Es gibt keine Antisemiten mehr

Erstveröffentlicht: 
10.09.2015

Xavier Naidoo gegen Amadeu-Antonio-Stiftung, Jürgen Elsässer gegen Jutta Ditfurth, »Die Bandbreite« gegen die Taz – vor deutschen Gerichten wird immer häufiger die Frage verhandelt, wer oder was als antisemitisch bezeichnet werden darf.

 

Wann fällt es unter die Presse- und Meinungsfreiheit, jemanden als Antisemiten zu bezeichnen, und wann verletzt dies das Persönlichkeitsrecht von Leuten, die nicht Antisemit genannt werden wollen? Mit dieser Frage muss sich neuerdings immer öfter die deutsche Justiz befassen.

 

Foto: Xavier Naidoo und Jürgen Elsässer

 

Im jüngsten Fall geht es um Xavier Naidoo, der die Amadeu-Antonio-Stiftung vor Gericht brachte (Jungle World 35/2015), weil er auf dem von der Stiftung betriebenen Portal »Netz gegen Nazis« indirekt als Antisemit bezeichnet worden war. Naidoo, der auch bei Demonstrationen auftrat, die aus dem Umfeld der »Reichsbürger« organisiert wurden, singt in einem seiner Lieder, »Baron Totschild« gebe den Ton an. Vor dem Landgericht Mannheim kam es schließlich zu einem Vergleich: Die Amadeu-Antonio-Stiftung wird den Popstar nicht mehr einen Antisemiten nennen, darf aber weiterhin bestimmte Liedzeilen als antisemitisch interpretierbar bezeichnen. Die Stiftungsvorsitzende Anetta Kahane sagte in einer Stellungnahme, dass es kein Interesse an einer langwierigen juristischen Auseinandersetzung mit dem Sänger gegeben habe. Dieser muss sich deutlich weniger vor den Prozesskosten fürchten als die Stiftung.

 

Jutta Ditfurth hat kein Interesse an einem Vergleich. Die Publizistin bezeichnete Jürgen Elsässer, den Herausgeber des Querfrontmagazins Compact, in einem Interview mit der Fernsehsendung »Kulturzeit« auf 3Sat als »glühenden Antisemiten« (Jungle World 42/2014). Elsässer war zuvor im Rahmen einer »Montagsmahnwache für den Frieden« aufgetreten, wo er der johlenden Menge zurief: »Internationale Finanzoligarchie klingt vielleicht ein bisschen abstrakt. Deswegen möchte ich mit Bertolt Brecht sagen: Das Verbrechen hat Name und Anschrift und Telefonnummer. Und man kann doch durchaus einige Namen nennen: (…) die Herren Rockefeller, Rothschild, Soros, Chodorkowski«. Elsässer verklagte Ditfurth auf Unterlassung, denn ein Antisemit – und gar ein glühender – wollte er ganz gewiss nicht sein. Es kam zur mündlichen Verhandlung, in der Elsässer sich von Michael Hubertus von Sprenger, dem ehemaligen Anwalt des Holocaust-Leugners David Irving, vertreten ließ. Die vorsitzende Richterin erklärte im Rahmen des Verfahrens, dass »ein glühender Antisemit in Deutschland« jemand sei, »der mit Überzeugung sich antisemitisch äußert, mit einer Überzeugung, die das Dritte Reich nicht verurteilt«. Antisemitismus, führte sie aus, sei ein Totschlagargument. Ditfurth verlor in erster Instanz und darf Jürgen Elsässer bis auf weiteres nicht als glühenden Antisemiten bezeichnen. Sie geht in Berufung, einen Termin für die zweite Verhandlung gibt es bislang nicht. Anders als die Amadeu-Antonio-Stiftung kündigte sie an, ihren Prozess »bis zum Ende« durchzufechten. Die Prozesskosten versucht sie über Spenden zu finanzieren, zu denen auch in großen Medien aufgerufen wurde. Jüngst erklärte Ditfurth, man »muss, gerade in Deutschland, einen Antisemiten einen Antisemiten nennen dürfen. Das geht uns wirklich alle an und ist von öffentlichem Interesse.«

 

Zu Spenden für Ditfurth hat auch Deniz Yücel aufgerufen. Er ist einer der Herausgeber der Jungle World und war bis vor kurzem Kolumnist der Taz. Die hat ebenfalls schon Erfahrungen gemacht mit Antisemitismusvorwürfen, die vor Gericht landen: Die Taz schrieb, dass die Band Die Bandbreite für ihre »antisemitischen Texte bekannt« sei. Die Bandbreite verbreitete etwa mit ihrem Lied »Selbst gemacht« Verschwörungstheorien zu den Anschlägen des 11. September 2001 und trat unter anderem bei einer Gegenveranstaltung zu einem Bilderberger-Treffen auf. Mit Hilfe des Anwalts Dominik Storr, der sich in seiner Freizeit mit der »Bürgerinitiative Sauberer Himmel« gegen sogenannte Chemtrails einsetzte, klagte die Band gegen die Taz erfolgreich auf Unterlassung. Die Taz ging in Berufung und verlor erneut. Einen Unterlassungsanspruch gegenüber dem Rechtsanwalt der Taz wegen der von ihm vertretenen Meinung, der Sänger der Band leugne den Holocaust, wenn er George W. Bush und Adolf Hitler gleichsetze, sah das Gericht hingegen nicht. In aktuellen Texten der Taz über Die Bandbreite sucht man das Wort Antisemitismus vergebens.

