Was ist eine Rechtshilfe (RH) und was
macht sie?
In erster Linie ein Telefondienst, der versucht, Festgenommenen möglichst
schnell rechtliche Unterstützung zukommen zu lassen. Bei Aktionen, Demos,
Blockaden udgl. werden meist Zettel mit der Rechtshilfe-Telefonnummer verteilt,
diese Nummer schreibst du dir am besten mit wasserfestem Stift auf den
Unterarm, damit du sie in Stresssituationen schnell bereit hast. Manchmal wird
die RH-Nummer auch schon im Vorfeld via Webpage bekanntgegeben – so watch out!
Wenn du eine Festnahme beobachtest oder
selber festgenommen wirst, dann melde dich bitte bei der RH und teile ihr deine
Informationen mit. Dabei gilt: Belaste weder dich noch andere. Nenn nur dann
Namen, wenn es sich um eine festgenommene Person handelt. Teilst du Gerüchte,
Befürchtungen oder Einschätzungen mit, dann bezeichne diese auch als solche.
Die Rechtshilfe versteht sich als Teil der Proteste und wird versuchen, die von
Repression im Vorfeld als auch während der Aktionen und danach betroffenen
solidarisch zu unterstützen.
Sollten dir nach den Protesten behördliche Briefe ins Haus flattern, bitten wir
dich mit der Rechtshilfe in Kontakt zu setzen, damit das gemeinsame Vorgehen
gegen die Repression koordiniert werden kann.
Repression trifft einzelne, gemeint sind aber stets alle.
Überlege dir mit deiner Bezugsgruppe repressive Situationen. Sprecht über eure Ängste, über Stresssituationen und wie ihr mit Repression umgehen wollt.
Kontrollen im Vorfeld
Schon bei der Anreise kann es passieren, dass die Polizei z.B. im Zug, in der
U-Bahn oder an öffentlichen Plätzen eure Ausweise sehen und einen Blick in
eure Rucksäcke werfen will.
Grundsätzlich ist die Polizei verpflichtet, euch den Grund (Zweck + Anlass) für
die ‘Amtshandlung’ zu nennen. Diesen wird sie aber erfahrungsgemäß schnell
gefunden haben in schwammigen Begriffen wie ‘Aufrechterhaltung der öffentlichen
Sicherheit’ oder ähnliches. Nach so einer ‘Perlustrierung’ habt ihr das Recht
von den BeamtInnen ihre Dienstnummer zu erfahren, das ist eine Art Visitenkarte,
die die Zugehörigkeit der/des BeamtIn ausweist (und im Gesetz vorgeschrieben
ist: §31 Abs2 Z2 SPG).
Meist werden die PolizistInnen nach mehr fragen als euren Namen, Geburtsdatum und Meldeadresse; ihr müsst und sollt aber nichts weiteres als eben diese drei Daten angeben (§35 Abs2 SPG), da sie zur Identitätsfeststellung ausreichend sind (Achtung Minderjährige, also unter 18 Jahren: auch der Name der Eltern muss angegeben werden!). Auch ist es wahrscheinlich, dass die BeamtInnen nach den Grund eurer Anreise, eurer Motivationen zur Teilnahme an den Protesten… fragen, auch auf diese Fragen (oder andere) müsst und sollt ihr nicht antworten, was mit keinerlei Konsequenzen verbunden ist.
Falls sie eure Kleidung nach z.B. gefährlichen Gegenständen absuchen wollen, haben Frauen das Recht, von einer Polizistin durchsucht zu werden.
Wenn einEr von euch keinen Ausweis bei sich hat: an sich gibt es für ÖsterreicherInnen keine Ausweispflicht, allerdings raten wir euch, einen dabei zu haben, da die Identitätsfeststellung ohne Ausweis länger dauern kann und ihr vielleicht mit auf die nächste Wachstube müsst.
