[Fr] Wie die Demokratie mit Protest umgeht

Die Spinnen Die Bullen Die Schweine

Flugblatt, das nach dem Urteil des Amtsgericht Freiburg am 18.10.2012 verteilt wurde:

Wie die Demokratie mit Protest umgeht

Heute fand vor dem Amtsgericht Freiburg ein Prozess gegen einen Aktivisten des Recht auf Stadt Bündnisses statt. Das Recht auf Stadt Bündnis hatte im vergangenen März, anlässlich der Immobilien Messe, zu Protesten gegen das Stelldichein von Akteuren aus Wohnraumpolitik und Immobilieneigentum aufgerufen und mehrtägige Protestaktionen organisiert. Dem Aktivisten werden Straftaten im Rahmen dieser Gegenproteste vorgeworfen. Dieser Prozess heute zeigt beispielhaft wie die real existierende Demokratie, egal unter welcher Parteiflagge, mit politischen Anliegen und Protest umgeht.

 

Das Ziel des Protests war die Immobilienmesse in der Öffentlichkeit zu kritisieren, nämlich die äußerst unangenehmen Folgen, der auf Gewinn statt auf Bedürfnisse ausgerichteten kapitalistischen Geschäftsräson der Immobilieneigentümer und der standortorientierten Wohnraumpolitik der Stadt.

 

Grund genug zur Unzufriedenheit mit diesem beiden Abteilungen des öffentlichen Lebens, nämlich Staat und Kapital, gibt es ja genug in der Demokratie. Praktisch darf man diesen Unmut dann auch einzig und allein mit seinem Wahlkreuzchen äußern. Dass das an der Problematik überhaupt nichts ändert, weiß eigentlich auch jeder. Einen politischen Wille, wie der des Recht auf Stadt Bündnisses, der sich nicht bittend und mahnend per Wahlschein an die Politik wendet, sondern seine Kritik direkt gegen die momentanen Verhältnisse und ihre staatliche Betreuung wendet, nimmt dieser Staat prinzipiell als Provokation wahr. Mit dem Versammlungsrecht hat der Staat sich das Mittel geschaffen diesen und jeden anderen Willen praktisch zu erledigen. Das Versammlungsrecht verbietet abweichende Meinungen nicht, sondern bringt sie auf staatstreue Linie und eliminiert völlig den politischen Inhalt der Proteste.

 

Jedes politische Anliegen, jede Kritik, die ganz natürlich auch auf praktische Durchsetzung abzielt, darf sich nur mit staatlicher Lizenz in Form von Versammlungen äußern. Diese Lizenz wird nur erteilt, wenn sich der Protest von vornherein dem staatlichen Gewaltmonopol unterwirft und die staatliche Gewalt als einzig gültige respektiert. Also genau den Gewaltapparat namens Staat der mittels seiner Rechtsordnung das Privateigentum, also auch Wohnraum, schützt und dem Eigentümer gestattet damit Geld von den Menschen abzupressen die kein Wohneigentum o.ä. Haben und ihre Arbeitskraft als einzige Möglichkeit an Geld zu kommen an Unternehmen verkaufen müssen. Und da Wohnraum so wichtig und begehrt ist geht dann schon mal locker 40% des spärlichen Einkommens fürs Wohnen drauf. Für die Vermehrung dieses Privateigentums versucht der Staat mit seiner kommunalen Wohnraumpolitik attraktive Investitionsmöglichkeiten für Immobilieninvestoren zu schaffen. Und genau dem Gewaltmonopol dieses Staates sollen sich die Geschädigten des Wohnungsmarktes Gehorsam leisten und ihren Protest, der sich theoretisch gegen den Staat wendet, praktisch dem Staat unterordnen.

 

Diese Rechtstreue, dieser Gehorsam gegenüber der Staatsgewalt, ist letztendlich das einzige was von der Öffentlichkeit noch wahrgenommen und geprüft wird. Die Inhalte, die Kritik, oder die Frage: Ist denn das Anliegen berechtigt, gibt es wirklich was auszusetzen an dieser Art und Weise wie die Gesellschaft organisiert ist? - Diese Fragen treten zurück hinter den einzigen Gesichtspunkt der in der Demokratie zählt. Gehorcht die Form der Meinungsäußerung dem Gewaltmonopol des Staates und hält sich an dessen Vorschriften im Versammlungsrecht, oder nicht? So muss jeder Protest sich legitimieren und Abstand von der praktischen Durchsetzung seiner Anliegen nehmen.

 

Aktivisten, die sich das nicht gefallen lassen und den Rahmen des Versammlungsrecht verlassen, haben dann mit der ganzen Härte der Staatsgewalt zurechnen. Die Staatsgewalt betrachtet diese Übertretung des Rechts als Angriff auf ihre Rechtsordnung und will die Rechtstreue der Aktivisten durch Strafe erzwingen. Wenn es keinen versammlungsrechtlichen Grund zur Aburteilung der Störenfriede gibt werden eben Gründe vorgeschoben, denn genauso wie der Staat von jedem Bürger gewaltsam Respekt vor seinem Recht einfordert, fordern auch die Durchsetzter des Rechts, Polizisten, Respekt für sich ein. Wenn der ihnen nicht erbracht wird, z.B. durch abspielen von Liedern mit dem Wort „Bullenschweine“ (Zitat aus der Anklageschrift) oder weil ein Polizist nicht richtig rückwärts laufen kann und sich die Ferse reizt, dann können sich Polizeibeamte sicher sein dass sie mit ihren Rachegelüsten ganz auf die demokratische Staatsgewalt und ihre Justiz vertrauen können.