• Was war passiert?
Am Montagnachmittag, den 9. Februar 2015, wurde ein Brandanschlag auf eine Unterkunft für Geflüchtete in Escheburg im Kreis Herzogtum Lauenburg verübt. Das Gebäude war zur Tatzeit unbewohnt, erst am nächsten Tag sollten sechs Geflüchtete aus dem Irak dort einziehen. Zum Glück breitete sich der Brand nicht weiter aus, doch es entstand trotzdem ein Sachschaden, der die Doppelhaushälfte längere Zeit unbewohnbar machte. Die sechs Geflüchteten wurden während der Renovierung in der Gemeinschaftsunterkunft in Gudow untergebracht. Die Tat löste in der Öffentlichkeit großes Entsetzen aus. Relativ schnell wurde aber auch klar, dass die Anwohner_innen in Escheburg bereits Tage vor der Tat gegen die geplante Unterbringung der Geflüchteten ihren Protest kundtaten – nicht ohne dabei rassistische Ressentiments und Vorurteile zu benutzen. Diese Einschätzung teilten auch Antifaschist_innen, die sich nach der Tat vor Ort ein Bild machten. Dadurch gerieten die Anwohner_innen in den Fokus der Ermittlungsbehörden. Wenige Tage später gab es die erste Festnahme. DNA-Spuren belasteten Kim Alexander Müller, der in direkter
Nachbarschaft der Flüchtlingsunterkunft wohnt, als Täter. Dieser stritt
zunächst den Tatvorwurf ab, bei einer zweiten Vernehmung durch die
Polizei gestand er schließlich die Tat.
• Der Prozess
Durch das Geständnis des Täters kam es zügig zum Prozess, welcher mit zwei Prozesstagen angesetzt worden war. Prozessbeginn war am 7. Mai vor dem Landgericht Lübeck. Der Angeklagte Kim Alexander Müller betrat pünktlich um 9 Uhr den Saal 163 des Gerichts und stellte sich den Kameras der vielen Pressevertreter_innen. Ohne große Reaktionen ließ er die Prozedur über sich ergehen. Während der Anklageverlesung rührte er sich nicht. In der Anklage führte die Staatsanwältin aus, dass Müller angeklagt werde, ein fremdes Gebäude mittels Farbverdünner entzündet und teilweise zerstört zu haben. Ein mögliches rassistisches Motiv blieb unerwähnt.
Es folgte ein Monolog des Angeklagten, in welchem er den Tathergang, die Situation und sein Motiv beschrieb. So wiederholte er sein Geständnis und machte deutlich, dass er sich nicht erklären kann, warum er „das getan“ habe, denn er habe gegen seine eigenen Grundsätze als Beamter und gläubiger Christ verstoßen. Ferner war er sich nicht über die Auswirkungen auf die Nachbarschaft, seiner Familie und seiner Zukunft bewusst.
In der Woche vor der Tat bemerkte er, der nur vier Meter neben der Doppelhaushälfte wohnt, vermehrt Fahrzeuge vom Amt und eines Handwerksunternehmens. Andere Nachbarn informierten ihn in der Folge über die Pläne, das Doppelhaus als Flüchtlingsunterkunft zu nutzen. Müller war daraufhin sprachlos und sauer, weil die Nachbarschaft nicht informiert worden war. Als bekannt wurde, dass sechs alleinstehende Männer aus dem Irak dort einziehen sollten, schloss er sich mit den anderen unmittelbaren Anwohner_innen kurz und verfasste am Mittwoch eine Email an den Bürgermeister, in welcher er aufgebracht gegen das Vorhaben protestierte. Am Folgetag ging er gemeinsam mit anderen zum Bürgermeister, setzten diesen unter Druck und forderten, die Unterbringung von Geflüchteten zu stoppen. Bereits hier äußerten sich einige von ihnen rassistisch. So hätten die Anwohner_innen Angst um ihre kleinen Töchter und Frauen. Dazu kam die Verärgerung über die Informationspolitik der zuständigen Behörden, schließlich müssten die Anwohner_innen informiert werden, wer in ihrer Nachbarschaft einziehe. Der aufgebrachte Mob konnte nicht beruhigt werden – im Gegenteil. Gemeinsam mit einen beauftragten Fachanwalt für Verwaltungsrecht versuchten Anwohner_innen, den Einzug der Geflüchteten zu verhindern. Unter dem vorgeschobenen Motiv „Familien ja, alleinstehende Männer nein“ kaschierten die Nachbar_innen ihre rassistischen Vorurteile und gaben sich betont nicht ausländerfeindlich. Anwohner_innen suchten die Verwaltungsbeamtin Frau Mirow, in deren Tätigkeitsbereich die Unterbringung der Geflüchteten in Escheburg fiel, am Montagvormittag, also wenige Stunden vor der Tat, auf. Sie fühlten sich nach eigenen Aussagen von der Politik „verarscht“ und waren empört, dass sie übergangen worden waren. Sie