JN-Jugendbeauftragter Andre Zimmer gesteht Brandstiftungen

5.6

Anscheinend hat sich Andre Zimmer in der vergangenen Woche auf die Anklagen der Staatsanwaltschaft eingelassen und ein Teilgeständnis abgelegt. Dies umfasst, so Lokalpresse WAZ (https://linksunten.indymedia.org/de/node/41025), mehrere Brandstiftungen und das Zünden eines Sprengsatzes. Zudem das Streuen von falschen Verdächtigungen. Das heißt, dass er diese Taten öffentlich einer Bochumer Jugend-Antifa in die Schuhe schieben wollte. Den Umstand, dass man auf seinem Handy kinderpornografisches Material fand, bestreitet er weiterhin.

 

Diese Neuigkeit findet sich zur Zeit nur in der Printausgabe der örtlichen WAZ vom 4.6.2011 wieder. Und diese zitiert auch nur den Sprecher des Gerichts. Der Verteidiger von Andre Zimmer, der bekannte Kölner Rechte und Rechtsanwalt Jochen Lober, beantragte den Ausschluss der Öffentlichkeit. Ihm war zu viel an die Öffentlichkeit via Prozessberichtserstattung gelangt. Der Staatsanwalt hatte den Ausschluss der Öffentlichkeit für die Einlassung des Angeklagten gewollt.

 

Laut des alternativ-bürgerlichen Mediums „Bo-Alternativ“ beschloss das Gericht, dass die Einlassung und die Verlesung des jugendpsychiatrischen Gutachtens ohne Öffentlichkeit stattfinden sollte. Der als Gutachter bestellte Psychiater wollte erhebliche Selbstwertprobleme bei Zimmer festgestellt haben.

 

Zimmer war öffentlich von seinen Ämtern schon Anfang April 2011 zurückgetreten. So eine Mitteilung der örtlichen NPD, dessen Vorsitzender Claus Cremer auch zur Prozesseröffnung erschien. Um Schaden von der Partei abzuwenden, trat Andre Zimmer am zweiten Prozesstag aus der NPD und JN aus.

 

Am 7. und 8. Juni wird der Prozess fortgesetzt.

Das Urteil gegen Andre Zimmer könnte am Dienstag den 14. Juni erfolgen.

 

 

Älteres:

Der Prozess gegen JN - Jugendbeauftragten Andre Zimmer beginnt

linksunten.indymedia.org/de/node/40246

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Er wird wohl Bewährung bekommen und in den Auflagen wird ein Betreutes Wohnen oder ähnliches vorgeschrieben sein.

Alles natürlich nach Jugendstrafrecht. Die Frage wird dann sein, ob er bzw. wie schnell er gegen die Auflagen verstoßen wird.