Prozess zur Refugee Bus Tour in Offenburg endet mit Einstellung des Verfahrens

Kein Mensch ist illegal

Am 8. Mai 2013 wollten Aktivist_innen der Refugee Bus Tour in Offenburg die Flüchtlingsunterkunft in der Lise Meittner Straße besuchen. Dort wollten sie eine Filmdokumentation über die Situation von Flüchtlingen in Deutschland drehen und über den rassistischen Alltag in einem Heim berichten. Das Landratsamt Ortenau wurde im Vorfeld vom Regierungspräsidium über die anstehende Bustour informiert. Dabei kamen sie zu dem Entschluss der Bus Tour den Zugang zu den Räumen zu verwehren.

 

Beim Eintreffen der Aktivist_innen in Offenburg, war bereits Polizei anwesend und zusätzlich zu dem normalen Personal, war auch Frau Alexandra Roth, Dipl. Verwaltungswirtin beim Landratsamt Ortenau tätig, anwesend. Diese war auch die einzige anwesende Zeugin im heutigen Prozess, da der Polizist Herr Ernst sich krankgemeldet hatte. Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, das Wohnheim betreten zu haben, obwohl ihm dies durch Frau Roth verweigert wurde. Die Anklage lautet daher Hausfriedensbruch, obwohl der Angeklate eine Einladung ind das betreffende Haus vom einem Bewohner des Heims hatte.

 

Im Prozess beschrieb die Zeugin Roth den alltäglichen Rassismus im Heim als etwas ganz Normales, was durch die Hausordnung geregelt wird. So müssen Besucher_innen vorher angemeldet werden und sich vor Ort ausweisen. Übernachtungen müssen genehmigt werden und eine Gebühr entrichtet werden.

Mit den Aktivist_innen der Refugee Bus Tour wurde mit der Aussage „deutsch ist nun mal Amtssprache“ klar gemacht, dass kein Wille zum Dialog seitens Frau Roth gegeben war. Auf Englisch wurde den Aktivist_innen mitgeteilt, dass sie nicht filmen dürfen und ein Hausverbot ausgesprochen. Der Hinweis auf den sofortigen Vollzug dieser Anordnung blieb aus.

Zwar hatte der Angeklagte eine Einladung eines Bewohners der Unterkunft, trotzdem wurde ein fragwürdiges Hausverbot ausgesprochen und vollzogen. Er wurde gegen seinen Willen in ein Polizeiauto gebracht, wobei seine Kamera beschädigt wurde. Die Polizei gab seine Personalien ohne seine Zustimmung an Frau Roth vom Landratsamt weiter. Diese erstellte daraufhin ein schriftliches Hausverbot zum sofortigen Vollzug.

Nach juristischem Geplänkel wurde das Verfahren nach 2 Stunden nach § 153, Absatz 2 STPO eingestellt. Der Angeklagte muss seine eigenen Kosten selbst tragen. Das Verfahren konnte eingestellt werden, weil nicht geklärt werden konnte, wann genau der sofortige Vollzug angeordnet wurde.

Zwar gab es einen sehr gute politische Erklärung des Angeklagten zu Beginn des Prozesses, in der er auf Polizeigewalt und Alltagsrassismus hinwies, jedoch wurde die politische Dimension im Prozess komplett ausgeblendet. Trotz der kurzen Mobilisierungszeit und der ungünstigen Uhrzeit an einem Werktag, kamen rund 25 Aktivist_innen der Refugee Bus Tour und Antirassist_innen aus der Region zum Prozess.

Richter Lehmann ermahnte den Angeklagten am Ende des Prozesses, dass er demonstrieren dürfe, aber sich ja schon an die „Spielregeln“ halten muss. Das T-Shirt des Angeklagten mit dem Aufdruck „kein mensch ist illegal“ kommentierte er: „jeder hier im Raum kann dem zustimmen“. Dazu können wir nur sagen: „Lassen sie ihren Worten Taten folgen, Herr Lehmann!“

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und der Prozess gegen Osaren wegen mangelhafter Verlesung eines Auflagenbescheids, der heute in Erfurt stattfinden sollen hätte, ist abgesagt, Verfahren eingestellt! PM sicher demnächst bei The Voice.

