+++ Nazidemo ist inzwischen in letzter Instanz genehmigt! +++ Treffpunkt: 10 Uhr Tivoli +++
EA-Nummer: 0721/35489341
Demo-Sanis: 0171/1560580
Für Samstag, den 25. Mai, planen Nazis unter dem Motto „Freiheit für alle Nationalisten – Freiheit für unsere Kameraden“ eine bundesweite Großdemonstration in Karlsruhe. Sie beziehen sich auf acht Nazis aus Deutschland und Österreich, die wegen Gewalttaten und Volksverhetzung einsitzen. Die Nazis wollen vom Bahnhofsvorplatz zum Bundesverfassungsgericht marschieren.
Der Tag
Die Nazis mobilisieren bundesweit zur Demonstration. Aus Bayern und Dortmund soll es Busse nach Karlsruhe geben. Es werden 300 Teilnehmende erwartet. Ihr Treffpunkt ist um 12 Uhr auf dem Bahnhofsvorplatz.
Um gegen den Naziaufmarsch zu demonstrieren, gibt es mehrere Anlaufpunkte in der Stadt. Treffpunkt des Antifaschistischen Aktionsbündnis Karlsruhe (AAKA) ist um 10 Uhr am Tivoli (Straßenbahnhaltestelle). Von dort wird es auch einen Demonstrationszug geben. Eine weitere Kundgebung ist in der Ebertstraße (zwischen Klose- und Schwarzwaldstraße). Zudem veranstaltet die Stadt Karlsruhe ein Fest auf dem Festplatz. Das AAKA hat zudem als weiteren Anlaufpunkt einen Infostand auf dem Werderplatz angemeldet.
Die Infrastruktur
Das AAKA unter dessen Aufruf sich mehr als 100 Organisationen aus Karlsruhe sammeln, ruft dazu auf, sich den Nazis in den Weg zu stellen. Unter dem Motto "...den Nazis keinen Meter" rufen auch verschiedene Antifa-Gruppen zur Verhinderung des Aufmarschs auf.
Zentraler Treffpunkt dieser Aktionen ist der Tivoli. Informationen gibt es ganztägig in einer Live-Sondersendung auf Querfunk /104,8 MhZ) sowie über einen Ticker bei Twitter, der schnell über alles Wichtige informiert. Über das Hashtag #keinenmeter könnt ihr auch sebst dort Informationen teilen.
Auf der Seite keinenmeter.org wird in Kürze ein Stadtplan mi allen relevanten Orten zur Verfügung gestellt. Am Tag selbst wird ein Ermittlungsausschuss (EA) eingerichtet. Die Nummer des EA wird am Tag selbst verbreitet.
Die Anfahrt
Aus verschiedenen Städten in Baden-Württemberg wird es Zugtreffpunkte nach Karlsruhe geben, weitere folgen
- Achern: 09:00 Uhr
- Bühl: 09:00 Uhr
- Freiburg: 07:45 Uhr
- Gaggenau 09:07 Uhr
- Heidelberg 09:30
- Heilbronn 8.30 Uhr
- Mannheim: 09:15 Uhr
- Rastatt: 09:21 Uhr
- Reutlingen: 07:30 Uhr
- Stuttgart: 08:30 Uhr (Gleis 5 | Hauptbahnhof)
- Tübingen: 07:00 Uhr
Demovorbereitung
Warum Bezugsgruppen?
• Hin- und Rückweg ist sicherer • von den Erfahrungen der anderen Guppenmitglieder profitieren • effektivere Blockadekoordination möglich • über den Verlauf der Blockade mitentscheiden
Was Ihr übereinander wissen solltet:
• Vor- und Zuname • Geburtsdatum • Ziel der Aktion • Grenzen des Einzelnen
Was nehme ich mit zu den Aktionen?
- Personalausweis, ggf. Pass und Aufenthaltsberechtigung
- Rettungsdecken (Gibt es in jedem Erste-Hilfe Set und auch relativ günstig nachzukaufen)
- Stift und Papier, um Gedächtnisprotokolle oder die Namen von Festgenommenen zu notieren.