Allerdings kann eine andere Person über 18, welche selber einen Ausweis mit
sich führt, eure Identität bezeugen. In Zügen und auf Bahnhöfen gilt allerdings
allgemeine Ausweispflicht!
Personen, die weder unter den Status ÖsterreicherIn noch EU-BürgerIn fallen,
müssen einen gültigen Reisepass mit sich führen.
Habt ihr vor, eure Identität bei einer allfälligen Kontrolle oder Festnahme nicht preiszugeben, dann besprecht das vorher mit eurer Bezugsgruppe und überlegt euch für den Fall der Fälle (Verhaftung, U-Haft) euer Vorgehen. Eine Person, die ihre Identitätsfeststellung verweigert und trotzdem mit der RH in Kontakt treten will, kann sich z.B. ein eindeutig zuordenbares Codewort überlegen, mit dem sie für die RH identifizierbar ist. So kann bei der Enthaftung der Person der RH beispielsweise gemeldet werden, dass nun „Pandabär“ wieder draußen ist.
Demo: wie + was
Meist werden Demos in Österreich von den OrganisatorInnen polizeilich
‘angezeigt’, die Polizei weiß also von der Demo und kann sich dementsprechend
darauf vorbereiten (z.B. Straßensperren…). Eine polizeiliche ‘Genehmigung’ ist
für eine ‘politische Kundgebung’ (z.B. eine Demo), so der Gesetzeswortlaut,
nicht vorgesehen. Das Versammlungsgesetz steht im Verfassungsrang, das heißt,
dass es über anderen Gesetzen wie z.B. der Straßenverkehrsordnung steht. Das
wiederum bedeutet, dass – falls eine Demonstration mal spontan durchgeführt
wird – diese nie ‘illegal’ sein kann, weil eben das Grundrecht auf
‘Versammlungsfreiheit’ über anderen Rechten wie z.B. dem aufrechten
Verkehrsfluss steht. Nur in wenigen Fällen, wenn z.B. die öffentliche Ordnung
oder Sicherheit gefährdet ist oder bei NS-Wiederbetätigung, kann die Polizei
die Demo, egal ob spontan oder ‘angemeldet’ auflösen, was sie mittels Megaphon
oder Lautsprecher tun muss. Wenn eine Demonstration ’spontan’, also ohne
verwaltungspolizeiliche ‘Anzeige’ abgehalten wird, dann kann im schlimmsten
Fall von der zuständigen Behörde eine Verwaltungsstrafe gegen die
veranstaltende Person verhängt werden.
Auf eine Demo/politische Kundgebung ist es schlau mitzunehmen (siehe „Ich packe meinen Demo-Rucksack“ http://raw.at/tipps/ich-packe-meinen-demo-rucksack/): einen amtlichen Lichtbildausweis (FührerInnenschein, StudentInnen-, SchülerInnenausweis, Pass…), was Antialkoholisches zu Trinken, falls es mal länger wird und die Rechtshilfenummer (am besten in schriftlicher Form auf eurem Unterarm). Dinge wie Adress- und Notizbücher, Kalender, Fotos, Taschenmesser, Pfeffersprays, Hunde, Drogen und Alkohol haben auf einer Demo nix verloren. Mensch sollte sich auch bewusst sein, dass Handys mit ihren Telefonlisten, Fotos, Videos, SMS- und Internetspeicher ebenfalls eine Gefahrenquelle darstellen (auch ausgeschalten), sollten sie in falsche Hände fallen. Außerdem muss immer damit gerechnet werden, dass über eure Handys Bewegungsprofile erstellt werden, da jedes Handy eine Art Peilsender ist. Auch wer wann wo mit wem telefoniert hat, ist für die Polizei sehr einfach in Erfahrung zu bringen.
Daher unser Tipp: Handy
zuhause lassen oder ein „sauberes“ Demo-Handy verwenden.
Wenn du nicht für ein linkes Videoprojekt/Medium fotografierst oder filmst,
dann unterlass es bitte während der Demo! Erinnerungsfotos mittels (Handy-)Cam
können nicht nur dich, sondern auch andere gefährden, wenn sie in die falschen
Hände geraten.
