Wer hat wann und wo mit wem telefoniert? Zeitungsberichten zufolge führen einige Handynetzbetreiber darüber detailliert Buch, speichern ihre Aufzeichnungen monatelang - einem anderslautenden Verfassungsgerichtsurteil zum Trotz.
Nach Darstellung von Datenschützern würden die Unternehmen damit gegen die Vorgaben eines Verfassungsgerichts-Urteils zur Vorratsdatenspeicherung verstoßen.
Den Berichten zufolge sind die sogenannten Verkehrsdaten bei mehreren großen Anbietern für 90 Tage vollständig verfügbar. Einzig der Anbieter O2 lösche das Gros der Daten bereits nach sieben Tagen. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2010 geurteilt, dass die Unternehmen lediglich jene Daten erfassen und speichern dürfen, die sie für Abrechnungszwecke dringend benötigen. Alle anderen Daten müssten unverzüglich gelöscht werden.
Nach Ansicht von Datenschützern ist es deshalb unzulässig, den Standort eines Telefonteilnehmers oder die ankommenden Gespräche zu speichern, weil sie bei Inlandstelefonaten niemals berechnet würden. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung - ein Bündnis von Datenschützern, das sich seit Jahren gegen die anlasslose Speicherung der Telefondaten wehrt - bezeichnete die Praxis der Telefonanbieter als illegal.
"Das bringt Millionen von Menschen in die Gefahr strafrechtlicher Ermittlungen, weil sie zufällig zur falschen Zeit am falschen Ort gewesen sind oder mit der falschen Person telefoniert haben", kritisierte Ulrich Breuer vom AK Vorratsdatenspeicherung in der Zeitung. Völlig unverhältnismäßig nannte der Grünen-Netzpolitiker Malte Spitz die Speicherpraxis der Firmen. "Ich fordere alle betroffenen Unternehmen auf, diese Praxis schleunigst zu beenden", verlangte er. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hingegen will sich nicht auf die Provider verlassen und "fordert die Verantwortlichen auf, unverzüglich gegen die skandalösen Rechtsverstöße einzuschreiten."
mak/dpa
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