Black Triangle in naher Zukunft geräumt?

Black Triangle

Seit mehr als 8 Monaten ist das Gelände der „Deutschen Bahn AG“ in der Arno-Nietzsche-Straße besetzt, welches seit 1990 leer steht und zuvor nur 3 Jahre in Benutzung der Deutschen Bahn war.

Das „Kulturkollektiv Arno-Nietzsche-Straße“ hat es sich zur Aufgabe gemacht das riesige Gebäude Instand zu setzten und zu halten, somit wird seit Anfang der Besetzung gebaut was das Zeug hält. Die Bahn ist aber zu keinen Gesprächen mit den Nutzer*innen bereit und reagiert auf keine Kommunikationsversuche. Im letzten halben Jahr gab es nach anfänglichen Räumungsdrohungen keinerlei Kommunikation und auch keine offenen Aktivitäten der Bahn gegen die Besetzung. Wie bekannt wurde blieb die Bahn, in der Zeit, die auf dem Black Triangle dazu genutzt wurde das Gelände nutzbar zu machen, aber nicht untätig.

 

Ende Juli 2016 sprach das Landgericht eine einstweilige Verfügung aus, doch der Obergerichtsvollzieher lehnte den Räumungs- und Vollstreckungsantrag vom 08.08.2016, mit der Begründung, dass die Schuldner*innen nicht identifizierbar und damit eine Zustellung nicht möglich sei, ab.

 

Diese Entscheidung hat die Deutsche Bahn vor dem Amtsgericht Leipzig angefochten, dieses hat die Erinnerung der Gläubigerin gegen den Obergerichtsvollzieher aber mit Beschluss am 15.08. zurückgewiesen.

Anderthalb Wochen später legte die Bahn eine Beschwerde ein, das Amtsgericht wollte dieser aber nicht abhelfen und gab sie zur Entscheidung an das Landgericht weiter.

 

Dieses wiederum wies die Beschwerde zurück, da die Schuldner nicht namentlich genannt wurden. Schuldner, sowie Gläubiger müssten aber mindestens so genau bezeichnet werden, dass kein Zweifel an ihrer Identität aufkommen könne und sie somit fürs Vollstreckungsorgan klar identifizierbar seien.

 

Nach diesem Beschluss ging nun vor einem Monat am 24.01.2017 die Rechtsbeschwerdebegründung der Deutschen Bahn beim Bundesgerichtshof ein.

Dies ist die höchste Instanz vor der die Deutsche Bahn nun klagt.

Da es spezielle Anwält*innen, die beim Bundesgerichtshof zugelassen sind braucht um Akteneinsicht zu erlangen, werden die Besetzer*innen wohl nicht mitbekommen wann der Bundesgerichtshof das Urteil fällt. Zu dem Ausgang lässt sich jedoch vermuten dass die Deutsche Bahn, die von der Rechtsanwaltskanzlei PLEHWE & SCHÄFER vertreten wird, Recht bekommen wird.

 

Nach Vorstellungen der Bahn, soll für die Zustellung, bei dem die Gläubigerin den Gerichtsvollzieher begleiten darf, mit Hilfe der Bullen Zugang zu dem Grundstück geschaffen werden. Bei der Gelegenheit würde die DB alle, die sich nicht zum Kulturkollektiv bekennen, auffordern das Gelände zu verlassen und bei einer Weigerung Strafanzeige stellen.

Falls die Polizei die anwesenden Personen nicht weg begleiten sollte, würde die Deutsche Bahn zu Selbsthilfe greifen, unter Umständen auch mit Gewaltanwendung.

 

Bis heute hat die Bahn sich noch nicht dazu geäußert was sie mit dem Grundstück vorhat, welches sie zuvor nur desinteressiert verfallen lassen hat.

Es ist aber naheliegend, dass das Interesse der Bahn dieses große Areal zu Räumen, nur darin besteht stumpf zu besitzen, was zur Folge hätte, dass das Gebäude weiterhin zerfällt, oder gleich ganz abgerissen wird um einer weiteren Besetzung zu entgehen.

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... werden schon seit Jahren en masse versteigert, üblicherweise ist das Auktionshaus Karhausen damit beauftragt. Ich nehme an, dass mittelfristig genau das seitens der DB geplant ist.

Vielleicht wäre eine Anfrage an das Auktionshaus die richtige Idee - fragt an, ob die für Euch den Kontakt zur DB herstellen können und erwerbt das Objekt dann (als Genossenschaft?) gemeinschaftlich.