- Genügend Wasser, zum Trinken und Augen ausspülen (bei Tränengas- oder Pfefferspray-Einsatz).
- wetterfeste Kleidung
- Medikamente, die du regelmäßig brauchst, mindestens im Umfang für die nächsten 24 Stunden (für den Fall, dass du in Gewahrsam genommen wirst).
- Telefonkarte und Kleingeld, um die dir zustehenden Anrufe bei einer Festnahme zu machen.
- Müsli-Riegel oder andere Snacks, um einen kurzfristigen Energiebedarf zu decken (gutes Frühstück am Morgen kann aicht schaden).
- Monatsbinden, wenn benötigt
- Kleingeld
- wichtige Telefonnummern (EA, Infotelefon)
- Beschäftigungen zum Zeitvertreib (Spiele, Luftballons, Bücher)
Was ihr auf jedenfall Zuhause lassen solltet:
- Jegliche Dinge, die persönliche Dinge über dich oder andere Menschen preisgeben (z.B. Adressbücher, Kalender usw.).
- Alkohol und andere Drogen.
- Alle Waffen und “gefährliche Gegenstände”, wie Messer, Pfefferspray usw.
Bezugsgruppen (Ausführlich):
- Bezugsgruppen-Reader 1: Kleiner Ratgeber für Bezugsgruppen [pdf]
- Bezugsgruppen-Reader 2: Orientieren u. Bewegen bei Aktionen [pdf]
Weitere Infos
Mobilierungsseite: www.keinenmeter.org
Heidelberg
Zugtreffpunkt:
09:30 HBF
Stadt Karlsruhe verbietet Nazi Demo
http://www.swr.de/nachrichten/bw/-/id=1622/nid=1622/did=11461058/rp8z5f/...
Kopie für linksunten
Stadt zeigt Flagge
Karlsruhe verbietet Nazi-Demo
Die Stadt Karlsruhe hat Rechtsradikalen verboten, am Samstag zu demonstrieren. Das sei im Interesse der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nicht vertretbar, sagte Bürgermeister Wolfram Jäger (CDU).
Rechtsextreme hatten unter dem Motto "Freiheit für alle politischen Gefangenen! Für die Wahrung des Artikel 5 Grundgesetz" eine Demonstration mit bis zu 300 Personen angemeldet.
Anders als die Demo der Rechtsradikalen darf die als Gegendemo geplante Kundgebung des Antifaschistischen Aktionsbündnisses Karlsruhe (AAKA) stattfinden. Auch die Stadt will Flagge zeigen und eine Kundgebung veranstalten - unabhängig vom Verbot der Nazi-Demo.
Die Nazis werden wie immer klagen
Man kann davon ausgehen, dass die Nazis klagen und vor Gericht die Erlaubnis bekommen unter Auflagen, eventuell nur eine stationäre Kundgebung ohne Demo durchführen zu dürfen.
Auf der Naziseite infoportal24 steht allerdings noch nichts zum Verbot. Ist aber auch noch früh am Tag.
Aber es ist an der Zeit einmal klarzustellen, dass dieser Aufmarsch mit allen uns zu Gebote stehenden Mitteln verhindert werden muss.
Man stelle sich mal vor, da wollen 300 Verbrecher durch Karlsruhe laufen und fordern die Freiheit für Leute, die wären sie an der Macht, die Freiheit für alle anderen Menschen in KZ`s stattfinden ließen.
Diesen Schweinen muss mit aller Härte entgegengetreten werden.
Lasst uns deshalb mit dem Slogan antreten:
ACHTUNG NAZI`s JETZT WIRD`s HART, KARLSRUHE WIRD ZU STALINGRAD.
Untertitel: HIER KREPIERT DER NATIONALE WIDERSTAND.
In diesem Sinne, macht kaputt was Euch kaputt machen will. Keine Gnade mehr für überzeugte Nazis.
Nazis klagen
Die Nazis werden, wie auf der Mobilisierungsseite "artikel5.info" am Verwaltungsgericht klagen.
