"Autonome feiern eine etwas zu laute Party" - Gegendarstellung - Presse-Hetze

Still not loving police!

Der folgende Titel ist zitiert aus der süddeutschen Zeitung "Südkurier". Eine bürgerliche Tageszeitung. Daraufhin folgt eine Gegendarstellung zu den im Artikel beschriebenen Vorkommnissen.

 

Gegendarstellung

Die vom Südkurier beschriebene Szenerie, wie sich die Nacht vom 16. auf den 17. August 2013 angeblich abgespielt haben soll, enthält übertriebene Formulierungen, Verdrehung von Tatsachen und eine eindeutige Stimmungsmacherei gegen „die autonome Szene“.

Die Verfasser_Innen dieser Gegendarstellung waren bei dem erwähnten Vorfall dabei und versuchen mit diesem Schreiben ein Gegenbild zur Pressedarstellung zu geben.

Das erwähnte Grundstück befindet sich außerhalb von Markelfingen am Bodensee, um es zu erreichen muss ein ca. 10Minütiger Fußweg gegangen werden. Es befinden sich keine Häuser in unmittelbarer Umgebung, nur Felder umgeben das umzäunte Privatgelände.
Daraus erübrigt sich dass die Lautstärke nicht unmittelbar Nachbar_Innen gestört haben kann. Ein Dorffest mit Rumtatamusik an Fasnacht würde die Dezibel um ein vielfaches überschreiten.

Im Südkurier-Polizeibericht ist erwähnt, die Anwesenden „plusterten sich sogar soweit auf, dass sie die beiden Polizeibeamten von dem Gartenanwesen verweisen wollten“. Nocheinmal zur Wiederholung: Es handelt sich um ein Privatgrundstück, mit einer festen Umzäunung. Dass heißt den Beamt_innen muss bei Betreten des Geländes bewusst gewesen sein, dass sie sich auf einem Nicht-Öffentlichen Gelände befinden.
Um dieses zu Betreten hätten sie eine Genehmigung des Grundstücksbesitzers/der Grundstückbesitzerin gebraucht. Beides war nicht der Fall. Die Beamt_Innen wurden von den Anwesenden darauf aufmerksam gemacht, dass sie sich auf Privatgrundstück befinden, und aufgefordert, dass Grundstück zu verlassen, ein Gespräch könne vor dem Gelände weitergeführt werden. Die Polizist_Innen kamen dem nicht nach, äußerten sich darauf mit Aussagen wie „Ach, laber doch keinen Quatsch“ und abschüttelnden Gestiken.
Desweitern zogen einige von ihnen während sie zwischen den PartybesucherInnen standen, Quarzhandschuhe an, welche wohl eine einschüchternde Wirkung auf die Anwesenden haben sollten, die hier lediglich in Ruhe einen Geburtstag feiern wollten.
Sie hatten außerdem einen Polizeihund dabei, den sie offensichtlich nicht unter Kontrolle hatten und den sie immerwieder zurückdrängen mussten. Sie leuchteten mit ihren Taschenlampen penetrant in die Gesichter der umstehenden, und taten dem auch keinen Abbruch nachdem sie von den Betroffennen darauf aufmerksam gemacht wurden, dass sie geblendet würden. Der Umgangston der Beamt_Innen war nicht das einzige, was äußerst schroff und stimmungsaufheizent war. Sie schubsten Umstehnde zur Seite, versuchten einer Person, welche ein Handy mit einer Leuchte in der Hand hatte, dieses zu entwenden, und als Ihnen dies nicht gelang, forderten sie die Personalien des Betroffenen.
Nachdem die BeamtInnen das im Artikel erwähnte Platzverbot nicht durchsetzen konnten, da die Anwesenden sich schließlich auf einem privaten Gelände befanden, und es nicht sie, sondern die Polizei war, die sich unrechtmäßig dort aufhielt, zogen sie sich mürrisch zurück und beschlagnahmten zuguterletzt das Notstromaggregat. Beim Verlassen des Geländes wurden sie von ca 6 Personen begleitet, welche ihnen bis vor die Umzäunung folgte.
Die im Text erwähnte Person, welche durch „unflätige, lautstarke Äußerungen“ aufgefallen sei, und ein Einladen des beschlagnahmten Notstromaggregates laut Artikel zu verhindern versucht habe, machte die BeamtInnen lediglich darauf aufmerksam, dass durch die Beschlagnahmung erhöhte Kosten anfallen werden, da dieses am nächsten Morgen zurückgegeben werden müsse, da es eine Leihgabe sei, und fragte ob die BeamtInnen diese Kosten übernehmen wollten. Sie stand vor den BeamtInnen und als sie der Aufforderung, aus dem Weg zu gehen, nicht sofort nachkam, wurde von mehreren BeamtInnen angepackt und grob auf den Boden gedrückt. Sie wurde aufgefordert, Ihre Personalien vorzuzeigen. Ihr Ausweis befand sich noch auf dem Gartengrundstück, deshalb fing sie an Ihren Namen zu buchstabieren. Während sie noch im Begriff war, die Buchstaben durchzusagen, fiel ihr ein Beamte ins Wort und sagte „Sie wollen uns also Ihre Personalien verweigern? Dann nehmen wir sie jetzt eben mit.“ Daraufhin wurde sie auf den asphaltierten Boden gedrückt, und ihr wurden Handschellen angelegt. Zwei BeamtInnen schleiften sie anschließend über den Boden und buxierten sie in ein Polizeiauto. Die Person hatte nach dieser Aktion Aufschirfungen an den Armen.