Bildet Bezugsgruppen (siehe http://at.rechtsinfokollektiv.org/rechtsinfo/demo-teilnahme/vor-der-demo-demo-teilnahme/bezugsgruppen/) und geht gemeinsam zum Treffpunkt, damit bei Vorfeldkontrollen keinEr alleine ist und verlasst auch gemeinsam wieder die Demo. Bleibt auf der Demo zusammen und versucht den Infofluss aufrechtzuerhalten (achtet z.B. auf Megaphondurchsagen).
Erfahrungsgemäss laufen in der Demo selber immer wieder ZivilpolizistInnen mit, die mehr oder weniger schlecht getarnt sind. Schreit daher nicht eure Namen herum, sondern sprecht andere mit ‘Hey du!’ an. Außerdem wird am Rande von Demos heftig von der Polizei gefilmt. Menschen, die ihre Gesichtszüge durch Tücher, Schals oder Sonnenbrillen unkenntlich machen, sich also vermummen, um ihre Identitätsfeststellung zu verhindern oder erschweren machen sich nach dem Vermummungsverbot strafbar. Fest steht aber, dass Menschen, die im Rahmen eines (versteckten) Theaters Masken tragen, geschminkt sind oder im Winter Schals tragen, ja nicht ihre Identität verschleiern wollen, sondern eben Teil einer Inszenierung sind bzw. sich vor Kälte schützen. Des Weiteren verbietet das Vermummungsverbot theoretisch das Mitführen von Ketten, Stangen, Trinkflaschen, Nietengürtel u.s.w., kurz von ‘Gegenständen, die geeignet sind, Gewalt gegen Menschen oder Sachen auszuüben’, so der Gesetzeswortlaut. Was also genau darunter fällt, hängt von den jeweiligen BeamtInnen ab und es ist schwer einschätzbar, ob sie z.B. in Vorkontrollen Menschen Trinkflaschen oder Nietengürtel abnehmen werden. Rein gesetzlich wäre es jedenfalls möglich.
Achtet auch auf
Antiantifa-Rechercheteams, die am Rande der Demo das Geschehen filmen werden.
Schützt euch und andere!
Lasst euch nicht einschüchtern und passt aufeinander auf!
Festnahme – selber + ZeugIn
Wenn du selbst festgenommen wirst: Versuche ruhig zu bleiben und nicht panisch
zu reagieren. Egal was die BeamtInnen sagen oder wie, sie werden versuchen, dir
Angst zu machen, dich einzuschüchtern, dich klein zu kriegen. Versuche (wenn du
das willst) direkt bei der Festnahme Umstehenden mitzuteilen, wer du bist (also
Name, Geburtsdatum und Meldeadresse), damit diese die Rechtshilfe informieren können. Wenn du noch
nicht volljährig, das heißt unter 18 bist, hast du das Recht auf eine volljährige
Vertrauensperson, die die ganze Zeit über anwesend sein darf.
Wahrscheinlich wirst du von den PolizistInnen auf eine Wache gebracht, wo du das Recht auf zwei erfolgreiche Anrufe hast (§ 171 Abs 4 StPO). Unser Tipp ist es, dein Recht auf diese Telefonate höflich aber bestimmt einzufordern. Ruf dann die Rechtshilfe oder, falls du diese nicht erreichst, eine Person deines Vertrauens an und teile deine Festnahme mit, sowie Namen, Geburtdatum, wo du festgenommen wurdest und wo du vermutest, gerade zu sein (welche Wachstube), ob noch andere mit dir festgenommen worden sind und wen die Rechtshilfe verständigen soll (z.B. deine Eltern…).
Außerdem muss dir die Polizei mitteilen, warum du festgenommen wurdest und dass
du das Recht auf Aussageverweigerung
hast, was dich nicht belasten kann (§7 Abs 2 StPO).
