Leipzig. Der Einsatz von einem Polizeifeuerlöscher gegenüber Demonstranten in Leipzig-Schönefeld am 3. Februar wird Konsequenzen haben. Landespolizeipräsident Rainer Kann hat die Beamten belehrt, die Staatsanwaltschaft wird wegen des Verdachts einer Straftat im Amt ermitteln. Außerdem wurde am Mittwoch bekannt, dass es nicht der erste Einsatz von Feuerlöschern der Bereitschaftspolizei war.
Teilnehmer hatten nach der Demonstration Anfang Februar gegen einen rechtsgerichteten Aufmarsch vor dem Asylbewerberheim in Leipzig-Schönefeld über nässende Augen, triefende Nasen und gerötete Haut geklagt. Kurz darauf war bekannt geworden, dass die Polizisten vor Ort nicht zulässige chemische Hilfsmittel gegen linke Demonstranten eingesetzt hatten.
Das Innenministerium forderte nach den Vorfällen einen Prüfbericht der
Bereitschaftspolizei. Das Ergebnis wurde am Mittwoch veröffentlicht: Die
Vorkommnisse in Leipzig waren kein Einzelfall. Auch bei Einsätzen von
Fußballspielen der SG Dynamo Dresden am 6. Juli und 27. Oktober 2013
hatten Polizisten Feuerlöscher gegen sogenannte „gewalttätige Störer“
benutzt.
Das Landespolizei Sachsen betonte anschließend, dass es
sich trotzdem „um Ausnahmefälle handelt.“ Präsident Rainer Kann
erklärte weiterhin, er habe gegenüber den Polizisten Belehrungen
veranlasst, „um zukünftig die zweckentfremdete Anwendung des
Polizeifeuerlöschers auszuschließen.“
Doch auch die Leipziger Staatsanwaltschaft hat sich in den Fall vom 3. Februar eingeschaltet und ermittelt hinsichtlich des Verdachts einer Straftat im Amt gegen die Polizisten. Auch in Dresden kümmert sich die Staatsanwaltschaft nun um die Einsätze von verbotenen Mitteln seitens der Beamten bei den zwei Fußballpartien.
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