überfielen regelrecht das Büro Mirows und machten ihrem Unmut Luft. Auch hier äußerten sich die Anwohner_innen rassistisch und aggressiv. Zu einer sachlichen Diskussion kam es nicht, sodass bereits nach kurzer Zeit die aufgebrachte Menge das Amt verließ. Wieder in der Siedlung angekommen, bemerkten die Anwohner_innen einen Einbruchsversuch an der Doppelhaushälfte. An den Terrassentüren zum Garten entdeckten sie Einbruchsspuren. Während die Polizei verständigt wurde, will niemand mehr am Tatort gewesen sein, denn wenig später gab es ein Klirren, welches zwar vom Angeklagten und der Zeugin Breidenbach gehört worden war, allerdings will niemand etwas mitbekommen haben. Mit einem Gegenstand wurde die äußere Scheibe der Doppelverglasung der Terrassentür eingeschlagen. Der Angeklagte Müller verspürte daraufhin eine „Art Genugtuung, endlich tut jemand was“. Als er zu Hause saß, überkam ihn der Gedanke, er müsse auch etwas tun, denn „wenn drinnen Glas liegt, dann wird niemand einziehen“. Er schnappte sich einen Hammer, entdeckte auf dem Weg einen Kanister Farbverdünner und Streichhölzer. Mit dem Hammer schlug er mehrfach gegen die Terrassentür, bis auch die innere Scheibe nachgab, schüttete den Farbverdünner hinein, warf den Kanister hinterher und entzündete die Flüssigkeit. Er war fest in dem Glauben, „etwas Gutes zu tun“, auch wenn er sich aufgrund der Verpuffung erschrocken zeigte. Während der Ausführungen über die Tat brach Müller immer wieder in Tränen aus. Seine Emotionalität deckt sich nicht mit dem kühlen Verhalten nach der Tat. Denn wieder an seinem Haus stieg er ins Auto und fuhr er in einen Supermarkt zum Einkaufen, telefonierte mit seiner Frau, holte seine Tochter ab und fuhr mit ihr zu Ikea.
Müller gab wiederholt an, nicht fremdenfeindlich zu sein und dass auch die Tat nicht aus einem rassistischen Motiv heraus begangen worden ist. Schließlich habe er nur Angst vor den Fremden gehabt, die seine Frau und seine Tochter belästigen würden, die eine andere Kultur haben und vermutlich nach Hamburg fahren und dort schnell ins kriminelle Milieu abrutschen würden, weil sie so viel Freizeit hätten. Anhand seiner Äußerungen wird die rassistische Denkweise Müllers deutlich. So erkundigte er sich etwa, wer denn den Geflüchteten beibrächte, wie man den Müll rausbringe. Oder durch seine Unterstellungen, dass sie gefährlich seien und die jungen Männer Frauen belästigen würden. Auf die Nachfrage der Richterin, woher denn seine unbestimmte Angst komme und warum die Geflüchteten gefährlich sein sollten, antwortete Müller nicht direkt. Er habe Angst vor lauten Partys und dass seine schöne Welt, sein Leben, dass er sich aufgebaut habe, zerstört werde. Die rassistische Dimension seiner Tat erkannte er nicht oder er wollte sie nicht erkennen.
• Margret Bendixen: „Ich war auf Anweisung meines Ehemannes vor Ort"
Die erste Zeugin Margret Bendixen berichtete von der Eskalation beim Amtsbesuch. Sie selbst sei auf Anweisung ihres Ehemannes, welcher vorher vom stellvertretenden Bürgermeister Daniel Zolmai Oruzgani angewiesen worden sei, dem Amt einen Besuch abzustatten, um dort „ordentlich Druck zu machen“, mitgegangen. Sie belastete den Angeklagten Müller, welcher im Herausgehen ihr und anderen Anwesenden zugerufen haben soll: „Am besten ihr hört heute Abend besser nichts.“ An andere, auch rassistische Äußerungen der Anwesenden will sie sich nicht erinnern können. Außerdem beschreibt Bendixen die Angst der Anwohner_innen vor den Geflüchteten. Sie hätten auch Angst vor steigender Kriminalität, zu dem kriminellen Brandstifter Kim-Alexander Müller pflege sie allerdings mittlerweile wieder ein gutes, nachbarschaftliches Verhältnis.
• Tanja Breidenbach: „In das Asylantenheim müsste man ein Wasserschlauch rein legen und den Hahn aufdrehen."
Als zweite Zeugin betritt Tanja Breidenbach den Verhandlungssaal. Die 45 jährige Krankenschwester ist Anwohnerin des Neubaugebiets am Ortseingang von Escheburg und einer der direkten Nachbarn des Angeklagten Kim-Alexander Müller. In ihren Ausführungen schildert die Zeugin die Entwicklung des Protestes der Anwohner_innen, welche sich gegen den Einzug von Geflüchteten vor Ort radikalisierten.
