Skandal: Feministische Gruppe fordert aktives Eingreifen gegen Vergewaltiger

Vergewaltiger angreifen.

Pressemitteilung des Autonomen FrauenLesbenReferat Marburg zu dem OP-Artikel "Ruft AStA-Referat zu Gewalt auf?" vom 28.11.16

Hat OP-Volontär keine Ahnung von den Themen, über die er schreibt?

Am 28.11.2016 erschien in der Oberhessischen Presse ein Artikel unter der Überschrift „Ruft AStA-Referat zu Gewalt auf?“. In ihm legt der Volontär Peter Gassner auf einer halben Seite dar, warum er ein Plakat, das am Büro des Autonomen FrauenLesbenReferat und im Schaukasten des AStA hängt, für rechtswidrig und gefährlich hält. Damit nimmt der Artikel ein Vielfaches des Platzes ein, das die Oberhessische Presse der Berichterstattung über die Demonstration zum Internationalen Tag gegen Gewalt gegen Frauen* zugestand. Die Prioritätensetzung ist eindeutig: Gehen Frauen* auf die Straße, um für ihre Rechte zu demonstrieren, beschränkt sich die Berichterstattung auf Teilnehmer*innenzahl, Verkehrsnachrichten und die Einschätzung des Polizeisprechers. Wittert ein Volontär jedoch eine zu große Vehemenz der feministischen Forderung, wird ihm ein Ausmaß an Öffentlichkeit eingeräumt, das dem Thema Gewalt gegen Frauen*, sonst kaum zuteilwird.


Das in Frage stehende Plakat enthält die Aussagen „Vergewaltiger angreifen. Überall – mit allen Mitteln. Gewalt gegen Frauen ist nie eine Privatangelegenheit. Hinschauen, einschreiten, Hilfe holen, zuschlagen“ sowie das Bild eines Stöckelschuhs, in dessen Absatz ein Revolver eingebaut ist. Obwohl Gassner zu Beginn des Artikels einräumt, dass Gewalt gegen Frauen* ein gesellschaftlich relevantes Thema ist, scheint ihn der Inhalt des Plakates zu verwirren und aufzuwühlen. Fordern, dass gegen Vergewaltiger vorgegangen wird – mit allen notwendigen Mitteln – und dann noch Waffen abbilden – darf man das denn? Fest steht, dass, unabhängig von der juristischen Würdigung, das Plakat kein gutes Gefühl bei Gassner hinterlässt. Frauen*, die sich wehren, die andere Frauen* zu Solidarität aufrufen und bereit sind, sich auch in Situationen einzumischen, in denen sie selbst nicht betroffen sind, Frauen*, die sich selbst und andere dazu ermächtigen, ihre eigenen Grenzen zu definieren und zu verteidigen - eine denkbar unbequeme Vorstellung.


Die Ängste vor Falschbeschuldigung, Selbstjustiz, vielleicht sogar vor einem feministischen Lynch-Mob, der bald auch vor seiner Tür stehen könnte, kommen hoch. Da muss doch jemand etwas unternehmen – die körperliche Unversehrtheit der Männer verteidigen und die freiheitlich-demokratische Grundordnung bewahren. Also schwingt er sich dazu auf, das Plakat, das alles bedroht, was ihm lieb und teuer ist, zu beseitigen. Dazu wird nun ein Artikel geschrieben, der zwar nicht sonderlich stichhaltig ist, aber dafür umso mehr – ganz im Sinne des Postfaktischen – auf Gefühle setzt: Gefühlte Unrechtmäßigkeit, ein gefühlter Zusammenhang zwischen der feministischen Forderung und dem Fall in Münster und gefühlte Gefahr für Männer und Staat.


