Migranten niedergeschlagen
Verfahren gegen zwei Polizisten am Landgericht Freiburg
Vor dem Berufungsgericht in Freiburg fand seit Mitte März 2009 eine Verhandlung gegen zwei Polizisten aus Freiburg statt, die beschuldigt wurden, im Dezember 2005 einen jungen Mann aus Montenegro im Rahmen einer simulierten Personenkontrolle niedergeschlagen zu haben.
Das Amtsgericht Freiburg (Richter Leipold) hatte die beiden Polizisten in einem ersten Verfahren vom Vorwurf der gemeinschaftlichen schweren Körperverletzung freigesprochen, da es den jungen Mann nicht für glaubwürdig hielt. Eine ausführliche Beweisführung fand daher nicht mehr statt. Der Prozess stand in einer Reihe von Verfahren gegen Polizisten; zur gleichen Zeit war in den Medien einiges über Misshandlungen bei Polizeieinsätzen berichtet worden. Hiergegen hatte die Landespolizei, aber auch die Politik Front gemacht und wollte die Vorwürfe auf eine Antipathie gegenüber der Polizei zurückführen.
Vom Amtsgericht Breisach waren zwei andere Polizisten bereits schuldig gesprochen worden, einen Migranten misshandelt zu haben. In Freiburg (und darüber hinaus) wurde über den Polizeihundeeinsatz gegen einen Deutsch-Nigerianer berichtet, der vom Amtsgericht Freiburg, ebenfalls Leipold, wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte verurteilt wurde.
weiteres s. Anhang
Zwei Polizisten...
DIESES URTEIL KANN NUR MIT EINEM WORT UMSCHRIEBEN WERDEN: S K A N D A L !!! Ein Urteil der Presse und der Politik zuliebe... Ein Urteil des geringsten Widerstands! Beschämend für einen vermeintlichen "Rechtsstaat".
Ein Gerichtsmediziner welcher unmissverständlich erläutert: Verletzungen - Schilderungen NK > unvereinbar (= objektiver Sachbeweis!!). Keinerlei Verletzungen an den Schienbeinen ("von vorne die Beine weggetreten...). Lediglich Bagatellverletzung!
Eine Psychologin welche verschmitzt in Gelächter verfällt als der NK (offensichtlich unbedacht) davon erzählt, dass er bereits am Samstag (keine 24 h später) alleine in der Disco KAGAN war, und ihn dann dort alle fragten ob er beim "Boxkampf" war. Zur Erinnerung Aussage NK: Ich gehe nicht mehr alleine aus dem Haus.. gehe kaum noch aus... Wache nachts auf und schreie... (angebl. "posttraumatischisches Streßsyndrom" - zur Einordnung hierzu s. Aussage Gerichtsmediziner oder Recherche im Internet...). Ihr Schlußgutachten: "Überwiegend" glaubhaft (????!!!)
Der NK lügt das Gericht ins Gesicht an, in dem er offensichtlich eine (wieder unbedacht) zuvor mit RA Janssen abgesprochene Aussage wiedergibt: "Hr. Richter, daran kann ich mich jetzt ganz genau erinnern, von Faustschlag hat keiner der Beiden gesprochen." - Der NK war nachweislich während beider Einlassungen der Angeklagten nicht anwesend... Das Protokoll der ersten Verhandlung gibt diesen Faustschlag unterdessen sinngemäß wieder.
Ein nachgewiesenes (Verbindungsnachweis) Telefonat (ca. 1 min) des angeblich so konstanten (tatsächlich gab es zahlreiche unterschiedliche Einlassungen) des NK wurde von diesem übersehen/vergessen/verschwiegen.
Plötzlich zum zweiten Teil des Geschehens (Bahnhof) erinnert sich der NK kaum noch an etwas... Zur Klarstellung: Beide Angeklagten saßen blutend mit schweren Verletzungen (Nasenbeinfraktur, Kapselfraktur, offene blutende Schürfungen, zerrissene Hose, Bänderriss, zahlreiche Hämatome) beim Eintreffen der Polizei im Taxi. Eine unüberschaubare, aggressive Menschenmenge (zuletzt sollten hiervon nur zwei Personalien aufgenommen werden...??!!) hält sich im Umfeld des Taxis auf. Die StA Freiburg hat es sich nicht nehmen lassen, vorweg hierzu zahlreiche Ermittlungen einzustellen: Bedrohung eines der Freunde des NK an einen der Angeklagten vor versammelter Polizeimannschaft: Ich weiss wo du wohnst, ich kenne dich und deine Familie, wir sehen uns tomorrow > Eingestellt. Sachbeschädigungen am Taxi > Eingestellt. Diebstahl (wenn man sich den SV genauer anschaut muss von einem Raubdelikt ausgegangen werden..) von Dienstausweis > Eingestellt. Gef. KV an den beiden Angeklagten "lediglich der NK hatte einmal eingeräumt auf den im Taxi sitzenden Angeklagten eingeschlagen zu haben, da somit einf. KV (???!) und eine Notwehr nicht auszuschließen sei (???!!! ) > Eingestellt. Eine Glanzlleistung der StA Freiburg in Kooperation mit der LPD Freiburg. Die GeneralStA in KA hatte auf entsprechende Beschwerde bereits angewiesen (was selten passiert): Es ist zu ermitteln (o. g. Vorwürfe). Hiervon ist bislang nichts zu erkennen.