In ihren Ausführungen belastet sie den zweiten stellvertretenden Bürgermeister Escheburgs David Zolmai Oruzgani von der Partei „Die Grünen“. Dieser soll am Vortag des 9. Februar 2015 Anwohner_innen dazu aufgerufen haben, das Büro der Sachbearbeiterin Frau Mirow vom Amt Hohe Elbgeest aufzusuchen, um auf diese Druck auszuüben und „mal so richtig Krawall zu machen.“ Herr Oruzgani diente angeblich nicht nur als Informant von zum Teil falschen Informationen in Zusammenhang zur entstehenden Unterkunft, sondern auch als Initiator eines Plans, welcher gezielt den Einzug von Geflüchteten verhindern sollte. Dass die Situation in den Büroräumen des Amts Hohe Elbgeest eskalierte, beruht nach Aussage der Zeugin auf seinen im Vorfeld geäußerten Ausführungen, die Situation zum Eskalieren zu bringen. Dabei ging er angeblich explizit darauf ein, dass der Besuch unangekündigt passieren müsse, um die Sachbearbeiterin in eine Situation zu zwingen, in der sie den aufgebrachten Anwohner_innen unterlegen ist. Inwieweit diese Anschuldigungen glaubhaft sind, ist fraglich. Vor Gericht war Oruzgani nicht geladen. Er selber streitet die Vorwürfe ab.
Frau Breidenbach bedient in ihren Ausführungen immer wieder sexistische und zum Teil rassistische Stereotype, welche sie durch emotional hervorgetretene Äußerungen versucht zu relativieren. So schildert sie u.a., dass es ihr unerklärlich sei, wie in ihrer Straße eine „Männerunterkunft“ entstehen könne. Die Nachbarschaft und explizit die dort wohnenden Frauen wären krank vor Angst und Sorge vor vermeintlichen Übergriffen der dort untergebrachten Geflüchteten: „Alle wären sehr traurig und die Frauen würden ständig nur noch weinen“. Die vorsitzende Richterin hält Frau Breidenbach einen Auszug aus einer Vernehmung der Polizei vor, aus welchem hervorgeht, dass Frau Breidenbach während des Besuches beim Amt folgendes gesagt haben soll: „In das Asylantenheim müsste man ein Wasserschlauch rein legen und den Hahn aufdrehen.“ Die Aussage sei aus der Wut heraus entstanden, jedoch nie ernst gemeint gewesen, so die Zeugin.
Interessant sind hingegen auch die Schilderungen am Tattag des 9. Februar 2015. Unmittelbar vor dem von Müller ausgeübten Brandanschlages klingelte Breidenbach beim Beschuldigten, um mit ihm gemeinsam die angrenzende Ganztagsschule über die geplante Unterkunft zu informieren. Warum Frau Breidenbach die Hilfe von Herrn Müller in Anspruch nahm, um ihr Vorhaben umzusetzen, bleibt ungeklärt. Ob die Zeugin dem Beschuldigten mit dem Besuch in der Schule ein Alibi geben wollte, um ihn als Täter der vorherigen Taten zu entlasten, bleibt jedoch fraglich.
Resümiert man die Aussagen von Frau Breidenbach muss festgestellt werden, dass sie durch ihr Verhalten und ihren Umgang mit der Situation, die Rolle eines Katalysators rassistischer Hetzte und einer Verteilerin gefährlichen Halbwissens und Falschinformationen einnahm, welche den Nährboden rassistischen Denkens und Handelns erweiterte.
• Verwaltungsangestellte Mirow: „Ich stellte mich den Anwohnern in den Weg"
Ebenfalls bezüglich des „überfallartigen“ Besuchs der Anwohner_innen wurde die Verwaltungsangestellte Frau Mirow als dritte Zeugin befragt. Sie schilderte, dass am Montagmorgen plötzlich eine aufgebrachte Menge ihr Büro stürmte. Zur Diskussion zog sie sich mit ihnen und einem Kollegen in einen größeren Raum zurück. Dort eskalierte die Lage. Auf ihre Frage, was sich denn geändert hätte, wenn die Anwohner_innen früher informiert geworden wären, sagten diese, dass sie mehr Zeit gehabt hätten, den Einzug der Geflüchteten zu verhindern. Weil sich der Mob gegenseitig hochpushte und die Äußerungen härter wurden, stellte Mirow sich den Anwohner_innen in den Weg und versuchte sie vom Gehen abzuhalten, da sie nicht wollte, dass die Menge mit dieser aggressiven Stimmung das Amtsgebäude verlässt.
• N. Schmeer: „Ich hörte die Feuermelder und alamierte die Feuerwehr"
Als vierter Zeuge war der Unternehmer Norbert Schmeer geladen. Dieser führte im Auftrag des Amtes u.a. die Möblierung der Doppelhaushälfte für die Geflüchteten aus. Er schilderte, dass er in der Woche vor der Tat des öfteren Mitarbeiter vor dem Haus abgesetzt hätte, die dann dort arbeiteten. Nicht immer stand ein Auto der Firma vor dem Haus. Dies ist in sofern interessant, als dass der Angeklagte aussagte, dass er sich sicher war, niemanden durch seine Tat in Gefahr zu bringen, weil schließlich immer, wenn jemand im Haus arbeitete, ein Auto vor der Tür stand. Müller konnte sich also nicht sicher sein, dass sich während der Brandstiftung niemand im Haus befand. Schmeer war es auch, der während eines Kontrollbesuchs am Montagmittag den Brand entdeckte und die Feuerwehr verständigte.