Nach dieser Festnahme hielt sich der Rest der jugendlichen Gruppe, die mit der festgenommenen Person befreundet waren, noch auf der Straße auf. Sie wurden von den PolizistInnen unter Drohung von Pfeffersprayeinsatz und Schlagstöcken aufgefordert sich zu entfernen.

Dieses Verhalten der BeamtInnen wird in dem Artikel mit keinem Wort erwähnt. Dem Zeitungsartikel, und somit der vielfach gelesenen Zeitung „Südkurier“, ist eine eindeutig einseitige Berichterstattung vorzuwerfen. Polizeiberichte werden wortwörtlich wiedergegeben, die in Ihnen festgehaltene Sachlage durch stimmungsaufheizende Formulierungen unterstützt, und so wird das ganze auch zu einer politischen Aufhetzung:
Es wird in dem Artikel vehement an einem aggressiven Bild von „linksautonomen Personen“ festgehalten:
„zeigten sich aggressiv gegenüber den BeamtInnen“ „verbal sehr aggressiv reagiert“, „aggressives dichtes Aufgehen“, „äußerst aggressiv werdende junge Frau“

Die Anwesenden hielten vehement daran fest, dass die Polizist_innen keine Befugnisse hatten sich auf dem Grundstück aufzuhalten. Waren die BeamtInnen darüber erstaunt, dass sich die Anwesenden nicht von der in unserer Gesellschaft fest verwurzelten autoritären Machtposition der Polizei beeindrucken ließen? Und bezeichneten dieses Verhalten daraufhin als „aggressiv“?

Die Formulierung „Die alkoholisierten Gäste (…) zeigten sich aggressiv gegen die Beamten, plusterten sich sogar soweit auf, dass sie die beiden Polzeibeamten vom Gartenwesen verweisen wollten“, spiegelt dies wieder. Wie bereits erwähnt, war das Gelände privat, und die Polizei hatte keine Genehmigung, weder durch Besitzer_In, noch durch einen Durchsuchungsbefehl, dieses zu betreten. Die Personen, die die Polizei aufforderten das Gelände zu verlassen, waren im Recht und forderten dieses ein. Durch den Südkurier wird es als eine Anmaßung dargestellt, was sich diese Personen denn eigentlich erlauben würden, und somit werden hier die Tatsachen komplett verdreht.

Die in dem Garten stattgefundene Geburtstagsparty wird durch den Tonus des Artikels zu einer aggressiven Feier von „Linksautonomen Kreisen“ diffamiert. Es findet demzufolge eine Gleichsetzung von sogenannten „Linksautonomen“ mit aggressiven Personen statt. Woher stammt die Behauptung, es seien Linksautonome Kreise gewesen? Und warum spielt das hier eine Rolle?
Warum wird eine gemütliche Geburtstagsparty als Grund für politische Hetze genutzt?

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Die wiederholte Betonung, dass sich die betroffenen auf das "Recht eines Privatgeländes" berufen haben, soll nicht die Existenz von Privateigentum rechtfertigen. Es soll den Wiederspruch aufzeigen, in dem sich die angeblich "schützende Staatsgewalt" ergo Polizei, auf Rechte beruft, die sie selbst nicht einzuhalten gewillt sind. 