Lass dich in Polizeigewahrsam auf
keinerlei Gespräche mit den BeamtInnen ein, selbst die harmlosesten Gespräche
(Wetter, Haustiere…) mit ihnen können zu Punkten führen, die du besser nicht
erzählst. Lass dich nicht von ihrer Freundlichkeit oder Aggressivität (oder beidem) verunsichern, die PolizistInnen sind für genau diese Situationen
geschult worden und würden allzu gerne wissen, was du nicht alles gemacht hast,
wo du organisiert, mit wem du befreundet bist usw.
Sag einfach, dass du von deinem Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch machst
(§7 Abs 2 StPO).Wir empfehlen dir dringend (wie die meisten RechtsanwältInnen
übrigens auch), bei der Polizei weder eine Aussage zu machen noch irgendetwas
zu unterschreiben, da alles gegen dich verwendet werden kann und auch wird.
Mehr zur Aussageverweigerung kannst du hier nachlesen: http://at.rechtsinfokollektiv.org/rechtsinfo/demo-teilnahme/was-darf-die-polizei/aussageverweigerung/
Für allfällige Aussagen ist später, nach eingehenden Beratungen mit
Rechtskundigen oder einEr AnwältIn noch immer Zeit. Auch wenn BeamtInnen dir
einreden wollen, dass eine Aussage dich entlastet oder das Strafausmaß geringer wird, vergiss nicht: über
strafbare Handlungen zu urteilen ist Sache des Gerichts, nicht Sache der
Polizei!
Es kann sein, dass bei Festgenommenen eine erkennungsdienstliche Behandlung nach §65 SPG durchgeführt wird. Das bedeutet, sie werden von dir Fingerabdrücke nehmen und Fotos machen. Die BeamtInnen sind dazu berechtigt, diese Maßnahmen auch mit ‘Zwangsgewalt’ durchzusetzen (§78 SPG); aber wer sagt denn, dass mensch nicht besonders lustig auf den Fotos auskucken darf?!
Andere ‘Untersuchungen’, wie z.B. eine Körperhöhlendurchsuchung, dürfen nur von
PolizeiärztInnen oder GerichtsmedizinerInnen vorgenommen werden, wenn der
Verdacht besteht, dass Drogen in Körperöffnungen versteckt werden. Du hast allerdings
nicht mehr das Recht auf Wahl einer Person deines Geschlechts.
Als Richtlinie für die Dauer der Festnahme gilt:
Bei Verwaltungsübertretungen
wie z.B. Erregung öffentlichen Ärgernis, Lärmbelästigung oder Verweigerung der
Identitätsfeststellun musst du nach spätestens 24 Stunden wieder freigelassen
werden.
Bei gerichtlich strafbaren Delikten wie
z.B. Sachbeschädigung, Widerstand gegen die Staatsgewalt oder Körperverletzun
musst du spätestens nach 48 Stunden freigelassen oder innerhalb derselben Frist
von der Polizei aufs nächste Gericht gebracht werden. Am Gericht wiederum musst
du ‘unverzüglich, längstens aber binnen 48 Stunden’ von der/dem UntersuchungsrichterIn vernommen werden. DiesEr entscheidet dann, ob du
freikommst oder ob Untersuchungshaft verhängt wird. Auch bei diesem Verhör muss
und soll weder die Wahrheit noch irgendetwas gesagt werden.
Wenn die U-Haft verhängt wird, dann bekommst du einen schriftlichen Haftbefehl
ausgestellt. Außerdem solltest du dann schon mit einEr AnwältIn von draußen
Kontakt gehabt haben.
Wichtig: Wenn du freikommst, dann teile das bitte unverzüglich der Rechtshilfe mit!
Außerdem solltest du nach deiner Freilassung ein Gedächtnisprotokoll verfassen, indem du detailgetreu beschreibst, was genau passiert ist. Diese Gedächtnisprotokolle dienen der Nachvollziehbarkeit des Geschehenen, also auf keinen Fall veröffentlichen, noch per Mail (unverschlüsselt) durchs Netz schicken, sondern an einem sicheren Ort verwahren!