• A. Voßmann vs. Kathrin Jauert-Nelson & Robert Nelson
Einen großen Platz im Prozess nahm die Frage ein, ob Kim-Alexander Müller seine Tat im voraus geplant haben könnte. Er selbst wehrte sich dagegen und sprach von einer spontanen Tat. Seine Äußerungen im Amt und auch die Aussagen der Zeugin Voßmann widersprechen dem. Die Zeugin will ein Telefonat mitgehört haben, in welchem ihre Kollegin, eine Anwohnerin der Siedlung, gegenüber ihrem Mann kurz nach der Tat geäußert haben soll: „so did … make it true“. Da sie um die Proteste der Anwohner_innen wusste, konfrontierte Voßmann ihre Kollegin. Diese blockte ab. Schließlich wandte sich Voßmann an die Polizei mit dem Hinweis, dass sie einen kurzen Namen, der auf „im“ endete, in dem Telefonat gehört hat. Ihre Aussagen wirken glaubwürdig, da sie keinen Anlass hatte vor Gericht zu lügen, unter anderem weil sie eine Belohnung für den Hinweis auf den Täter ablehnte.
Ihre Kollegin Kathrin Jauert-Nelson, ebenfalls als Zeugin geladen, will sich nicht an den Satz erinnern können. Stattdessen bringt sie Anschuldigungen gegen Voßmann hervor, die ihre Glaubwürdigkeit untergraben sollten. [Auch auf der Arbeit hetzte sie Kolleg_innen gegen Voßmann auf.] Jauert-Nelson will sich lediglich nach dem Wohlergehen ihrer Nachbar_innen erkundigt haben. Trotz mehrfacher Nachfragen der Richterin und Widersprüchen in ihren Aussagen, blieb sie stur. Auf die Tat angesprochen, spielte sie die Brandstiftung herunter. Es sei doch lediglich ein wenig Parkett verkohlt, man solle sich darüber nicht so aufregen. Die wahren Opfer seien für sie die Anwohner_innen und der Angeklagte. Es sei zu einer regelrechten Hetzjagd durch die Presse gekommen, die tagelang die Siedlung belagert habe. Auch durch die Polizei, die bis tief in die Nacht mit großen Scheinwerfern Spuren sicherte, fühlte sie sich belästigt. Das alles sei einem Vorfall nicht angemessen, der „gar nicht so wild“ gewesen sei. Jauert-Nelson versuchte den Vorwurf des Rassismus der Nachbarschaft zu entkräften: „Bei uns hat niemand was gegen Ausländer, mein Mann ist selber Ausländer.“
Ihr Ehemann, Robert Nelson, erschien mit einem Dolmetscher vor Gericht. Er bekräftigte die Aussagen seiner Frau. Merkwürdig war allerdings, dass Nelson angeblich kein Deutsch verstand, seine Aussage bei der Polizei jedoch auf Deutsch zu Protokoll gab. Auch mitten im Prozess, als offenkundig war, dass seine Ausführungen die seiner Frau nicht ganz deckten, verstand er die Fragen der Richterin, war aber sichtlich genervt und äußerte seinen Unmut über die Befragung. Schließlich will er sich nicht mehr richtig an das Telefonat erinnern können. Bei seiner Entlassung schüttelte er noch freundschaftlich dem Angeklagten Müller die Hand. Verfolgt man die Aussagen von Herrn Nelson, kann man nicht ausschließen, dass dieser Täterwissen im Vorfeld besaß. Seine Aussagen wirkten wenig glaubwürdig. Ob Müller die Tat geplant hatte und seinen Plan mit anderen Anwohner_innen geteilt hatte, ließ sich so nicht endgültig feststellen.
• Polizeiliche Ermittlungen und die Unfähigkeit des Staatsschutz-Kommissariat Lübeck
Die Polizeikommissare Kühl und Leddin von der Polizeidirektion Geesthacht schilderten nach kurzer Befragung nacheinander die Ereignisse, welche sich am Tattag vor dem ausgeführten Brandanschlag Müllers am Wohnhaus zugetragen haben. Nachdem ein_e Nachbar_in an der Unterkunft Einbruchsspuren wahrnahm, verständigte diese_r die Polizei. Auf dem Weg zum Einsatzort müssen laut Ermittlungen Täter_innen eine weitere Tat verübt haben, so wurde die äußerste Fensterscheibe des doppelverglasten Fensters mit einem Gegenstand zerschlagen. Als die beiden Polizeibeamten vor Ort eintrafen, nahmen diese die Einbruchsspuren an der Terrassentür sowie den Schaden am Fenster der Unterkunft auf. Während des Einsatzes beobachteten mehrere Nachbar_innen die Ermittlungen der Polizeibeamten. Auf Nachfrage der Richterin wird deutlich, dass die Nachbar_innen sich zunächst uneinig waren, den Vorfall der Polizei zu melden. Trotz der vermeintlichen Feinfühligkeit vor Ort und des Interesses, die Ermittlungen der Polizei zu beobachten, ging nur ein Hinweis bei der Polizei im Bezug auf die Einbruchsspuren. Eine Stunde nach dem Einsatz wurden u.a dieselben Beamten alarmiert. In dieser Zeitspanne machte sich Kim-Alexander Müller auf, die Unterkunft mit einem Brandsatz anzuzünden.
