„Bevor sie mich schuldig sprechen, sprechen sie erst einmal die Polizisten für schuldig die auf die Demonstranten eingeschlagen haben.“ (Deniz K., Young Struggle)
Als erstes wurde am heutigen, vorerst letzten, Schauprozesstag die 26 jährige Polizistin „Frankenberg“ aus Nürnberg in den Zeugenstand gerufen. Während sie zu den Vorfällen am K4 (Übersteigung der Polizeiabsperrungen durch Demonstranten und Pfeffer- und Schlagstockeinsatz der Polizei) nichts sagen konnte, erzählte sie umso mehr über die Konfrontation zwischen Antifaschisten und der Polizei an der Vorderen Sterngasse.
Frau Frankenberg will mit voller Wucht einen Schlag mit einer
Fahnenstange gegen ihren Helm wahrgenommen haben. Dabei behauptet sie
mit 100 prozentiger Sicherheit unseren Genossen Deniz K. erkannt zu
haben. Des Weiteren hielt die junge Polizistin daran fest, gesehen zu
haben, wie Deniz einen weiteren ihrer Kollegen ebenfalls mit einer Fahne
angegangen sei. Nach den Erzählungen von „Frankenberg“ soll Deniz sogar
zwei Fahnen gleichzeitig getragen haben. In jeder Hand eine. Dabei
hätte es sich um eine zwei Meter lange, angespitzte, Holzstange und eine
weitere Eisenstange (!) gehandelt. Trotz des anscheinend so wuchtigen
Schlages blieb die Polizistin unverletzt.
Das der Schlagstockeinsatz gegen die Demonstranten an der Sterngasse
durch den Kommandoführer ihrer Einheit angeordnet worden war, war die
einzige Wahrheit die wir von dieser Zeugin an diesem Tag zu hören
bekommen sollten!
Als nächstes legte unser Freund und Staatsschutzbulle Holzmann wieder
das altbekannte Video des Polizeieinsatzes an der vorderen Sterngasse
ein. Scheinbar haben wir, und wohl auch Holzmann selber, seine Dummheit
fahrlässig unterschätzt. Denn das Video bewies vor allem eines, dass
Polizistin Frankenberg am heutigen Tag log das sich die Balken biegen!
Deutlich konnten wir in diesem Video die von ihr beschriebene Szenerie
erkennen. Wir sehen die Polizistin wie sie beherzt in eine Gruppe
Demonstranten einschlägt. Jedoch lief die Gruppe zu dem Zeitpunkt nicht,
wie sie vorher beschwor, auf ihre Einheit los, nein, sie befand sich im
„Stillstand“. In der Tat konnten wir auch sehen wie ein Demonstrant mit
einer Fahnenstange nach ihr schlug. Jedoch war hier in aller
Deutlichkeit zu sehen, dass keines dieser Schläge sie getroffen hat.
Erst recht konnten wir keinen wuchtigen Schlag gegen ihren Kopf (bzw.
Helm) sehen! Auch konnten wir hier keine zweite Eisenstange in der Hand
des Genossen sehen. Weitere Lügen dieser Zeugin, wie z.B. die Behauptung
Deniz sei der einzige nicht vermummte Demonstrant bei diesem Vorfall
gewesen (deswegen hätte sie ihn später auch so sicher wieder erkannt)
wirkten beim Anblick von mindestens zwanzig oder mehr nicht vermummten
Personen nicht nur peinlich sondern auch äußerst lächerlich.
Bei der Befragung der Zeugin durch die Anwälte kam wieder einmal heraus
das vermeintliche Tatsachen (in dem Fall z.B. die ominöse Eisenstange)
nicht bereits im Zeugenbericht, sondern erst in der viel späteren
Vernehmung auftauchen. Auch kam wieder einmal ans Tageslicht das die
Vernehmungen der Bullen alle gleichzeitig am selben Ort und gemeinsam
stattfanden. Und als Krönung des ganzen gab die junge, inzwischen völlig
eingeschüchterte, Polizistin zu, dass ihre Aussage nicht von ihr selber
geschrieben wurde. Die Zeugin verließ unvereidigt den Gerichtssaal.