Ich will es weder bewerten, noch gutheißen, aber die in der Gegendarstellung ausgedrückte Ansicht, die Polizei durfte das Privatgrundstück gar nicht betreten, ist faktisch wohl nicht korrekt. Bei Gefahr im Verzug darf die Polizei dies sehr wohl (auch ohne richterlichen Beschluss) und Lärm in dem Sinne einer Ordnungswidrigkeit (was die Polizei annehmen kann, auch wenn das Grundstück ab vom Schuss liegt) vorliegt.
Dies ist die übliche Rechtssprechung. Anders wird man dies nur feststellen können, wenn man eine nachträgliche Feststellungsklage durchführt. Wenn ihr der Meinung seit, im recht zu sein, dann macht dies doch.

Und auch wenn das jetzt kritisch war, so ist natürlich völlig klar, dass das stockkonservative Lokalblatt Südkurier mal wieder parteiiischer und erzkonservativer berichtet als eigentlich vorstellbar. Der Artikel ist eine katastrophe und hochgradig tendenziös - Dies ändert aber nichts an dem oben festgestellten gesetzlichen Fakt. Und ob einem diese Regelung gefällt oder man es gut findet, ist ja auch noch einmal eine andere Frage - Aber die in der Gegendarstellung vermittelte Vorstellung , man hätte hier nach den heutigen Gesetzen korrekt gehandelt, ist eben auch nicht korrekt.

Gegendarstellung

Die vom Südkurier beschriebene Szenerie, wie sich die Nacht vom 16. auf den 17.August 2013 angeblich abgespielt haben soll, enthält übertriebene Formulierungen, Verdrehung von Tatsachen und eine eindeutige Stimmungsmacherei gegen „die autonome Szene“.

Die Verfasser_Innen dieser Gegendarstellung waren bei dem erwähnten Vorfall dabei und versuchen mit diesem Schreiben ein Gegenbild zur Pressedarstellung zu geben.

Das erwähnte Grundstück befindet sich außerhalb von Markelfingen am Bodensee, um es zu erreichen muss ein ca. 10Minütiger Fußweg gegangen werden. Es befinden sich keine Häuser in unmittelbarer Umgebung, nur Felder umgeben das umzäunte Privatgelände.
Daraus erübrigt sich dass die Lautstärke nicht unmittelbar Nachbar_Innen gestört haben kann. Ein Dorffest mit Rumtatamusik an Fasnacht würde die Dezibel um ein vielfaches überschreiten.

Im Südkurier-Polizeibericht ist erwähnt, die Anwesenden „plusterten sich sogar soweit auf, dass sie die beiden Polizeibeamten von dem Gartenanwesen verweisen wollten“.Nocheinmal zur Wiederholung: Es handelt sich um ein Privatgrundstück, mit einer festen Umzäunung. Dass heißt den Beamt_Innen muss bei Betreten des Geländes bewusst gewesen sein, dass sie sich auf einem Nicht-Öffentlichen Gelände befinden.
Um dieses zu Betreten hätten sie eine Genehmigung des Grundstücksbesitzers/der Grundstückbesitzerin gebraucht, oder die BeamtInnen hätten aus „Gefahr im Vollzug“ diesen Einsatz rechtfertigen müssen.

„Um feststellen zu können, ob tatsächlich die Sachlage der GiV besteht, muss zwischen den verschiedenen Gefahrenarten differenziert werden, wobei zu beachten ist, dass eine Gefahr im allgemeinen nur dann vorliegt, wenn bei „ungehindertem Ablauf des Geschehens ein Zustand oder ein Verhalten mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu einem Schaden für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung führen würde.““ Juraforum