• Polizeioberkommissar Martin Siedler: „Ich bin mir nicht mehr sicher"
Der Zeuge Polizeioberkommissar Martin Siedler vom Staatsschutz Kommissariat Lübeck (BKI K5), schilderte die polizeiliche Ermittlungsarbeit. Dabei fiel auf, dass dieser sich an viele Details im chronologischen Ablauf der Ermittlungen sowie an inhaltlich getätigte Aussagen nicht erinnern konnte bzw. es den Anschein hatte, dass dieser sich auch nicht mehr erinnern wollte. So unterscheiden sich beispielsweise seine Aussagen zur DNA-Entnahme und Auswertung Müllers von dem im Protokoll ausgeführten Inhalten. Laut Siedler soll Müller durch die Auswertung der DNA-Auswertung seine Tat gestanden haben. Müller hatte im Vorfelde freiwillig der Entnahme seiner DNA zugestimmt. Auf Nachfrage der Richterin revidierte Siedler später diese Aussage. Wann Müller das Ergebnis der DNA-Auswertung mitgeteilt worden ist, bleibt unklar.
Laut den Ausführungen Siedlers soll zeitnah nach der Tat ein_e Zeug_in aus dem näheren Wohnumfeld Müller als vermeintlichen Täter genannt haben. Dadurch zählte Müller von Anfang an zu dem näheren Umfeld der Verdächtigen, bei seiner ersten polizeilichen Vernehmung stritt Müller jedoch alle Vorwürfe gegen sich ab. Ein Kaufbeleg eines Supermarktes sollte ihm bis dato als Alibi dienen.
Auf Empfehlung der Ermittlungsbehörden erwirkte die Staatsschutzabteilung einen Durchsuchungsbefehl für Müllers Wohnhaus. Bei der Durchsuchung konnte jedoch nicht das Tatwerkzeug gefunden werden. Erst nach dem Geständnis Müllers wurde im zweiten Anlauf das Werkzeug sichergestellt, welches Müller nutzte, um die Fensterscheibe zu durchschlagen.
Bei der zweiten polizeilichen Vernehmung nannte Müller erste Details zur Tat, welche er später im Beisein seines hinzugezogenen Anwalts abstimmte. Auf Nachfrage der Richterin kann Siedler sich an Details dieses Verhörs nicht erinnern sowie genauere Angaben tätigen, was sein Geständnis beinhaltete.
Einen bitteren Beigeschmack hat ebenfalls die Tatsache, dass Polizeioberkommissar Siedler einen Tag vor der vorläufigen Festnahme dem Beschuldigten Müller einen Besuch abstattete. Auf mehrfache Nachfrage verweigerte Siedler die Aussage. Er könne den Anlass des Besuches nicht mehr erinnern. An sich hätte es keinen Grund für diesen Besuch gegeben. Die Richterin merkte an, dass es unüblich sei, einen Verdächtigen einen Tag vor seiner Festnahme Zuhause aufzusuchen, um mit ihm ein Gespräch zu führen.
Nicht geklärt bleibt zu dem, wer sich für die Taten im Vorfelde des Brandanschlags zu verantworteten hat. Es hat den Anschein, dass auch hier das Kommissariat Spuren nicht nachging und sich schlussendlich mit einem Täter zufrieden gibt. Dass die Tat auch gemeinschaftlich geplant worden sein kann und dass diese u.a. von der Nachbarschaft gedeckt werden könnte, wurde nicht in Betracht gezogen.
Die vielen Ungereimtheiten im Zusammenhang der polizeilichen Ermittlungsarbeit schienen die Richterin zu irritieren. Sie wies Siedler an, Kriminalhauptkommissar Lutz Zimmermann zu kontaktieren, um zu erfragen, wann dieser als Zeuge vorgeladen werden könne. Zimmermann hatte mit Siedler u.a. die Vernehmung von Herrn Müller durchgeführt. Der sichtlich nervöse Siedler erklärte, dass Herr Zimmermann sich in Kroatien im Urlaub befände und dass dieser derzeit nicht als Zeuge fungieren könne. Ein Kontakt zu Herrn Zimmermann herzustellen, verlief nach mehreren Aufforderungen der Richterin ohne Erfolg. Ob das Verhalten von Herrn Siedler als Arbeitsverweigerung erfolgt, um sich weitere Ungereimtheiten und Unstimmigkeiten zu ersparen, sei mal dahin gestellt.
