Knastkampf ist Klassenkampf

Knast

Ich, sozial-politischer Gefangener seit über 40 Monaten inhaftiert in der BRD aufgrund der Drogenpolitik der BRD & derzeit in der “Rechtsbeugeranstalt” Willich I, kämpfe für die Belange & Rechte der Gefangenen gegen Repressalien und Willkür der Justizobrigkeit!!

 

Werde nicht nur (versucht) mich am Schreiben mit allen Mitteln zu behindern, ob es das Verb ot war mir Farbbänder für die Schreibmaschine auszuhändigen bis hin zu rechtswidriger Postöffnung von Abgeordnetenpost (Unrechtliches Öffnen von Post der innenpolitischen Sprecherin der Linke Ulla Jelpke, MdB aus Berlin, Az.: 22 StVK 158/13 LG Krefeld 9.7.2013 Beschluss), bis hin zur Nicht-Aushändigung von Farbbändern der Redaktion Ratgeber für Gefangene und Dritte, aber auch hier hat man dem LG Krefeld und der Anstalt eine „Ohrfeige“ von Seiten des OLG Hamm gegeben! Und man hat geurteilt dass ein Gefangener das Recht hat so viele Schreiben heraus und zu empfangen wie er will. Auch hat der Gefangene das Recht jederzeit ans Gericht zu gehen und Klage einzureichen!

 

2003 hat man einmal versucht durch das LG Wuppertal mir die SV zu geben und am Ende mich zwangseinweisen zu lassen nach§ 63 mit einem rechtswidrigen Gutachten und aber schon nach wenigen Tagen festgestellt dass weder Diagnose noch Verurteilung rechtens waren!

 

Heute, nachdem mehrfach Anträge zwecks einer Therapie gestellt worden sind, denn ein jeder der wegen seiner Sucht oder der Taten für seine Sucht im Haft ist hat das Recht nach §§ 35, 36 BtmG (so die FS nicht mehr als 2 Jahre noch übersteigt) eine Therapie zu machen anstelle der FS, Therapie statt Strafe, so das Gesetz!

 

Doch weder die ambulante noch eine stationäre wurde mir genehmigt, laut dem Gericht kann zwischen Tat und Sucht keine Kausalität festgestellt werden – was schon ein absoluter Skandal ist!

 

Nachdem dann § 57 StGB am 7.3.2013 gestellt wurde hat mir das Gericht am 25.4. eine Zusage der Reststrafe gegeben, doch plötzliche sagt der Richter wir müssten ein „Prognosegutachten“ erstellen lassen.

 

Ein SKANDAL, denn weder Gewalt- noch Sexualstraftäter bin ich, geschweige denn habe ich schwere Verbrechen begangen die das rechtfertigen, zudem Gerichte ihre „eigenen“ Gutachter haben die im Dienste der Richter stehen! Was ein Skandal ist, denn solch ein Gutachte ist nicht ansatzweise objektiv. So kam es denn auch, dass mich der Gutachter mich therapieunfähig schrieb, wie aber auch nicht anders zu erwarten war, die Rechtsbeschwerde vor dem OLG hat auch keinen Erfolg gebracht.

 

Wer jetzt glaubt endich jetzt, muss man die festgesetzte gerichtliche Frist von 6 Monaten „nur“ abwarten um den Reststrafenantrag zu stellen da kommt der SKANDAL und schon somit gleichzeitiger AUFRUF ZUR UNTERSTÜTZUNG UND SOLIDARITÄT!

 

Am 27.11.2013 Az.: 55 XVII SCH 13726 hat das Amtsgericht Krefeld durch die Richterin Dr. Rezori Telefon 02151 847-194, Fax 02151 847-645 geschrieben: „Sehr geehrter Herr Schmitz, in dem hier für Sie „angeregten“ Betreuungsverfahren soll geprüft werden, ob und in welchen Angelegenheiten für Hr. S. Wegen einer Krankheit oder Behinderung die Bestellung eines Betreuers erforderlich ist.“

 

Erst glaubte ich es sein ein Fehler aufgrund Namensverwechslung, doch als ich dann Widerspruch eingelegt habe kam am Samstag 14.12.2013 erneut ein Schreiben des AG Krefeld: „...IST DIE EINRICHTUNG EINES BETREUERS ANGEREGT WORDEN!“

Es ist ein Skandal dass man sich nun so den Weg sucht mich mundtot zu machen!