Der zweite Zeuge, Polizist und Kommandoführer der USK Einheit Frankenbergs, Josef M. konnte uns leider überhaupt keine neuen Erkenntnisse bringen. Bei den Vorfällen am K4 hätte er selber nichts gesehen, lediglich über Funk hätte er über Angriffe mit Fahnenstangen erfahren. Über die Konfrontation an der vorderen Sterngasse konnte er auch nur sagen dass er keine Fahnen gesehen habe, erst später bei dem Polizeivideo. Die Vernehmung von Josef dauerte nicht lang. Über den Sinn und Unsinn seiner Vorladung wollen wir uns an dieser Stelle keine Gedanken machen.
Im Anschluss zeigte uns Herr Holzmann wieder einmal dass er seine Hausaufgaben völlig motiviert und mit voller Ehrgeiz gemacht hat. Doch leider bewiesen seine „Beweisfotos“ wieder einmal nur eins:
Wer diesen Kerl den Job des Staatsschutzbullen gab muss entweder Humor
gehabt haben oder betrunken gewesen sein. Seine ach so tollen Fotos und
Videos wurden auch nicht beweislastiger umso öfter er sie uns zeigte und
bewiesen bestenfalls die Teilnahme von Deniz an dieser Demonstration.
Nach einer einstündigen Pause verlas Staatsanwältin Ulrike Pauckstadt-Maihold ihr Schlussplädoyer. Dabei stützte sie sich fast ausschließlich auf die Aussagen der Bullen. Trotz mehrfacher Wiederlegung dieser Aussagen durch Videos, Fotos und auch durch widersprüchliche Aussagen der Zeugen. Trotz wiederholter Rechtsbrüche der Bullen z.B. bei deren Vernehmungen.
Auch die Wiedersetzung von Deniz K. gegen eine ED Behandlung sah
Staatsanwältin Ulrike Pauckstadt-Maihold als einen Beweis für seine
Schuld an und nicht zu vergessen die (Beweis-)fotos und Videos von
Holzmann, die im Grunde überhaupt nichts bewiesen haben.
Die Staatsanwältin forderte für die Aktion am K4 (versuchte gefährliche
Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und
Landfriedensbruch) und den Vorfall in der vorderen Sterngasse
(versuchter Totschlag und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte) drei
Jahre und sechs Monate Haft nach Jugendstrafrecht.
Rechtsanwalt Martin Heiming begann seine Rede mit den Namen Enver Simsek, Abdurrahim Özüdogru und Ismail Yasar. Das sind die drei Namen der durch die NSU ermordeten Opfer aus Nürnberg. Drei Namen von Zehn Menschen die durch ihren Tod uns alle heute bei diesem Prozess zusammen geführt haben. Die Namen der Opfer, der Grund ihrer Ermordung (nämlich alleine die Tatsache dass sie Migranten waren) und das verzagen der Ermittlungsbehörden hatten Menschen wie Deniz K. am 31. März 2012 in Nürnberg auf die Straße gebracht, so der Rechtsanwalt Martin Heiming. Das Verbot der Demoroute durch die Innenstadt war nicht nachvollziehbar, bei drei Morden in Nürnberg. Dieses Verhalten der Stadt Nürnberg und ihrer Polizei bewertete der Anwalt als Provokation! Eine Gefahr der Demonstration auf die öffentliche Sicherheit war niemals gegeben. Die Gefahr ist erst durch das Verbot der Demonstrationsroute entstanden, stellte Heiming richtig fest.
Weiter ging er auf die Tatsachen ein das selbst verletzte Polizisten
(bzw. der einzige verletzte Bulle) das Ganze als Körperverletzung
bewertet haben. Erst später wurde (von wem auch immer, das wurde bis
heute nicht geklärt) nachträglich der Tatvorwurf der Körperverletzung
durchgestrichen und mit „versuchter Totschlag“ ersetzt.
