Wegen Volksverhetzung hat der Betreiber eines Lahrer Blogs zwei Strafbefehle erhalten. Gegen seinen Einspruch sollte vor dem Amtsgericht verhandelt werden, doch der Angeklagte erschien nicht.
"Türkische Gemeinde warnt vor Gewalt in Deutschland" – so lautet das
sachliche Zitat von der Homepage spiegel.de. Der Kommentar des Bloggers
dazu schlägt in eine ganz andere Kerbe: "Wieso gibt es türkische
Gemeinden in Deutschland? Alles vergebens, was einst die Türken
abgehalten hat von Europa? Multikulti und Integration sind gescheitert
und trotzdem wird Gesocks importiert. Nach Hause!" So ist es am 13.
Oktober 2015 auf der Internetseite zu lesen, die regelmäßig Ereignisse
und Presseveröffentlichungen aus Lahr, aber auch aus der ganzen Welt
kommentiert.
Am selben Tag ist im Südkurier die Rede von einer Demonstration im
Südwesten Deutschland nach einem Terroranschlag in der Türkei. Auch
darauf wird auf der Homepage Bezug genommen. Die Reaktion des
Blog-Schreibers: "Ist hier die Kanakei?"
Auf der Seite finden sich noch weitere Kommentare in ähnlichem Wortlaut.
Im September 2015 nimmt der Schreiber auf eine Meldung von welt.de
Bezug. Hunderte Flüchtlinge seien in Kassel aufeinander losgegangen.
"Merkel und ihre Regierung müssen zurücktreten. Zumutung für
Deutschland. Neuwahlen! Das Volk soll über die Umvolkung durch die CDU
entscheiden. Schmeißt die Leute sofort raus. Hier ist nicht
Kanakenland", heißt es dazu.
Diese Aussagen haben Folgen. Laut einem Bericht der Schwäbischen Zeitung
hatte ein Bürgermeister aus einer Gemeinde im Landkreis Tuttlingen den
Blog-Betreiber bereits Ende 2015 angezeigt. Dabei ging es um einen
Kommentar zu Flüchtlingen im Schwäbischen, wo der Angeklagte eine
ähnliche Internetseite betreibt. Dabei kamen weitere Zitate auf den
Tisch – die Staatsanwaltschaft Offenburg schaltete sich ein. Von dieser
hat der Blog-Betreiber zwei Strafbefehle erhalten. Es geht um
Volksverhetzung in zwei Fällen, nach Paragraf 130 des Strafgesetzbuchs,
heißt es auf BZ-Anfrage bei der Staatsanwaltschaft. Diese spricht von
1300 Tagessätzen, knapp 4000 Euro. Dagegen hat der Angeklagte, der im
Impressum des Blogs eine Lahrer Adresse als Anschrift angibt, Einspruch
eingelegt.
Daher sollte am Dienstagmorgen um 9 Uhr öffentlich vor dem Amtsgericht
Lahr verhandelt werden. Dazu kam es nicht. Der Angeklagte ließ sich
entschuldigen. Dessen Verteidiger sprach von einem Infekt und betonte:
"Er möchte nicht kneifen." Der Angeklagte sei gewillt, sich zu dem Thema
zu äußern.
Nun wird die öffentliche Verhandlung vertagt. Der nächste Termin ist für
Dienstag, 14. Februar, angesetzt. Um 10 Uhr soll vor dem Amtsgericht
Lahr verhandelt werden.
Jochen Kastilan
Jochen Kastilan
Königsberger Ring 61
77933 Lahr
betreibt die Hetzblogs neuebürgerzeitung.de und grüselhorn.de