Es ist davon auszugehen, dass die Nazis am Samstag in Karlsruhe auflaufen werden.
Daher: Kommt nach Karlsruhe - Beteiligt euch an den Protesten!
Transpi-Aktion am Hbf Karlsruhe
Bahnhofsvorplatz (geplanter Aufmarschort der Nazis am 25.05:9
SWR-Studio Karlsruhe
Karlsruhe
Neonazis wehren sich gegen Demo-Verbot
Der Veranstalter der für Samstag geplanten Neonazi-Demonstration hat beim Verwaltungsgericht Karlsruhe einen Antrag gegen das Verbot der Demonstration eingereicht. Dabei beruft er sich unter anderem auf die Meinungs- und Versammlungsfreiheit, so ein Sprecher des Gerichts. Die Stadt Karlsruhe hatte gestern die Demonstration verboten. Das Gericht wird die Entscheidung heute oder morgen bekannt geben. Nach dem Beschluss des Verwaltungsgerichts bleiben beiden Parteien noch der Gang zum Verwaltungsgerichtshof in Mannheim und als letzter Schritt dann das Bundesverfassungsgericht.
Quelle:
http://www.swr.de/swrinfo/nachrichten/bw/karlsruhe/-/id=1790008/kcymc0/i...
Naziaufmarsch erlaubt!
Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat das Verbot der Stadt Karlsruhe abgeschmettert! Die Nazis dürfen wie geplant vom Hauptbahnhof zum Bundesverfassungsgericht marschieren!
Treffpunkt bleibt weiterhin 10 Uhr Tivoli.
Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts: vgkarlsruhe.de/servlet/PB/menu/1284419/index.html?ROOT=1197412
Die Richter und Staatsanwälte, für wen sind sie da?
Karlsruhe: Eilantrag gegen Versammlungsverbot der Stadt hat Erfolg
Datum: 23.05.2013
Kurzbeschreibung: Pressemitteilung vom 23.05.2013
Die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Karlsruhe hat dem Antrag des Leiters einer für den 25.05.2013 in Karlsruhe geplanten Versammlung auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen ein von der Stadt Karlsruhe verfügtes Versammlungsverbot im wesentlichen entsprochen.
Die am 03.04.2013 bei der Stadt angemeldete Versammlung hat zum Thema „Freiheit für alle politischen Gefangenen! - Für die Wahrung des Artikel 5 Grundgesetz!“ und soll am 25. Mai um 13.00 Uhr mit einer Auftaktkundgebung am Hauptbahnhof/Bahnhofplatz beginnen, über die Ettlinger Straße zum Schloßplatz/Bundesverfassungsgericht und von dort weiter über die Kreuz- und Kaiserstraße bis zum Gottesauer Platz führen, wo die Abschlusskundgebung stattfinden soll. Die voraussichtliche Teilnehmerzahl wird vom Versammlungsleiter mit ca. 300 Personen angegeben.
Mit Verfügung vom 21.05.2013, gerichtet an den Versammlungsleiter, hat die Stadt Karlsruhe unter Anordnung der sofortigen Vollziehung die Versammlung verboten und zur Begründung ausgeführt, bei Durchführung der Versammlung sei die öffentliche Sicherheit und Ordnung unmittelbar gefährdet (§ 15 Abs. 1 VersammlG). Weder der Versammlungsleiter noch die von ihm als Stellvertreter benannte Person böten die Gewähr für einen ordnungsgemäßen und sicheren Verlauf der Versammlung. Der Versammlungsleiter sei nach Erkenntnissen des Polizeipräsidiums Karlsruhe als seit vielen Jahren tätiger Rechtsextremist bekannt. Er werde nach Einschätzung der Polizei als „gewalttätig“ geführt, zumal zahlreiche Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung, Landfriedensbruch und Volksverhetzung (teilweise Verurteilungen) gegen ihn vorlägen. Es sei davon auszugehen, dass er nicht gegen szenetypische Straftaten wie zum Beispiel Volksverhetzung einschreiten werde. Der von ihm benannte Stellvertreter sei als gewalttätig und rechtsmotivierter Straftäter registriert. Des Weiteren sei bei den zu erwartenden Versammlungsteilnehmern eine große Gewaltbereitschaft und Militanz vorhanden, die sich erfahrungsgemäß während des Aufzuges entfalten werde. Schließlich diene die Versammlung schon nach ihrem Thema der Verherrlichung beziehungsweise Billigung der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft, so dass spätestens ihre Durchführung selbst den Straftatbestand des § 130 StGB (Volksverhetzung) erfülle.