Da die faktische Grundlage des Artikels so dünn ist, scheint es notwendig gewesen sein, noch ein paar Fakten zu schaffen. Zum einen das Entfernen des Plakates aus dem AStA-Infokasten. Hierbei spielte das Studentenwerk willfährig mit. Kaum kommt ein Volontär mit großen Worten wie „Rechtsstaat“ und „Selbstjustiz“, wird die Regel, dass nichts entfernt wird, was nicht gegen geltendes Recht verstößt, über Bord geworfen und etwas entfernt, weil es vom Studentenwerk als rechtswidrig empfunden wird, ohne dass hierfür ein ernstzunehmender Grund besteht. So untermauert Gassner sein Argument mit dem vermeintlich logischen Schluss: Das Studentenwerk entfernt nur rechtswidrige Inhalte. Der Inhalt wurde entfernt. Daher muss der Inhalt rechtswidrig sein. Dass jedoch weder Herr Gassner noch das Studentenwerk Kompetenz und verfassungsmäßige Befähigung haben, um zu entscheiden, was strafbar ist und was nicht, wird schnell unter den Tisch gekehrt. Paradox, da der Artikel so stark für eine Achtung der korrekten Prozedere in Hinblick auf juristische Fragen plädiert. Auch der für die Relevanz des Artikels immens wichtige Satz „Staatsanwalt prüft Aufruf zur Selbstjustiz“ macht stutzig: Warum ist die Staatsanwaltschaft erst jetzt, wo das Plakat doch bereits seit Monaten hängt, auf die Idee gekommen es zu prüfen. Es erscheint wie ein zu großer Zufall, dass die Staatsanwaltschaft just in dem Moment, in dem Gassner ein Interesse an dem Plakat entwickelt, von alleine beginnt, sich ebenfalls damit auseinanderzusetzen. Selbstverständlich wäre dies möglich. Es scheint jedoch wahrscheinlicher, dass durch diesen billigen Trick versucht wurde, die Geschichte größer zu machen als sie ist. „OP-Volontär mag keine Feministinnen und findet ein Plakat nicht gut“ wäre keine mitreißende Story gewesen.

 

Obwohl wir uns noch unendlich weiter über den beschämend stumpfsinnigen Artikel und das fragwürdige Rechtsverständnis des Studentenwerks aufregen könnten, wollen wir uns bedanken. Der Artikel hat uns nicht nur ein Ausmaß an öffentlicher Aufmerksamkeit ermöglicht, die uns und unseren Themen sonst nur selten zuteilwird. Er hat auch ein historisches Plakat, von dem nur noch wenige Exemplare vorhanden waren, tausendfach vervielfältigt und gut lesbar veröffentlicht. Auch hat der Artikel anerkannt, dass Gewalt gegen Frauen* existiert und ein Problem ist. Das sehen wir genauso. Allerdings würden wir das gerne noch ein wenig ergänzen:

„Vergewaltiger angreifen“

 
Vergewaltigungen und sexualisierte Gewalt bleiben, wie alle Formen von Gewalt gegen Frauen* meist folgenlos für den Täter. Nur in seltenen Fällen sehen sich Täter wirklich selbst als Täter - egal wie viel Gewalt sie angewendet haben, wie viele Neins übergangen wurden. Das moralische, gute Selbst wird gesichert. Die Bösen, das sind „die anderen“. Die juristischen und polizeilichen Methoden sind bei Gewalt gegen Frauen* häufig unzureichend. Es ist nur zu gut nachvollziehbar, warum sich so viele Frauen* gegen eine Anzeige entscheiden. Die Fälle, in denen Betroffene öffentliche Demütigung, eine Entwertung ihrer Erfahrungen und Täter-Opfer-Umkehr erfahren haben, sind präsent im kollektiven Gedächtnis unserer Gesellschaft. Ansätze, die die Erfahrung und Perspektive der Betroffenen ernstnehmen und ihre Bedürfnisse ins Zentrum stellen, sind im Rechtssystem marginal. Solche Ansätze brauchen wir aber. Gesellschaft, Politik und Justiz müssen erkennen, dass die gängigen Prozedere nicht dazu geeignet sind, Gewalt gegen Frauen* zu beenden. Wir fordern, dass Ansätze entwickelt und gefördert werden, die die Situation von Frauen* verbessern und ihnen Möglichkeiten schaffen, sich gegen Übergriffe zur Wehr zu setzen. Dazu braucht es jedoch nicht nur den Fokus auf die konkreten Täter. Wir müssen uns damit auseinandersetzen, unter welchen gesellschaftlichen Bedingungen Gewalt gegen Frauen* soweit normalisiert wird, dass kaum Interesse am Kampf gegen sie besteht, aber die Forderung nach entschlossenerem Vorgehen zum Skandal stilisiert wird.

„Überall – mit allen Mitteln“
Gewalt gegen Frauen* findet überall statt – Zuhause, Draußen, auf der Party, in der Uni, am Arbeitsplatz und bei der Familienfeier. Deshalb müssen auch die Ansätze, die diese Gewalt verhindern sollen, überall angewendet und an die spezifischen Gegebenheiten angepasst werden. Es ist in jeder Situation und an jedem Ort angebracht, gegen Vergewaltigung und gewaltsame Verhaltensweisen vorzugehen. Nach einem Übergriff schließen sich für die Betroffenen oftmals Räume. Sie gehen nicht mehr an den Ort des Geschehens oder an Orte, an denen sie fürchten, den Täter zu treffen. Wir fordern, überall, wo Frauen* aus diesen Gründen Orte meiden, einzugreifen und sie für sie wieder zu öffnen. Hausverbot für Vergewaltiger! „Mit allen Mitteln“ bedeutet, dass in der Situation eines Angriff unterschiedliche Maßnahmen nötig sind: Von schreien bis zu öffentlicher Aufmerksamkeit, von treten, schlagen bis zu es weiter erzählen - in der Regel braucht es nicht nur eine Maßnahme. Gassners implizite Forderung, während einer Vergewaltigung drauf zu warten, dass die Polizei kommt, ist denkbar wenig hilfreich und hat mit der Realität nichts zu tun. Das weiß auch der Staat. Deshalb gewährleistet und schützt die Rechtsordnung Nothilfe und Notwehr.

