Kundgebung und Prozess gegen Demoanmelder in Karlsruhe

Prozessflyer

Nach langer Pause und zweimaliger kurzfristiger Absage des Termins im Januar und März 2012 ist die Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Karlsruhe erneut anberaumt:

 

Am Dienstag, 19.6. und Donnerstag, 21.6.2012,
jeweils um 9 Uhr im Saal 126, 1. OG

Kundgebung: Dienstag, 19.6. um 8:30 Uhr, Hans-Thoma-Str. 7, Karlsruhe

 

Im Juni 2008 wurde der Anmelder einer bundesweiten Demonstration im Zusammenhang mit dem G8-Gipfel in Heiligendamm vom Amtsgericht  Karlsruhe zu 60 Tagessätzen verurteilt. Der Fall hat bundesweite Aufmerksamkeit erlangt. Mit dem Urteil in erster Instanz untergräbt das Amtsgericht Karlsruhe das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit.

 

Nun folgt die zweite Instanz. Auf dieser Webseite findet ihr Infomaterial zum bisherigen Verlauf des Prozesses, unsere bisherigen Presseerklärungen und auch eine Liste mit anderen Fällen von Angriffen auf die Versammlungsfreiheit.

 

Wir rufen dazu auf, den öffentlichen Prozess im Gerichtssaal zu begleiten.

 

Alle Infos: http://www.kampagne19mai.de

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Pressemitteilung zur Berufungsverhandlung im Karlsruher
"Demo-Anmelder-Prozess" (Di, 19.6.2012 8:30 Uhr am Landgericht Karlsruhe)

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Landgericht Karlsruhe verhandelt über Demonstrationsfreiheit
"Kampagne 19. Mai" ruft zu Kundgebung auf

Am kommenden Dienstag, 19.6.2012 muss sich der Anmelder einer Demonstration
am 19. Mai 2007 in zweiter Instanz vor dem Karlsruher Landgericht
verantworten. Während der Demonstration gegen Razzien bei Gegnern des
G8-Gipfels 2007 sollen einzelne Teilnehmer gegen Auflagen verstoßen haben.
In dem Prozess wird die Frage verhandelt, ob der Anmelder wegen diesen
Vorwürfen bestraft werden kann. Ihm selbst wird kein Vergehen zur Last
gelegt.

In erster Instanz hatte das Amtsgericht Karlsruhe den Angeklagten im Juni
2008 zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen verurteilt. Begründet wurde
das Urteil mit einer vermeintlichen Untätigkeit des Angeklagten. Seine
Verteidigung hatte Freispruch beantragt, weil eine "stellvertretende"
Verurteilung nicht zulässig ist und legte Berufung gegen das
erstinstanzliche Urteil ein.

Der Anwalt des Angeklagten Martin Heiming sieht in der Verurteilung nach
dem fragwürdigen Prinzip "Einer haftet für Andere" eine Einschränkung der
Demonstrationsfreiheit. Sollte sich das Urteil bestätigen, wird es in
Zukunft unmöglich sein, eine Demonstration anzumelden und durchzuführen,
ohne mit einer Strafverfolgung rechnen zu müssen.

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Verfahrens für die
Versammlungsfreiheit wird das "Komitee für Grundrechte und Demokratie"
durch persönliche Anwesenheit von Elke Steven den Prozess begleiten.

Der Prozess vor dem Landgericht ist auf zwei Prozesstage angesetzt. Für
den ersten Verhandlungstag am 19. Juni ruft die "Kampagne 19. Mai" ab 8:30
Uhr unter dem Motto "Demonstrationen gehören den Demonstranten" zu einer
Kundgebung vor dem Landgericht auf. Der zweite Verhandlungstag findet am
21. Juni um 9 Uhr statt.

    Demo-Anmelder-Prozess
    Landgericht Karlsruhe
    Hans-Thoma-Str. 7, Saal 126, 1. OG
    19. Juni 2012, 8:30 Uhr

Weitere Informationen und Hintergründe zum Prozess:
http://www.kampagne19mai.de

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Kontaktadresse
kampagne19mai@querfunk.de