Kein Parteitag der NPD in Offenburg

Erstveröffentlicht: 
11.11.2011

Stadt siegt auch beim VGH.

 

OFFENBURG (hsl). Aufatmen in Offenburg: Die rechtsextreme NPD darf ihren Bundesparteitag nicht in der Abtsberghalle im Ortsteil Zell-Weierbach abhalten. Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim (VGH) hat am Donnerstag eine Beschwerde der Partei gegen die Absage der Stadt klar zurückgewiesen. Offenburg habe zu Recht abgelehnt, der NPD die Halle zur Verfügung zu stellen. So hatte zuvor auch das Verwaltungsgericht Freiburg entschieden. Maßgeblich für den juristischen Erfolg war der Einwand Offenburgs, dass die Halle in der Vergangenheit vorrangig für Vereinstreffen, private Feste oder Firmentagungen genutzt worden sei. Einen "Widmungszweck" für Parteitage gebe es nicht. Auch seien zurückliegende Veranstaltungen von SPD und CDU in der Halle nicht mit dem geplanten Bundesparteitag vergleichbar. Offen ließ der VGH, ob auch ein arglistiges Täuschungsmanöver der NPD zur Ablehnung geführt hätte. Die Partei hatte zunächst eine Privatperson vorgeschickt, die die Halle für eine Infoveranstaltung zum Thema sexueller Missbrauch anmietete. Als die Stadt den Benutzungsvertrag schickte, trat plötzlich die NPD als Hallennutzer auf.

Mit großer Erleichterung wurde das VGH-Urteil von der Offenburger Polizei aufgenommen. Sie hatte sich auf einen Großeinsatz vorbereitet. Offenburg gehört neben Bochum-Wattenscheid und Neuruppin zu den Städten, in denen die NPD auch juristisch um eine Hallennutzung gekämpft hat, nachdem sie sich quer durchs Bundesgebiet rund 80 Absagen geholt hatte. Weil Neuruppin weniger geschickt als Offenburg argumentierte, findet der Parteitag wohl dort statt.

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Mensch achte auf das Datum der Erstveröffenrlichung...

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