In Ihrem Artikel die Rechtsanwälte bzgl. ihrer unsachgemäßen Fragen anzugehen ist auf offensichtliche Unwissendheit zurückzuführen. Der NK hatte nämlich auch hierzu mehrfach das Gericht, insbesondere seine Psychologin, angelogen: Bei einer Recherche im Netz kann heute noch unglaubliches hierzu festgestellt werden... Der NK hielt sich eigenen Angaben nach über mehrere Monate hinweg in Montenegro auf und verzögerte hierdurch das Verfahren stark. Weder für das Gericht noch für seinen RA Janssen war er telefonisch zu erreichen (verm. Dauerfunkloch o. ä.?) Angebl. war er zur "Kartoffelernte" dort............... ??!!! Zum laufenden Prozess, welchen ihn so sehr beschäftigte, ist anzumerken, dass er nach seiner (Pflicht-)Aussage nicht mehr gesehen war.
Sollten all diese (zu einem Teil die einzigen objektiven Beweise - Gerichtsmediziner -) Beweise nicht für einen Freispruch ausreichen - gilt der Grundsatz "in dubio pro reo" nur für alle anderen Straftäter?? Haben Polizeibeamte kein Anrecht auf diesen Grundsatz? Zur Klarstellung, hier kann absolut nicht nur von "Zweifeln" gesprochen werden.
Es wurde im Prozess und im Umfeld des Prozesses sehr großen Wert darauf gelegt, den Sachverhalt nur einseitig darzustellen. Alkoholisierung des NK... Verletzungen der Angeklagten...Fehlanzeige!
Es ist traurig aber leider Realität: Sobald sich ein Sachverhalt in irgendeine politische Richtung bewegt (Rechtsextremismus, Steuervergehen, ect.) verliert die vermeintlich unabhängige neutrale Justiz völlig den Boden an Maßhaltigkeit. S. Schlusswort des Richters: "Ein anderes Urteil hätte........."
Traurig für die beiden Polizisten, welche täglich ihren Kopf für uns alle hinhalten (und das nunmehr bekanntermaßen vorbildlich). Es kann nur vermutet werden, wie schwierig sich ihr weiteres Leben gestalten wird.
Meine Erkenntnisse über diesen SV ergaben sich aus aus zahl. pers. Gesprächen und aus den Verhandlungstagen. Rechtschreibfehler möge man mir verzeihen. Dieser Kommentar wurde ohne jegliche Vorbereitung in aller (möglichen) Kürze verfasst.
Ich habe mich eingehend mit
Ich habe mich eingehend mit diesem Verfahren beschäftigt, ich habe alle möglichen Indizien und Fakten abgewägt und komme zu einem eindeutigen Entschluss! Hat sich dieser Richter von hochrangigen Beisitzern in der Gerichtsverhandlung leiten lassen, wie kann ein Mann, der sich erfahrener Richter schimpft zu solch einem Urteil hinreissen lassen??? Es ist ein Urteil, geprägt von Politik und Presse. Sowas darf es in Deutschland nicht geben.
Herr Rastoder, der vermeindlich "Geschädigte", ich weiss nicht was ich dazu schreiben soll! Hierzu ist nur ein Wort notwendig.... jeder der sich dafür interessiert sollte mal den Namen Rastoder in Google eingeben!!!!
Ein skandalöses Urteil!
Auch auf die Meinung des tollen Rechtsanwalts Janssen ist gesch.... Dieser interpretierte Dinge in die Verhandlung die beim besten Willen dort nichts zu suchen haben. Ich weiss nicht was ich zu diesem "Schaden" an der Allgemeinheit noch hinzufügen sollte. Schmidt-Weihrich (Richter), stell Dich ins Eck und schäme Dich!!!!