in Sachsen (Freispruch für Faschisten) http://www.youtube.com/watch?v=5iIhkyLcJY0

Die "SSS"-Leute wurden gem. §129 StGB verurteilt, der führende Kopf später zusätzlich wegen "Fortführung" zu 8 Monaten Freiheitstrafe ohne Bewährung, so dass er 2 Jahre und 8 Monate insgesamt verbüßen mußte.

Die Revision der Staatsanwaltschaft bei "Sturm 34" war erfolgreich und der BGH kippte die Fehlentscheidung (BGH, Urteil vom 03. Dezember 2009 – 3 StR 277/09 –, BGHSt 54, 216-236 ) und es wurde nachfolgend wegen krimineller Vereinigung verurteilt.

Sonst wird den Staatsmedien ( Kontraste)nicht so willig geglaubt.

Und die meisten der beiden Gruppen, diese waren nämlich wesentlich größer als die paar die vor Gericht gestellt wurden, straffrei blieben, unterschlagen sie. Und die meisten wurden auch nur zu Bewährungsstrafen oder Geldstrafen verurteilt, dabei war der Großteil der Taten Körperverletzungen, viele davon schwer. Auch schön, wie sie die Begründung des Dresdner Gerichts bei der "Fehlentscheidung" weg lassen. Wie war das? Es kann keine kriminelle Vereinigung sein, da den Angeklagten das intellektuellen Inventar fehle? Was wollen sie eigentlich sagen? Sächsiche Justiz ist klasse? Böse Nazivereinigung verboten, damit alles gut? Schön wie sie die ganzen Skandale um die beiden Verfahren versuchen zu beschönigen und ebenso was damals und in Teilen noch heute in diesen Regionen abgeht.

 

Hier noch für andere Interessierte ein Beitrag von (ACHTUNG) Staatsmedien:

 

http://www.youtube.com/watch?v=zi5n5Hnkafg