 

§ 154 StVollzG ist demnach auch im StVollzG vertreten dass es wohl von Seiten der Anstalt so korrekt ist, nur fraglich inwieweit es bei mir rechtlich ist wenn erst noch 2012 beim Bewährungswiderruf eindeutig entschieden wurde dass zwar für die restliche FS die Bewöhrung widerrufen wird aber die Unterbringung nach § 63 StGB beendet wurde weil die Voraussetzungen nicht vorliegen und auch bei der neuen Verurteilung im April 2011 nicht vorgelegen hat.

 

Ich lasse mich sicherlich nicht „mundtot“ machen, auch nicht von einer Anstaltsleitung oder irgendeinem Gericht der Welt!

 

Und es ist mein Recht gegen diesen Staat zu klagen, dass dieser Staat mich kriminalisiert hat und über 2 Jahrzehnte weggesperrt hat für meinen Konsum obwohl 1994 das BverfG entschieden hat: „jeder hat das Recht auf Rausch“ Nur leider darf es nur ein Rausch von Bayer, Hoechst sein oder der Alkoholindustrie aber keinerlie aus dem Boden wachsenden Pflanzen die zudem seit 2001 mit Hilfe der Soldaten der BRD in Afghanistan angebaut wird und die BRD mit die Schuld trägt das Afghanistan der weltgrößte Exporteur ist und jedes Jahr die Rekordernte wieder eingeholt hat! Danke BRD für Bewässerungsanlagen der Opiumbauern und Bewachung der Opiumfelder durch deutsche Soldaten!

 

Aber UNS in der BRD verfolgen, verurteilen, und in Haft mit Repressalien, Willkür und Schikanen überziehen. Kein BtMer bekommt Vollzugslockerungen auch wenn dieser 40 Monate in einem Substitutionsprogramm ist und NICHT einen Rückfall begangen hat! Was im Übrigen eine erfolgreiche Therapie ist, Gutachter Dr. Kühn!

Wie schrieb er, auch unter Substitution kam es zu einem Rückfall, da kann man aber 40 Monate (beim Zeitpunkt des Gutachten waren es auch schon 37 Monate) die auch nicht in der JVA berücksichtigt werden bei Anträgen auf Lockerungen wird gesagt unbearbeitete Drogenproblematik!

 

Das Schlimme ist, dass diese Rechttsbeugerbande von den Gerichten noch volle Rückendeckung bekommt, obwohl wir ein Recht auf Resozialisierung haben, ihr haltet Euch kein Stück an die Rechtslage, warum sollen wir Gfg. Eigentlich alles so hinnehmen?

 

ICH BENUTZE DAS RECHT ALS WAFFE! So wie ihr das Recht missachtet und uns Gfg. Immer weiter in Sucht und Kriminalität treibt!

 

Nicht wir müssen uns fragen warum wir rückfällig werden, warum ihr Gefangene in Therapie lasst und sie zu 98 % fast alle innerhalb von 8-12 Wochen zurückkommen. Ihr macht was falsch! Denn ihr entlasst Leute voll gefrustet nach Jahren oder Monaten der Verwahrung, keinerlei Erprobungen, zwingt hier die Gefangenen zu Urinabgaben sonst nehmt ihr den Gefangenen die Arbeit ab wenn sie den Test verweigern. Gefangene dürfen nicht einmal ehrlich sein und sagen JA, ich habe einen Rückfall begangen den ihr zu verantworten habt denn ihr seid es doch die Drogensüchtige hier wie Staatsterroristen bis zum letzten Tag in Haft halten...

 

Wir brauchen aber auch euch da draußen, eure Solidarität und vor allem Unterstützung ist so wichtig denn ihr seht was sie machen und fraglcih ist wie lang sie es machen wenn Öffentlichkeit darüber berichtet dass man Gefangene hier mundtot machen will nicht nur mundtot nein so stoppen sie mich auch weiterhin politisch zu engagieren.

 

SOLIDARITÄT IST EINE WAFFE!

 

Euer Andre Moussa

JVA Willich I

Gartenstr. 1

47877 Willich

 

Andre Boris M.a. Moussa Schmitz

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