Auch sonst sind die vom Auktionshaus eine gute Quelle für leerstehende alte (Bahn-)Immobilien, die recht günstig erworben werden können. In mehreren Städten gibt es bereits Genossenschaften, die gemeinschaftlich versteigerte Objekte erwerben und dann den GenossInnen günstig zur Miete überlassen, vielleicht wäre das ein Modell? Wenn sich das Auktionshaus kooperativ zeigt, könnt Ihr ja selber Geld einsammeln (Genossenschaftsanteile!) und vielleicht mit einer Bank über einen Kredit verhandeln für die Restsumme.

Kleiner Tipp: bei Bahn-Immobilien und Grundstücken liegen gern noch bahnrechtliche Grundverpflichtungen (z.B. Wegerechte oder das ewige Mietrecht auf Räume mit Bahnsignaltechnik) drauf. Das aufzudröseln kann ein bisschen kosten, zieht Euch also einen Anwalt dazu wenn Ihr den Weg gehen wollt. Wenn Ihr jetzt schon wissen wollt, ob auf diesem speziellen Grundstück Verpflichtungen im Grundbuch eingetragen sind, nehmt Kontakt zu JournalistInnen auf, diese haben ein Einsichtsrecht in Grundbücher.

(Nein, ich bin nicht mit denen verbandelt, nur ein Fan genossenschaftlicher Wohnprojekte - leider ist meine Kooperative damals knapp über unserem Budgetlimit überboten worden, daher mein Wissen)

Auf Immobilien ist beim Erwerb üblicherweise eine Grunderwerbssteuer zu zahlen (neben der Provision für Auktionshaus/MaklerIn) und jährlich eine Grundsteuer. Außerdem ist bei alten Bahnimmobilien drauf zu achten dass die Stromversorgung und andere Medienerschließung über die Bahn erfolgte und bei manchen Immobilien daher noch Kosten für Neuerschließung von Strom, Wasser, Abwasser und ggf. Gas anfallen; alte Bahnareale auf denen früher Schienen lagen haben auch gerne mal ein Problem mit Grundbelastung durch Öl, ausgeschwemmten Moderschutz von Holzschwellen etc., also Augen auf die Vertragsunterlagen und wenn was ist einen guten Batzen Geld beiseite legen für eine sachgerechte Entsorgung von kontaminiertem Erdreich.

Auch sind meist keine Telefon-Leitungen auf den Grundstücken verlegt; da die Graberei gut kosten kann lohnt es sich wenn man ein Tiefbauunternehmen kennt oder jemand einen Baggerschein hat.

Viel Erfolg bei Eurem Projekt, haltet uns bitte auf dem Laufenden!

Nehmt Kontakt mit AnwältInnen auf, auf deren Schreiben reagiert die DB üblicherweise. Außerdem schadet es so oder so nicht, eine/n AnwältIn für juristische Auseinandersetzungen zu haben.

Nachteil ist halt, dass bei Vorliegen eines Mandats die DB auch einen Zustellungsbevollmächtigten hat... mein Tipp, wenn Ihr die "legale Route" nehmen wollt, gründet jetzt einen e.V. oder eine Genossenschaft. Gerade ersterer ist schnell und günstig eingerichtet und schafft eine bessere Verhandlungsbasis.

Bzgl. der anderen Kommentare: oder ihr scheisst auf den legalen Weg und kämpft. Früher oder später könntet ihr geräumt werden aber es bleibt eine bessere Perspektive für die, die nach uns besetzen. Von r94 lernen und nicht klein beigeben heißt die Devise!

Erfahrungsgemäß verliert man aber solche Kämpfe. 

Am Ende hat man gar nichts gewonnen, muss ausziehen und bekommt diverse Anzeigen.

 

Was hat man dann, außer seinem trotzigen Stolz, gekämpft zu haben?

Eine gewaltfreie Lösung über einen Verein finde ich sinnvoller. Meine Spende hättet ihr.

Wann und wo würde, schon alleine an Leipziger*innen, der Aufruf zur aktiven Unterstützung kommen?

Klar könnten wir jetzt alle für die nächsten Monate ins Black Triangle ziehen, verbarrikadieren und verharren. Natürlich könnten wir auch mit dezentralen Aktionen auf Akteur*innen Druck ausüben oder das Thema ins öffentlich Interesse tragen. An der Stelle seien die Genoss*innen in Karlsruhe auf die Website der Kanzlei und das Auktionshaus verwieszen.

Aber es wäre ganz nett zu erfahren was das Besetzer*innen-Umfeld für sinnvoll hält.

aus Berlin-Neukölln!

Hier soll voraussichtlich im April ebenfalls eine Räumung stattfinden und der Kiezladen Friedel54 rausgeprügelt werden.

Wir sehen uns auf den Straßen!

Black Triangle+Friedel bleibt - One Struggle, One Fight!