Akkreditierungsverbot für Berliner Journalisten

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Neben den Einreiseverboten gegen Aktivist_innen und den Volxküchewagen von le sabot, kam es am Mittwoch zu einem noch andauernden Akkreditierungsverbot für den freien Journalisten Björn Kietzmann. Das BKA hatte Daten von Kietzmann, der in den polizeilichen Datenbanken ohne rechtsbelastende Grundlagen in der sog. LIMO-Datei ("Straftäter linksmotiviert") geführt wird, an die NATO weitergeleitet.

 

Am Morgen des 2.4. konnte Kietzmann einen Eilbeschluss beim Verwaltungsgericht (VG) Wiesbaden gegen die Weitergabe von Daten erreichen. Das BKA ging in Revision und erwirkte noch am selben Abend die Aufhebung des Beschklussens vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) Kassel. In der Begründung heißt es zusammengefasst, dass bereits die NATO in Kenntnis gesetzt sei über die polizeilichen Datenspeicherungen
bei Kietzmann und einem weiteren Journalisten. Daher seien bereits Tatsachen geschaffen, die nicht mehr rückgängig gemacht werden könnten und eine Empfehlung zur Akkreditierung an die Nato ausbleiben müsse.

 

Beide Journalisten werden nun nicht wie die anderen, laut Pressemeldungen, 3000 Journalist_innen, die sich für den Gipfel und damit das Betreten der Sicherheitszonen "bewährt" haben, akkreditiert. Das
"Recht" der NATO steht dabei ohnehin über dem Bundesrecht und hat sich in anderen unbequemen
Auseinandersetzungen der letzten Tage als unantastbar gezeigt. Was bleibt ist eine radikale Einschränkung der Pressefreiheit und ein weiterer Skandal zum bodenlosen Datenumgang durch das BKA.

 

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