• Zweiter Prozesstag
Am zweiten Prozesstag berichtete der psychologische Gutachter des Gerichts über seine Gespräche mit dem Angeklagten. Müller leide an einer Depression und anderen psychischen Erkrankungen, mit Blick auf eine verminderte Schuldfähigkeit sei dies aber nicht relevant. Es folgte das Plädoyer der Staatsanwaltschaft. Obwohl der Antrag auf versuchte schwere Brandstiftung vom Gericht abgelehnt worden war, stellte die Staatsanwältin die Schwere der Tat heraus. Der Angeklagte habe zum Zeitpunkt der Tat nicht davon ausgehen können, dass sich keine Menschen im Haus aufgehalten hätten, er habe daher Verletzte in Kauf genommen. Auch schloss sie einen minderschweren Fall aus und betonte das öffentliche Interesse an der Verfolgung der Tat. Die Folgen für Geflüchtete, die durch die Tat verbreitete Angst und das Schüren von Vorurteilen, sowie den Imageschaden für Deutschland und Escheburg stellte sie ebenfalls deutlich heraus. Dennoch erkannte die Staatsanwältin keinen Anhaltspunkt für eine politisch motivierte Tat, auch wenn die Tat selbst als fremdenfeindlich einzustufen sei. Auch sei dem Täter bezüglich der Spontaneität des Brandanschlags zu glauben, es läge keine strafrechtlich relevante Planung der Tat vor. Sie forderte eine Freiheitsstrafe von 18 Monaten, die zur Bewährung auszusetzen sei.
Die Verteidigung widersprach der Staatsanwaltschaft in einigen Punkten. So sei Müller lediglich wegen Brandstiftung zu verurteilen, da das Haus zum Zeitpunkt der Tat nicht dem Aufenthalt von Menschen diente. Auch er hob hervor, dass die Tat keineswegs eine ausländerfeindlich motivierte Tat gewesen sei, die Motive seines Mandanten seien demnach Angst, Wut und Empörung gewesen. Der Verteidiger räumte zwar ein, dass der Brandanschlag tendenziell als fremdenfeindlich angesehen werden könnte, die Wut und Empörung gegenüber der Verwaltung überwogen allerdings als Motive.
In seinem letzten Wort entschuldigte sich Müller zum ersten Mal für seine Tat. Durch sein Handeln habe er das Dorf und die Nachbarschaft geschädigt, er und seine Familie habe unter den Folgen zu leiden, was ihm ebenfalls leid tue. Mit Blick auf das Strafmaß bat er um eine angemessene Strafe. Eine Entschuldigung an die Geflüchteten, denen er eine sichere Zuflucht raubte, gab es von ihm nicht.
Die Richter_innen verkündeten nach einer Beratungszeit das Urteil von zwei Jahren Haftstrafe, die zu drei Jahren auf Bewährung ausgesetzt wird. In ihren Ausführungen nahm die vorsitzende Richterin nochmals Bezug auf die Tat. So kam das Gericht zu der Überzeugung, dass nicht von einer spontanen Tat auszugehen sei, auch die Folgen der Tat müssten für Kim-Alexander Müller klar gewesen sein. Wir sehen es positiv, dass die Richterin deutlich machte, dass es sehr wohl eine fremdenfeindliche Tat war. Sie kritisierte, dass ihm die Geflüchteten nicht leid tun und er keine wirkliche, ernsthafte Reue zeigte. Die entstandenen und geäußerten Vorurteile, wie etwa die Angst der Frauen, seien nicht nachvollziehbar.
• Einschätzungen & Kommentar
Der Brandanschlag auf eine Unterkunft für Geflüchtete in Escheburg zeigt erneut, dass Rassist_innen nicht vor Gewalt zurückschrecken und im Zweifel auch Verletzte und Tote in Kauf nehmen. Neu ist hier, dass der Täter kein organisierter Neonazi war, sondern der nette, fest in der Dorfgemeinschaft verankerte Nachbar von nebenan. In Zeiten von Pegida und Co. bedeutet dies auch, dass nicht nur Neonazis in Partei- und Kameradschaftsstrukturen ihren Rassismus gewalttätig äußern, sondern dass rassistische Gewalt bereits in der Mitte der Gesellschaft angekommen ist und anscheinend von den Nachbar_innen toleriert und gedeckt wird. Zumindest mit dem Täter Müller pflegen die Anwohner_innen wieder ein entspanntes und freundschaftliches Verhältnis, sie werten die Tat eher als Ausrutscher und sind sich der rassistischen Dimension in keinem Fall bewusst. Ihre rassistischen und fremdenfeindlichen Vorurteile kaschieren sie als Vorbehalte gegen Kriminelle. Dass sie einen rassistischen Brandstifter erneut in ihre Gemeinschaft aufnehmen, lässt das Bild der sich lediglich als besorgt gebenden Nachbarschaft bröckeln und offenbart die hässliche, rassistische Fratze der deutschen Volksgemeinschaft. Nicht nur, dass sie zwischen Kriminellen anhand ihrer Staatsbürgerschaft oder Zugehörigkeit einer von ihnen konstruierten Gemeinschaft unterscheiden, sie unterstellen allen Geflüchteten eine Veranlagung zu kriminellen Handlungen.