 

Ähnlich erging es dem Journalisten Stefan Laurin, der das Blog Ruhrbarone presserechtlich verantwortet. Ihm wurde gerichtlich verboten, der Band, ihrem Sänger oder ihren Liedern wörtlich oder sinngemäß zu unterstellen, Antisemitismus zu propagieren. In der Realität heißt das: Laurin darf sich zur Band nicht äußern, sofern auch nur anhand einer Textzeile möglicher Antisemitismus diskutiert wird, nicht einmal Links teilen, die ansatzweise eine solche Deutung zulassen. Täte er es trotzdem, hätte er mit hohen Geldstrafen zu rechnen. Ein umfassender Maulkorb, verkündet »im Namen des Volkes«.

 

Was wäre, wenn die Überschrift dieses Textes »Antisemiten vor Gericht« lauten würde? Dann würde es wohl Abmahnungen hageln. Weil nicht sein kann, was nicht sein darf, gibt es in Deutschland keine Antisemiten mehr. Zumindest kann man jene, die man dafür hält, nicht mehr ohne weiteres so nennen. Man kann komplexe Analysen von Text und Subtext, Sprachcodes und Bildsprache, Gesagtem und Gemeintem anstellen. Man kann Antisemitismus an konkreten Stellen belegen. Doch wenn man den Urheber einer antisemitischen Aussage als Antisemiten bezeichnet, hat man vor Gericht schlechte Karten. Die Grundrechte auf Meinungs- und Pressefreiheit stoßen in Deutschland schnell an Grenzen, wenn man von Antisemiten spricht – zumindest wenn man damit lebende Personen in Deutschland meint, die sich selbst nicht so nennen. Diese Grenzen begründen sich aus dem Persönlichkeitsrecht: »Antisemit« ist für viele Richter in Deutschland offenbar eine Beleidigung, eine Diffamierung, böswillige Unterstellung, aber nichts, was sich belegen ließe, solange die gemeinte Person sich nicht selbst zum Antisemitismus bekennt. Sozialwissenschaftliche Studien weisen immer wieder auf große Anteile an Antisemiten in der Gesellschaft hin. Doch konkrete Beispiele zu benennen, ist vor der deutschen Justiz gefährlich und teuer geworden. Presse- und Meinungsfreiheit sind in Gefahr, wenn es um die Kritik des Antisemitismus geht. Wo anders als vor deutschen Gerichten sollte ein Antisemitismusvorwurf schwerer wiegen als die Reproduktion antisemitischer Ideologie?

 

Anders sieht es offenbar aus, wenn es nicht nur um die Meinungsfreiheit, sondern im besonderen um die Freiheit der Kunst geht. Der Rapper Koljah der HipHop-Gruppe Antilopen Gang rappt im Song »Beate Zschäpe hört U2« die Zeilen »Sie können sagen, was sie wollen / sie sind schlicht Antisemiten / All die Pseudo-Gesellschaftskritiker / Die Elsässer, KenFM-Weltverbesserer«.

 

Ken Jebsen, der Gründer von KenFM, der bezogen auf Israel etwa von den »Irren mit dem Davidstern« spricht, versuchte vor dem Landgericht Köln eine einstweilige Verfügung gegen die Band zu erwirken. Das Gericht sah diesen Anspruch kritisch im Hinblick auf die »Äußerungen des Antragstellers in der Vergangenheit und unter besonderer Berücksichtigung des Grundrechts aus Art. 5 Abs. 3 GG«. Jebsen nahm seinen Antrag zurück und musste folglich für die Gerichtskosten sowie die Kosten des Anwalts der Antilopen Gang aufkommen. Die Rapper kommentierten das Ergebnis gewohnt süffisant: »Wie zu erwarten war, hat sich Ken Jebsen blamiert. Für die kostenlose Promokampagne sind wir ihm dankbar. Falls Jebsen nach diesem Eigentor in Erwägung ziehen sollte, eine Vernunftehe mit Barbra Streisand einzugehen, würden wir uns als Trauzeugen anbieten.« Die HipHopper spielten damit auf den nach der Sängerin benannten »Streisand-Effekt« an, mit das mediale Phänomen beschrieben wird, »dass der Versuch der Unterdrückung einer Information diese einem größeren Publikum erst bekanntmacht«, wie es auf Wikipedia heißt.

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Ich denke es ist ein verseumniss der letzen Jahrzente den Begriff Antisemitismus ohne klare begriffliche Erläuterung zu benutzen. Von einer großen Menge von Menschen wird dieser Begriff mit Judenfeindlichkeit gleich gesetzt. Das dieser Begriff aber im modernen auch  als Überbegriff für Differese Verschwörungstheorien verstanden wird. Dabei müssen diese Verschwörungen nicht mal Juden betreffen sondern lediglich typischen antijüdische Kleschees bedienen. Deswegen wird besonen bezogene Kapitalismuskritik von einigen als Antisemitisch angesehen. Ich finde es daher wichtig das dieser Begriff nicht einzeln verwendet werden sollte sondern immer mit spzifischer Auslegung. C