Die Polizei, so Rechtsanwalt Heiming, habe hier zielgerichteter und
eifriger gearbeitet als bei den NSU Morden. Und dabei auch über diverse
rechtliche Rahmen hinaus geschossen.
Lichtbilder von Deniz wurden bereits vor Vernehmungen den Zeugen offen
auf einen Schreibtisch gelegt, die Beschreibung des „Täters“ erfolgte
erst nach der Festnahme von Deniz, Protokolle wurden im nach hinein
verändert usw. usf.
Die Anwälte Martin Heiming und Inigo Schmitt-Reinholtz sahen bei den
Vorfällen am K4 Deniz für nicht schuldig. Für die Aktion an der vorderen
Sterngasse hielten sie eine Verurteilung wegen versuchter gefährlicher
Körperverletzung zu vier Wochen Dauerarrest und eine sofortige
Haftaufhebung für angemessen.
Nach einer weiteren einstündigen Pause verurteilte CSU Richter Dieter Weidlich unseren Genossen Deniz wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Landfriedensbruch.
Die Vorwürfe gegen Deniz am K4 konnten durch die Beweise nicht gehalten
werden. Das musste wohl selbst Richter Weidlich eingestehen. Auch wegen
des Vorwurfs des versuchten Totschlages konnte Deniz hier nicht
verurteilt werden. Lediglich bei den Vorfällen an der vorderen
Sterngasse sah es der Richter als erwiesen an das Deniz zumindest nach
einem bzw. zwei Polizisten geschlagen habe.
Bei den Vorfällen an der vorderen Sterngasse gab es keinerlei verletzte Polizisten. Das sagen selbst die Bullen! Im Gegensatz dazu aber reihenweise durch Schlagstöcke verletzte Demonstranten.
Das Deniz trotz alledem zu zweieinhalb Jahren Jugendknast verurteilt
wurde zeigt uns nur noch einmal wie politisch dieser Prozess geführt
wurde.
Deniz wurde nicht, wie der Richter sagt, wegen versuchter gefährlicher
Körperverletzung verurteilt. Sondern nur durch die Tatsache dass er als
revolutionär in einer revolutionären Organisation Mitglied ist!
Das Schlusswort hatte an diesem Tag aber nicht Richter Weidlich sondern unser Genosse Deniz!
„Bevor sie mich schuldig sprechen, sprechen sie erst einmal die
Polizisten für schuldig die auf die Demonstranten eingeschlagen haben.“
Die Freunde, Genossen und Verwandten von Deniz waren sehr aufgebracht
nach der Verkündung des Urteils von zweieinhalb Jahren Knast für eine
(angeblich) versuchte Körperverletzung. Der völlig überforderte Richter
lies durch eine halbe Hundertschaft Bullen den Saal räumen. Dabei kam es
zu einer kurzzeitigen Festnahme und mehreren Körperverletzungen durch
die Polizei.
Einige Stunden später gab es noch eine spontan Demonstration durch die Nürnberger Innenstadt.
Wir werden in Revision gehen und diesen politischen Prozess weiter mit Deniz führen.
Sie könnt uns schlagen, treten, pfeffern oder auch fest nehmen. Sollen sie uns einsperren, uns von Familie und Freunden trennen…
Ihre Bullen, Richter und Staatsanwälte arbeiten nur für das Geld. Wir
aber stehen da für unsere Ideen und Ideale. Wir kennen sie genau und
wissen was falsch und was richtig ist. Wir sind bereit dafür alles zu
geben. Wir sind bereit zu kämpfen.
Young Struggle Prozessbeobachtung
Solidemo in Hamburg
Am Di., 20.11. solles wohl eine vom Jugendbündnis gegen rechts organisierte Demo in Hamburg geben: Treff 18 h vor der S-Bahn Sternschanze
Danke!
Danke für die Info ich werd da sein!