An den „Diskussionen“ und Debatten der Anwohner_innen, ihren Äußerungen beim Amtsbesuch und auch vor Gericht wird ebenfalls deutlich, dass sie die Harmonie der Gemeinschaft durch den Zuzug von Geflüchteten bedroht sehen und dagegen entschieden vorgehen wollen. So findet eine Täter-Opfer-Umkehr statt, in der die Dorfgemeinschaft, welche den Einzug mit aller Macht verhindern wollte, sich aus einer Opferposition heraus gegen die Bedrohung der Geflüchteten wehrt. Die Anwohner_innen entsprechen hier dem Prototyp der Anhänger_innen von Pegida und Co., sie sind die geistigen Brandstifter von Escheburg, Tröglitz, Germering, Karlsruhe und weiteren Orten.
Auch Kim-Alexander Müller erkennt nicht, dass er Teil der rechten Hetze gegen Geflüchtete ist. Die vor Gericht teilweise erneut geäußerten Vorurteile und Vorbehalte gegen Geflüchtete sieht er nicht als fremdenfeindlich an. Dadurch kann er sich selbst nicht der rassistischen Dimension seiner Tat bewusst werden. Vermutlich deswegen hat er auch Probleme damit, die Folgen und Auswirkungen seiner Brandstiftung zu erkennen. In seinen Ausführungen nahm er stets Bezug auf sich selbst und seine Familie. Wenige Stunden nach der Tat fährt er mit seiner Tochter zum Hot-Dog-Essen zu Ikea – seine harmonische Welt scheint wiederhergestellt. Sein egozentrisches Weltbild lässt kein Mitleid mit den Geflüchteten, gegen die sich sein Angriff richtete, zu. Ihm ging es immer um sein harmonisches Leben in der Dorfgemeinschaft Escheburg, welches er bedroht und gestört sah. Er war nicht der einzige mit diesen Gedanken. Die Nachbarschaft steht symptomatisch für weite Teile Deutschlands, in denen Geflüchtete als Bedrohung angesehen werden.
Für uns steht außer Frage, dass der Brandanschlag eine rassistische motivierte Tat war. Ebenfalls sehen wir es als Fehler an, die Tat einem einzelnen Täter zu zuschreiben. Müller mag die Tat möglicherweise allein ausgeführt haben, Rückendeckung und Rückhalt erhielt er durch die Anwohner_innen, die eine Teilschuld tragen. Das ungeklärte Telefonat sowie das Verhalten von Robert Nelson und Kathrin Jauert-Nelson vor Gericht zeigen deutlich den Zusammenhalt und die verschworene Gemeinschaft in der Straße „Am Golfplatz“ in Escheburg.
Es wäre wünschenswert gewesen, hätte das Gericht den rassistischen und fremdenfeindlichen Grundtenor der Anwohner_innen offener und deutlicher thematisiert, statt sich auf die spontane Tat eines Einzelnen zu versteifen. Die Frage nach Mitwisser_innen bleibt damit genauso ungeklärt, wie der Umstand, dass niemand den zweiten Einbruchsversuch gesehen haben will, obwohl wenige Minuten vorher der erste festgestellt worden war. Dass sich innerhalb weniger Minuten, und obwohl die Polizei verständigt worden ist, die Anwesenden so weit vom Geschehen entfernen konnten, dass sie nichts bemerkten, erscheint uns nicht recht glaubwürdig. Obwohl die Zeugin Breidenbach hörbar das Klirren der äußeren Scheibe vernahm, konnte auch sie niemanden erkennen. Für uns legt dies den Schluss nahe, dass bereits der erste Versuch, die Scheibe einzuschlagen, von Anwohner_innen ausgeführt worden war, oder aber die Anwesenden bewusst wegsahen und schwiegen, weil die Tat in ihrem Interesse war.
Ebenfalls kritisieren müssen wir die Arbeit des Kommissariat 5 aus Lübeck. Es ist für uns unbegreiflich, wie ein Fall von diesem öffentlichen Interesse solchen Stümpern übertragen werden kann. So konnte sich der Polizeioberkommissar Siedler nicht an Details von Vernehmungen und Ermittlungsergebnissen erinnern. Falls die Polizeibeamt_innen sogar, wie zwischenzeitlich vermutet, im Vorfeld per Telefon Müller mit den DNA-Ergebnissen konfrontierten, wirft dieses Vorgehen ein merkwürdiges Licht auf die polizeiliche Arbeit, wie der Verteidiger völlig zu Recht anmerkte. Dass sich Siedler weder an den Besuch Müllers am Vortag des Geständnisses, den Inhalt des folgenden Gesprächs oder an seine anwesenden Kolleg_innen erinnern konnte, setzt der polizeilichen Arbeit in diesem Fall die Krone auf.
