Freispruch für S.

Unser Freund und Genosse S., der am 11. Juni 2016 in Wien gegen die rechtsextreme "Identitäre Bewegung" auf die Straße gegangen war, war seitdem Repression ausgesetzt. Er wurde am Bezirksgericht wegen Sachbeschädigung schuldig gesprochen und zu einer Geldstrafe verurteilt. S. legte daraufhin Berufung ein und wurde letzte Woche am Landesgericht freigesprochen. 


Wir möchten uns bei allen, die S. - auf welche Art auch immer - unterstützt haben, herzlich bedanken. Dank großzügiger Solidarität konnten alle anfallenden Kosten entsprechend gedeckt werden. 

 

SOLIDARITÄT IST EINE WAFFE!

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In Deutschland trägt bei einem Freispruch die Staatskasse die Kosten. Ist das in Österreich anders?

Ein Anwalt / eine Anwältin ist bestimm2t auch in Österreich nicht kostenlos ;-)

In Deutschland bezahlt die Staatskasse bei einem Freispruch die Verteidigung. Deswegen frag ich ja. Wird man freigesprochen geht man hier ohne Kosten aus dem Verfahren. Würde mich wundern, wenn das in Österreich anders ist, wäre aber interessant zu wissen.

Ist hier definitiv nicht so. Leider.

Das stimmt nicht. Man kann sehr wohl einen Kostenbeitrag beantragen. Machen halt whsl viele nicht.