„Gewalt gegen Frauen ist nie eine Privatangelegenheit“

 
Gewalt gegen Frauen* wird oft als individuelles Problem verhandelt, als das Ergebnis einer persönlichen Verfehlung – sich mit den falschen Leuten umgeben, die falsche Kleidung getragen, zu viel getrunken zu haben. Die Art, wie sich Frauen* vor, während und nach einem Übergriff verhalten, wird als Indikator für die Legitimität ihrer Wahrnehmung der Tat gewertet. Die Betroffene* wird auf bestimmte Kriterien überprüft, die definieren, ob sie ein „echtes Opfer“ einer Tat ist. Sie muss schön, weiß, heterosexuell, cis, able und gebildet sein um als Herrin ihrer eigenen Körperlichkeit angesehen zu werden, die bestimmen darf, wie sich Andere zu ihr verhalten dürfen und wie nicht. Zu selten wird beachtet, dass Gewalt gegen Frauen* ein gesellschaftliches Problem ist, das unabhängig von Verhalten und Identität der Betroffenen existiert und nur als solches bekämpft werden kann. Wir müssen anerkennen, dass Gewalt gegen Frauen* uns alle betrifft! Wir müssen die gesellschaftlichen Verhältnisse angreifen, die Gewalt gegen Frauen* als Frauenproblem, als individuelles Problem oder als Randerscheinung darstellen. Der Kampf gegen Gewalt gegen Frauen* ist ein Kampf für das bessere Leben! Dabei ist es wichtig, dass die Stimmen von Betroffenen öffentlich gehört werden und Frauen*, die Gewalt erfahren haben nicht durch erniedrigende Behandlung im Zuge polizeilicher Untersuchungen und Gerichtsverfahren erneut entmachtet werden. Es geht auch darum, ein gesellschaftliches Bewusstsein dafür zu entwickeln, dass die Täter vornehmlich nicht „Fremde“ sind – ob nun Fremdheit als „außerhalb des Bekanntenkreises“ gedeutet wird oder das derzeit scheinbar ultimative Chiffre der Fremdheit – die Geflüchteten - herangezogen wird, sondern der nette Nachbar, der liebe Freund mit dem Blumenstrauß, der Ehemann, der beste Kumpel vom Kumpel. Gewalt gegen Frauen* darf auch keine Privatangelegenheit sein, die nur in Psychotherapien besprochen werden darf. Wir fordern einen öffentlichen Dialog über Gewalt, über verschiedenste Umgänge von Betroffenen und vor allem über die Täter, die immer wieder gesichtslos und damit realitätsfern fremd bleiben.

Der Stöckelschuh als Waffe

 
Highheels gelten gesellschaftlich als Bild für eine Weiblichkeit, die begehrenswert für Männer ist. Im klassisches Selbstverteidigungskurs, ob von Polizei oder Universität, wird immer wieder gelehrt, wie gefährdet Frauen* mit Stöckelschuhen seien. Es wird geraten, den Schuh auszuziehen, sich also diesem Symbol der Weiblichkeit zu entledigen, um sich dann erst verteidigen zu können. In der künstlerischen Darstellung auf dem Plakat wird der Schuh selbst zur Waffe. Es wird deutlich, dass ein Absatz nicht nur brechen, sondern gefährlich werden kann. Da Pistolen in unserer Gesellschaft völlig normalisiert Männern zu geschrieben werden, ist es verständlich, dass die Abbildung Gassner Angst einjagt - es stellt schließlich alles Gewohnte auf den Kopf. Doch genau das ist, was Kunst tut: Mit vermeintlichen Gesetzmäßigkeiten brechen.

