Antirep-Café | Freiheit für Faruk - Weg mit § 129a/b!

Seit dem 6. Mai läuft vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf das Revisionsverfahren gegen den 58jährigen Faruk Ereren. Faruk wird die Verantwortung für den Tod zweier Polizisten 1993 in Istanbul vorgeworfen. Bereits 2011 wurde er deswegen in einem Verfahren nach § 129b zu einer lebenslänglichen Haftstrafe verurteilt. Aufgrund widersprüchlicher Aussagen des Hauptbelastungszeugen aus dem ersten Prozess wurde seine Revision zugelassen.

 

Faruk Ererens Verfolgung durch den Staat wäre ohne den § 129b nicht möglich. Dieser ist Teil des politischen Strafrechts und stellt "die Gründung, Mitgliedschaft, das Unterstützen oder Werben für eine kriminelle oder terroristische Vereinigung, die nur im Ausland besteht, in der BRD unter Strafe". Wer wegen § 129a/b vor Gericht steht, dem muß keine konkrete (strafbare) Handlung nachgewiesen werden. Verurteilt werden kann wegen eines "Organisationsdelikts".

 

Paragraf 129 bedeutet "Gesinnungstrafrecht". Damit gibt er der Bundesanwaltschaft die Möglichkeit, gegen oppositionelle Gruppen vorzugehen - ohne jede demokratische Kontrolle. Dabei kooperiert die Bundesanwaltschaft eng mit dem türkischen Staat. Dies ist auch bei Faruk Ereren der Fall, der bereits nach dem dortigen Militärputsch 1980 neun Jahre in türkischer Haft war. In dieser Zeit wurde er immer wieder gefoltert und floh anschließend nach Deutschland. Hier wurde er 2007 verhaftet.

 

In dieser Veranstaltung werden wir über das Verfahren gegen Faruk Ereren und die Funktion des § 129b in der Verfolgung oppositioneller türkischer Bewegungen in Deutschland informieren.

 

Danach wird Musik aufgelegt und es gibt eine Soli-Theke. Parallel dazu findet die Sprechstunde von RH und EA statt.

 

Mehr dazu: § 129b - Politischer Kampf wird zur "terroristischen Vereinigung"

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Ort: LC36 (Ludolf-Camphausen-Str. 36, Köln)

Von: Rote Hilfe Köln, EA-Köln, Demosanis Köln, Internationale Plattform gegen Isolation, Netzwerk Freiheit für alle politischen Gefangenen

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