Stadt siegt auch beim VGH.
OFFENBURG (hsl). Aufatmen in
Offenburg: Die rechtsextreme NPD darf ihren Bundesparteitag nicht in der
Abtsberghalle im Ortsteil Zell-Weierbach abhalten. Der
Verwaltungsgerichtshof Mannheim (VGH) hat am Donnerstag eine Beschwerde
der Partei gegen die Absage der Stadt klar zurückgewiesen. Offenburg
habe zu Recht abgelehnt, der NPD die Halle zur Verfügung zu stellen. So
hatte zuvor auch das Verwaltungsgericht Freiburg entschieden. Maßgeblich
für den juristischen Erfolg war der Einwand Offenburgs, dass die Halle
in der Vergangenheit vorrangig für Vereinstreffen, private Feste oder
Firmentagungen genutzt worden sei. Einen "Widmungszweck" für Parteitage
gebe es nicht. Auch seien zurückliegende Veranstaltungen von SPD und CDU
in der Halle nicht mit dem geplanten Bundesparteitag vergleichbar.
Offen ließ der VGH, ob auch ein arglistiges Täuschungsmanöver der NPD
zur Ablehnung geführt hätte. Die Partei hatte zunächst eine Privatperson
vorgeschickt, die die Halle für eine Infoveranstaltung zum Thema
sexueller Missbrauch anmietete. Als die Stadt den Benutzungsvertrag
schickte, trat plötzlich die NPD als Hallennutzer auf.
Mit großer Erleichterung wurde das VGH-Urteil von der Offenburger
Polizei aufgenommen. Sie hatte sich auf einen Großeinsatz vorbereitet.
Offenburg gehört neben Bochum-Wattenscheid und Neuruppin zu den Städten,
in denen die NPD auch juristisch um eine Hallennutzung gekämpft hat,
nachdem sie sich quer durchs Bundesgebiet rund 80 Absagen geholt hatte.
Weil Neuruppin weniger geschickt als Offenburg argumentierte, findet der
Parteitag wohl dort statt.
Vor 2 Jahren...
Mensch achte auf das Datum der Erstveröffenrlichung...
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