„Hinsehen, einschreiten, Hilfe holen, zuschlagen“

 
Es erscheint wie ein schlechter Scherz, dass Gassner die Aufforderung hinzuschauen, einzuschreiten, Hilfe zu holen und, wenn nötig, zuzuschlagen verurteilt, obwohl er doch der Betroffenen in Münster, nachdem sie ausgesagt hatte, die Tat zwar als Vergewaltigung erlebt zu haben, jedoch ohne sich zu wehren mitgemacht zu haben, unterstellt, sie habe die Vergewaltigung erfunden. Es scheint, als könne man es ihm nicht Recht machen. Wenn eine sich wehrt, ist das Selbstjustiz und böse, wenn eine sich nicht wehrt, ist es keine Vergewaltigung. Diese Bewertung ist kein Einzelfall. Frauen*, die sich nicht wehren werden als Betroffene delegitimiert. Dabei sollte die Aussage "Damals fühlte es sich wie eine Vergewaltigung an, aber ich habe schon freiwillig mitgemacht." (Spiegel) keinesfalls als Hinweis auf eine Falschbeschuldigung gewertet werden, sondern lediglich als Beleg einer unklaren gesellschaftlichen und verengten juristischen Definition von Vergewaltigung dienen.


Es ist verständlich, warum viele Frauen* sich nicht wehren. Uns wurde beigebracht, dass wir schwach sind und in Situationen, in denen wir verletzt werden, stillhalten und hoffen sollen, dass es schnell vorbeigeht.


„Ich bin nicht auf mich selbst wütend, mir nicht zugetraut zu haben, einen von ihnen umzubringen. Vielmehr bin ich auf eine Gesellschaft wütend, die mich zwar erzogen hat, mir aber niemals beigebracht hat, einen Mann zu verletzen, wenn er mich mit Gewalt zwingt, die Beine breit zu machen, obwohl mir ebendiese Gesellschaft ja doch zu verstehen gegeben hat, dass das ein Verbrechen ist, das ich nie verarbeiten würde.“ Virginie Despentes (King Kong Theorie, 2006)


Uns wurde auch beigebracht wegzusehen, Situationen zugunsten des Täters auszulegen, zu denken „Nicht meine Sache. Da mische ich mich besser nicht ein“ und einfach weiterzugehen. Deshalb ist es so wichtig, Frauen* und solidarische Männer auf ihre Handlungsfähigkeit hinzuweisen. Ja, Frauen* haben ein Recht, sich zu verteidigen. Wenn beobachtet wird, wie eine Gewalt erfährt, besteht das Recht, in manchen Fällen sogar die Pflicht, Hilfe zu leisten und mit allen Mitteln einzuschreiten. Die Aufforderung geht sogar noch weiter: „Hinsehen, einschreiten, Hilfe holen, zuschlagen“ ist eine politische Forderung die eigenen Rechte wahrzunehmen und solidarisch mit anderen Frauen* zu sein. Auch wenn die Situation keinen Straftatbestand erfüllt: Helft einander, unterstützt euch und nehmt die Wahrnehmung anderer Frauen* ernst. Solidarität ist unsere stärkste Waffe!

Frauen* hört ihr Frauen* schrei ‘n, schlagt dem Typ die Fresse ein!
Für die Freiheit, für das Leben – Täter von der Straße fegen!

Bei Vergewaltigung, Belästigung und Stalking: Frauennotruf-Marburg:  06421-21438

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Ihr vergesst das wesentlicher seiner Position im Gegensatz zur radikal linken zu sehen. Er hat -wie viele- ein grundsätzlich positives Verständnis vom Rechtsstaat. Dem gegenüber steht eine linke, grundsätzlich staatsfeindliche Position. Leider fällt letztere -gerade in Sachen Recht und Gerechtigkeit- all zu oft in ihrem emanzipatorischen Gehalt hinter erstere zurück. Die Motivation des Volontär mag sehr wahrscheinlich eine sexistische sein, aber nicht ohne Grund nennt ihr hier seinen vollen Namen. Wer mag Leuten ihre Angst vor einem Lynchmob absprechen, wenn dieser sich bei jeder Gelegenheit um Konstitution bemüht?

Der Typ schreibt unter seinen klarnamen für eine Zeitung und erreicht mit seinen Artikeln dadurch tausende Menschen. Es istnciht so, dass man hier seine privaten Aktivitäten aufgedeckt hat und ihn nun ans Licht der Öffentlichkeit zerrt.

Als Demokrat sollte er mit dem Gesicht zeigen doch keine Probleme haben. Mit einem Lynchmob hat das ganze überaupt nix zu tun.

Ich kann fast alles was ihr ausführt ohne weiteres unterschreiben.

Was mir fehlt, eine Haltung zur tagtäglichen Gewalt gegen zigtausende Frauen die hier in der Prostitution nicht selten wie Sklavinnen behandelt werden.

Greift da auch euer eindeutiges Bekenntnis oder betrachtet ihr die Verhältnisse diesbezüglich in diesem Land eher als gemütlich und selbstbestimmt, wie es ja leider weit verbreitet ist in linken Kreisen.