Wir als Antifaschist_innen wollen nicht über ein „gerechtes“ Strafmaß diskutieren. Wir sehen es auch nicht als unsere Aufgabe an, rassistische Brandanschläge aufzuklären. Dennoch sehen wir es als unsere Pflicht, uns in Prozesse einzumischen; gewisse Ermittlungsschritte können wir kritisieren. Wir müssen aber Rassismus benennen, ihn aufzeigen und entschieden bekämpfen. Unser Anliegen muss es sein, dafür zu sorgen, dass sich rassistische Brandanschläge nicht wiederholen. Mit Blick auf die aktuelle Situation in Deutschland scheinen wir dafür noch nicht die geeigneten Mittel gefunden zu haben.
Es entsteht parallel in vielen Orten eine Willkommenskultur, Menschen gehen für die Rechte von Geflüchteten auf die Straße und es findet ein Umdenken in der Unterbringung von Geflüchteten statt. Trotzdem scheint dies in der öffentlichen Wahrnehmung ein kleiner Teil zu sein. Solange Menschen rassistische Hetze betreiben, Wohnhäuser angreifen und anzünden, werden wir dagegen kämpfen, die Betroffenen unterstützen und den Täter_innen zeigen, was wir von ihnen halten. Solange Anwohner_innen weiter stumpf rassistische Klischees bedienen, sich an der Hetze beteiligen und sich im Stillen über die Angriffe freuen, werden wir da sein und dagegen vorgehen und dem rassistischen deutschen Mob keine Gelegenheit geben, sich zu formieren.
Rassismus tötet!
Antifaschistische Koordination Lübeck
Antifaschistische Aktion Herzogtum Lauenburg
kleine Anmerkung
Hallo und Danke für euren ausführlichen Bericht! Allerdings finde ich, dass es nicht unbedingt sinnvoll ist den vollen Namen der offensichtlichen ganz akzeptablen Person "Brigitte M." zu veröffentlichen... oder habe ich da etwas falsch verstanden?
Rassist_innen haben Namen und Adressen!
Kim-Alexander Müller
Am Golfplatz 3a
21039 Escheburg
Tamara Müller
Am Golfplatz 3a
21039 Escheburg
Robert Nelson
Am Golfplatz 1b
21039 Escheburg
Kathrin Jauert-Nelson
Am Golfplatz 1b
21039 Escheburg
Kim Alexander Müller hat gegen das Urteil Revison eingelegt
Auf der seite der Antifa Pinneberg steht das K.A. Müller Revison gegen das Urteil eingelegt hat: http://antifapinneberg.blogsport.de/2015/05/29/escheburg-urteil-nach-ras...
Wichtig?
Wieso ist es wichtig dass Robert Nelson um eine*n Dolmetscher*in gebeten hat? In einer solchen Situation Sicherheit in der eigenen Muttersprache zu suchen halte ich für legitim.
Nicht dass das etwas an der Bewertung der Situation, oder dem Verhalten von Robert Nelson grundlegend ändern würde. Schließlich würden wir einem Refugee auch keinen Vorwurf machen selbst, wenn er passable deutsch spricht eine*n Dolmetscher*in zu beutzen.
Keine Geschäfte mit Rassist_innen
Tamara Müller führt bei Amazon den Onlineshop: Sansal Home Fragrances, welcher u.a. Duftöle vertreibt. Die Domain Sansal.de ist über den Namen ihres Mannes, Kim-Alexander Müller, registriert. Die Website ist offline bzw. ohne Inhalt.
Staatsschutzbulle: Lutz Zimmermann
Kriminalhauptkommissar Lutz Zimmermann ist hier bildlich erfasst worden.
Konjunktiv?
Danke für den ausführlichen Bericht.
Ich finde es aber als einen kleinen Makel, dass Ihr mehrfach die Angaben der Zeugen zur Rolle des stv. Bürgermeisters ohne jegliche sprachliche Distanzierung oder Kennzeichnung übernehmt, dass dies nur in ihren Aussagen berichtet wird. Er hat im Prozess dazu ja nicht Stellung nehmen können. Es wäre besser gewesen, hier den Konjunktiv zu verwenden. Immerhin besteht die Möglichkeit, dass Ihr hier Schutzbehauptungen derjenigen Zeugen, die Ihr ja als wenig glaubwürdig und Teil des Problems kennzeichnet, als Tatsachen darstellt.
Die Praxis, alle Zeugen mit ganzem Namen und teilweise mit Bild und Adressen (im Kommentar) zu nennen, finde ich ebenfalls problematisch - egal auf welcher Seite. Das kennt man auch von rechtsextremen Seiten und ist deswegen wenig hilfreich, weil es als Aufforderung zu Aktionen verstanden werden kann, die der politischen Kultur nicht gut tun -- gerade auch gegen die Zeugen, die bei der Klärung eher hilfreich waren. ich denke, man sollte in solchen Berichten zwischen Bericht und deutlicher Beurteilung der Sache und Bloßstellung von Menschen differenzieren, deren Rolle und Beteiligung zwar beurteilt wird, aber weder Gegenstand des Verfahrens noch eindeutig belegt ist.
Geändert
Danke für die Kritik, wir haben den Artikel geändert.