Mit seinem beim Verwaltungsgericht am 22. Mai eingereichten Eilantrag erstrebt der Versammlungsleiter die Außervollzugsetzung der Verbotsverfügung. Er macht geltend, das Versammlungsthema als solches sei vom Recht der freien Meinungsäußerung (Art. 5 Abs. 1 GG) gedeckt. Damit stelle das Versammlungsverbot einen rechtswidrigen Eingriff in die Versammlungsfreiheit dar. Weder er noch die erwarteten Teilnehmer hätten ein irgend geartetes Interesse, ihr Anliegen mit Gewaltexzessen und Konflikten mit der Polizei in Misskredit zu bringen. Außer einem Generalverdacht, der sich durch konkrete Ereignisse nicht belegen lasse, trage die Stadt keine Tatsachen vor. Für Auflagen, die den Verlauf der Versammlung beträfen, sei er offen.
Dem ist das Verwaltungsgericht im Ergebnis gefolgt und hat den Sofortvollzug des Versammlungsverbots ausgesetzt, dies allerdings mit der Maßgabe, dass die von dem Antragsteller als stellvertretender Versammlungsleiter benannte Person nicht als Versammlungsleiter oder stellvertretender Versammlungsleiter bestimmt werden darf. Zur Begründung heißt es: Die von der Stadt zur Begründung des Verbots in erster Linie angeführte Unzuverlässigkeit des Antragstellers in seiner Funktion als Versammlungsleiter sei nicht hinreichend belegt. Nähere Angaben zum Ausgang der Ermittlungsverfahren und zu verhängten Strafen fehlten. Eine genannte Verurteilung aus dem Jahr 1994 wegen Landfriedensbruchs könne der Prognose über die Zuverlässigkeit des Antragstellers nicht mehr zugrundegelegt werden. Hinsichtlich einer Verurteilung im Jahr 2011 wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte fehlten nähere Angaben zum Strafmaß und den konkreten Tatumständen. Das Versammlungsverbot lasse sich auch nicht mit der angemeldeten Thematik begründen. Der Inhalt einer von Art. 5 Abs.1 GG gedeckten Meinungsäußerung könne nicht zur Begründung von Maßnahmen herangezogen werden, die das Grundrecht der Versammlungsfreiheit beschränkten. Das Motto der Versammlung („Freiheit für alle politischen Gefangenen/Für die Wahrung des Artikel 5 Grundgesetz“) rechtfertige nicht die Prognose, dass es aus dem Kreis der Versammlungsteilnehmer zu Äußerungen kommen werde, die gegen die Straftatbestände des § 130 StGB (Volksverhetzung) verstießen.
Nicht zu beanstanden sei allerdings, dass die Stadt der als stellvertretender Versammlungsleiter benannten Person wegen strafrechtlicher Verurteilungen aus den Jahren 2011 und 2012 die Eignung für diese Funktion abgesprochen habe.
Der Beschluss vom 23.05.2013 (3 K 1245/13) ist nicht rechtskräftig. Die Beteiligten können innerhalb von zwei Wochen Beschwerde zum Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg einlegen.
dringende Frage!
Huhu,
ich war noch nie auf so einer Demo bzw. Gegendemo und wollte mal ganz blöd fragen, ob das denn sehr 'gefährlich' ist? :S
Also ich hatte jetzt nicht vor, in den ersten Reihen zu laufen, ist es denn möglich, da einfach 'entspannt' mitzulaufen, ohne dass man in Gewahrsam genommen wird?
Vielen Dank für Antworten
bla