Frankfurtverbot: What to do?

Blockupy Frankfurt

Die Frankfurter Polizei verschickt aktuell Verfügungen an Menschen aus Frankfurt und anderen Städten und erteilt ihnen vom 16. – 19. Mai – also für den Zeitraum der Blockupy-Aktionstage – Aufenthaltsverbote für die Frankfurter Innenstadt. Sollten die angeschriebenen Personen dagegen verstoßen und etwa auf die Idee kommen, in der Frankfurter Innenstadt zu demonstrieren, wird ihnen die “Anwendung unmittelbaren Zwanges” durch die Polizei und ein Zwangsgeld von 2000 Euro oder eine entsprechende Ersatzfreiheitsstrafe angedroht. WIR EMPFEHLEN ALLEN LEUTEN MIT AUFENTHALTSVERBOTEN, MÖGLICHST SCHNELL WIDERSPRUCH BEI DER POLIZEI UND EINEN EILANTRAG VOR DEM FRANKFURTER VERWALTUNGSGERICHT EINREICHEN! EINEN LEITFADEN ZUR FORMULIERUNG DIESER RECHTSMITTEL KÖNNT IHR HIER HERUNTERLADEN

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Die Frankfurter Version des präventiven Sicherheitsstaats


Insgesamt scheinen von diesen Aufenthaltsverboten mehrere hundert Personen im gesamten Bundesgebiet betroffen zu sein, die auf der M31-Demonstration Ende März in Frankfurt festgenommen oder auch nur polizeilich kontrolliert worden sind. Dem Sinn gemäß werden die Betroffenen in dem Schreiben als vermeintliche Gefährder der öffentlichen Sicherheit etikettiert, die über Himmelfahrt mit großer Wahrscheinlichkeit Straftaten in der Frankfurt begehen würden und aus diesem Grund präventiv aus der Innenstadt ausgeschlossen werden müssten.

 

Dass die Frankfurter Polizei ihre Gefährdungsszenarien pflegt und dabei mit Versammlungsfreiheit nicht viel zu schaffen hat, wird außerdem darin deutlich, dass sie die ausgesprochenen Aufenthaltsverbote selbst für den Fall, dass einzelne oder mehrere Blockupy-Veranstaltungen vom Verwaltungsgericht wieder erlaubt werden, weiterhin aufrecht zu erhalten gedenkt. Darüber hinaus sollen die Angeschriebenen mit den Verbotsverfügungen anscheinend vor vollendete Tatsachen gestellt werden. In den Briefen wird zumindest die “sofortige Vollziehung” der Aufenthaltsverbote angeordnet und im Falle von Widersprüchen die aufschiebende Wirkung des Rechtsmittels ausgeschlossen.

 

Nicht einschüchtern lassen – Widerspruch einlegen – Eilantrag stellen


Trotz dieser polizeilich inszenierten Drohkulisse raten wir allen Betroffenen, sich nicht einschüchtern zu lassen, Widerspruch gegen die Aufenthaltsverbote einzulegen und möglichst schon am Montagmorgen (14.5.) einen Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt zur Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs einzureichen. Für einen solchen Antrag benötigt ihr nicht zwingend eine Anwält*in. Ihr könnt dies also von einer Anwält*in eures Vertrauens vornehmen lassen oder dies ganz einfach selbst machen. Für letzteren Fall haben wir einen kurzen Leitfaden verfasst, wie ein solcher Antrag aufgebaut werden muss und auf welche Formalitäten ihr achten solltet. Bitte bedenkt, dass im Falle einer Niederlage vor Gericht die anfallenden Gerichtsgebühren (ca. 200 Euro) auf euch zukommen.

 

Also: Legt Widerspruch ein + stellt einen Eilantrag beim VG Frankfurt + Sprecht euch mit euren Bezugsgruppen ab + lasst euch euer Demonstrationsrtecht nicht absprechen


Wir sehen uns in Frankfurt.
Für das Recht auf Protest – wann und wo und wie wir es entscheiden.

 

 

 

Pressemitteilung: Aufenthaltsverbote für hunderte Menschen in Frankfurt


++ massive Grundrechtseinschränkung ++ Unschuldsvermutung ausser Kraft gesetzt ++ Quasi
Hausarrest für die Betroffenen über 5 Tage++ neue Eskalationsstufe der Polizei gegen unliebsamen
Protest++

Wir haben auch ein Blanko_Antrag auf Aufhebung der Aufschiebenden Wirkung , der unbedingt noch von euch persönlich angepasst werden muss (persönl. Daten, Datum des Eingangs, persönl. Gründe usw./rot markiert). Wichtig ist dass ihr euren Widerspruch ebenfalls zuvor an die Polizei schickt und die Kopie dem Antrag bei legt. Der Blanko-Antrag kann nicht alle persönlichen Besonderheiten erfassen, diese müsst ihr selbst ergänzen! Er kann nur als Ergänzung dienen

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