Ich schweige einen Moment  in Respekt  für die Betroffenen von rassistischer Brutalität durch die deutsche Polizei …

 

Mauer nach Mauer wird gebaut und wir leisten mehr und mehr Widerstand – eigentlich sollte sich niemand vorstellen können, andere Menschen einzusperren, zu isolieren und rassistisch zu töten, wie z.B. im Mordfall von Oury Jalloh zu verbrennen. 

 

Die Lager in Deutschland haben einen unrühmlichen Hintergrund und die BetreiberInnen sind dafür verantwortlich zu machen, was sie rücksichtlos tun.  Alljährlich wird eine große Anzahl von Flüchtlingen in Lagern durch rassistische Isolation, Unterdrückung und  Ausbeutung traumatisiert. Die Bundesrepublik Deutschland versucht die Flüchtlinge durch Bedrohung mit Deportationen, Einschüchterung durch Residenzpflicht und Rechte einschränkende Hetze  zu kriminalisieren und zu erniedrigen. Die hier beschriebene Lagerpolitik hat nahezu tägliche Suizidversuche zur Folge.

 

Das Bundesland Baden Württemberg ist ein gutes Beispiel dafür, wie koloniale Ungerechtigkeit gegenüber Flüchtlingen und Migranten ausgeübt wird.

 

Die Liberation Bus Tour begann am 26.04.2013, wurde aber bereits 2 Monaten vorher in einem Aufruf mit Routenplan veröffentlicht. Die Baden Württemberger Polizei hatte damit schon vorher Kenntnis bekommen und  hat die gesamte Route durch Zivilpolizei kontrollieren lassen. Außerdem  versuchten die AdministratorInnen der vielen Lager  die EinwohnerInnen in diesen Zwangslagern durch Androhung von Deportation und Polizeirepression einzuschüchtern und die Refugee-AktivistInnen mit Gewalt provozieren. Aber das Anliegen der Liberation Bus Tour bestand nicht in Diskussionen mit den BetreiberInnen der Lager, sondern vielmehr darin, die Flüchtlinge über ihre Rechte zu informieren, Verstöße der deutschen Autoritäten zu dokumentieren und Schicksale von Betroffenen als Zeugenaussagen vor das internationale Tribunal der Flüchtlinge zu bringen.

 

Die Liberation Bus  Tour wurde in den allen Stationen durch die EinwohnerInnen der Lager herzlich willkommen geheißen und konnte die Flüchtlinge friedlich zum Kampf für Ihre Rechte motivieren. Es zeigte sich, dass ein großes Netzwerk zwischen allen Lagern in Baden Württemberg notwendig ist, um der Diskriminierung durch die Behörden entgegen zu treten.

 

Ich, Hatef Soltani, habe als Refugee-Aktivist eine Video-Dokumentation dieses emanzipatorischen Kampfes als Erfordernis empfunden und habe dabei viele unterschiedliche Gesichter des staatlichen Rassismus´ gesehen – von physischer Folterung durch Hausmeister bis hin zur Ausbeutung durch Zwangsarbeit.

Nicht nur im Flüchtlingslager von Offenburg habe ich die Menschenrechtsverbrechen selbst erleben müssen. Die Heimleiterin des Isolationslagers in Offenburg, Frau Alexandra Roth, hat einige Flüchtlinge von Gebäude Nummer 27b mit unmittelbarem Zwang am Verlassen Ihrer Unterkunft gehindert, indem sie die Eingangstür einfach abgeschlossen hat. Auf Einladung eines iranischen Flüchtlings wollte ich mit auf sein Zimmer gehen, aber der Hausmeister versuchte dies mit Gewalt zu verhindern und versucht darüber hinaus, mir meine Kamera abzunehmen. Daraufhin habe ich friedlich das Gebäude verlassen.

 

Kurz darauf wurde ich ohne Erklärung eines Festnahmegrundes von Polizisten brutal angegriffen und in einen Polizeiwagen geworfen. Dabei wurde meine Kamera von diesen Polizisten beschädigt. Mein Ausweis wurde mir vom Polizeileiter gewaltsam entwendet und ohne meine Einwilligung direkt an Frau Roth ausgehändigt. Darüber hinaus wurde mir mein Recht verwehrt, mit meiner Rechtsanwältin zu telefonieren…