Solltest du in Polizeigewahrsam schlecht behandelt worden sein, dann hast du im Nachhinein die Möglichkeit, eine Maßnahmenbeschwerde zu machen. Die Rechtshilfe wird dich dazu gerne beraten. Solltest du verletzt worden sein, dann suche umgehend einen Arzt deinesVertrauens auf, lass dir alles bescheinigen (ärztliches Attest) und mache von deinen Verletzungen Fotos! Bei einem eventuellen Gerichtsverfahren kann das nützlich sein.
Wenn du eine Festnahme beobachtest: Versuche Namen, Adresse und Geburtsdatum von der festgenommenen Person zu erfahren, um diese Daten der Rechtshilfe mitteilen zu können. Ruf die Rechtshilfe an und sag ihr außerdem, wo die Festnahme erfolgte. Des Weiteren kann versucht werden, die involvierten BeamtInnen zu fragen, wohin die festgenommene Person gebracht wird, warum die Festnahme erfolgte und wie die Dienstnummern der ‘amtshandelnden’ BeamtInnen lauten.
Wenn Leute verletzt sind
Versucht sie aus der Gefahrenzone zu bringen, beruhigend auf sie einzuwirken
und Personen ausfindig zu machen, die Sani-Sachen (Erste-Hilfe-Kasten) bei
sich haben. Lasst Verletzte nie alleine! Wenn ihr das Gefühl habt, dass die
Verletzung schwerer ist oder ihr alleine damit nicht mehr klar kommt, dann
verständigt die Rettung und findet eine Vertrauensperson, die die Rettung mit
ins Krankenhaus begleitet. Achtung! Im Krankenhaus wird bei Verletzungen
grundsätzlich eine Anzeige gemacht – wenn du also angibst, dass die Verletzung
von der Polizei stammt, dann MUSS das Krankenhaus gegen die Polizei eine
Anzeige machen. Mitunter kann das unangenehm werden – überlege dir also im
Vorfeld, wie du dich in so einer Situation verhalten würdest.
Platzverbot/Platzverweis
Manchmal weist die Polizei Menschen von diversen öffentlichen Plätzen weg und
erteilt ihnen ein sogenanntes Platzverbot nach §36 SPG. Spätestens 6 Stunden
nach Aussprache des Platzverbots tritt dieses wieder außer Kraft und der Ort
kann wieder betreten werden. Wenn gegen das Platzverbot verstoßen wird, dann
kann eine Verwaltungsgeldstrafe verhängt werden. Oft erfolgt ein Platzverbot
auch präventiv mittels Verordnung, in der auch die zeitliche Wirkdauer geregelt
ist.
Passt aufeinander auf, bildet im Notfall
Ketten, lasst euch nicht provozieren und seid solidarisch. Protest ist immer vielfältig!
… und nicht vergessen! Jedes Wort das Du in Gegenwart der Polizei oder
Staatsanwaltschaft sagt ist eine Aussage! Jede Aussage kann nicht nur dich
sondern auch andere belasten!
Mehr lesen?
http://at.rechtsinfokollektiv.org
http://www.solidaritaetsgruppe.org/material/versammlungsbroschuere.pdf
http://www.anarchismus.at/tipps-und-tricks/rechtshilfe
???
Um welchen Anlass geht es hier eigentlich? Und warum kommt der Ort Wien kein einziges Mal im Text vor?
Wo ist die Demo?
Kann mir jemand sagen welche Straßen betroffen sein werden?
vielen Dank!
LG
Und wie lautet die Rechshilfenummer für den 4.6.2014???
RH-Nummer!
Rechtshilfe ab 10.30 Uhr aktiv: 0660 6051552
Antifa
Alle Infos und Updates: http://freiheit.blogsport.at/