Es hieß, sie kämen wegen zu lauter Musik.
Ist laute Musik ein Schaden für die Öffentliche Sicherheit und Ordnung?
Die Beamt_Innen wurden von den Anwesenden darauf aufmerksam gemacht, dass sie sich auf Privatgrundstück befinden, und aufgefordert, dass Grundstück zu verlassen, ein Gespräch könne vor dem Gelände weitergeführt werden. Die Polizist_Innen kamen dem nicht nach, äußerten sich darauf mit Aussagen wie „Ach, laber doch keinen Quatsch“ und abschüttelnden Gestiken.
Desweitern zogen einige von ihnen während sie zwischen den PartybesucherInnen standen, Quarzhandschuhe an, welche wohl eine einschüchternde Wirkung auf die Anwesenden haben sollten, die hier lediglich in Ruhe einen Geburtstag feiern wollten.
Sie hatten außerdem einen Polizeihund dabei, den sie offensichtlich nicht unter Kontrolle hatten und den sie immerwieder zurückdrängen mussten. Sie leuchteten mit ihren Taschenlampen penetrant in die Gesichter der umstehenden, und taten dem auch keinen Abbruch nachdem sie von den Betroffennen darauf aufmerksam gemacht wurden, dass sie geblendet würden. Der Umgangston der Beamt_Innen war nicht das einzige, was äußerst schroff und stimmungsaufheizent war. Sie schubsten Umstehnde zur Seite, versuchten einer Person, welche ein Handy mit einer Leuchte in der Hand hatte, dieses zu entwenden, und als Ihnen dies nicht gelang, forderten sie die Personalien des Betroffenen.
Nachdem die BeamtInnen das im Artikel erwähnte Platzverbot nicht durchsetzen konnten, weil die Anwesenden das private Gelände nicht verließen, zogen sie sich mürrisch zurück und beschlagnahmten zuguterletzt das Notstromaggregat. Beim Verlassen des Geländes wurden sie von ca 6 Personen begleitet, welche ihnen bis vor die Umzäunung folgte.
Die im Text erwähnte Person, welche durch „unflätige, lautstarke Äußerungen“ aufgefallen sei, und ein Einladen des beschlagnahmten Notstromaggregates laut Artikel zu verhindern versucht habe, machte die BeamtInnen lediglich darauf aufmerksam, dass durch die Beschlagnahmung erhöhte Kosten anfallen werden, da dieses am nächsten Morgen zurückgegeben werden müsse, da es eine Leihgabe sei, und fragte ob die BeamtInnen diese Kosten übernehmen wollten. Sie stand vor den BeamtInnen und als sie der Aufforderung, aus dem Weg zu gehen, nicht sofort nachkam, wurde von mehreren BeamtInnen angepackt und grob auf den Boden gedrückt. Sie wurde aufgefordert, Ihre Personalien vorzuzeigen. Ihr Ausweis befand sich noch auf dem Gartengrundstück, deshalb fing sie an Ihren Namen zu buchstabieren. Während sie noch im Begriff war, die Buchstaben durchzusagen, fiel ihr ein Beamte ins Wort und sagte „Sie wollen uns also Ihre Personalien verweigern? Dann nehmen wir sie jetzt eben mit.“ Daraufhin wurde sie auf den asphaltierten Boden gedrückt, und ihr wurden Handschellen angelegt. Im Artikel wird behauptet, dieser Vorgang sei aufgrund der Aggressivität der jungen Frau zwingend gewesen: „Die äußerst aggressiv werdende Frau musste schließlich auf dem Boden abgelegt und mit Handschließen fixiert werden“ .
Jene wehrte sich jedoch in keinster Weise körperlich, und es war nicht sie, sondern die BeamtInnen die aggressiv auf sie zu gingen und sie packten. Zwei BeamtInnen schleiften sie anschließend über den Boden und buxierten sie in ein Polizeiauto. Die Person hatte nach dieser Aktion Aufschirfungen an den Armen. Während der Autofahrt trug sie Handschellen und es war ihr somit nicht möglich sich anzuschnallen. Die BeamtInnen legten keine Sicherheitsgurte an.

Nach dieser Festnahme hielt sich der Rest der jugendlichen Gruppe, die mit der festgenommenen Person befreundet waren, noch auf der Straße auf. Sie wurden von den PolizistInnen unter Drohung von Pfeffersprayeinsatz und Schlagstöcken aufgefordert sich zu entfernen.

Dieses Verhalten der BeamtInnen wird in dem Artikel mit keinem Wort erwähnt. Dem Zeitungsartikel, und somit der vielfach gelesenen Zeitung „Südkurier“, ist eine eindeutig einseitige Berichterstattung vorzuwerfen. Polizeiberichte werden wortwörtlich wiedergegeben, die in Ihnen festgehaltene Sachlage durch stimmungsaufheizende Formulierungen unterstützt, und so wird das ganze auch zu einer politischen Aufhetzung:
Es wird in dem Artikel vehement an einem aggressiven Bild von „linksautonomen Personen“ festgehalten:
„zeigten sich aggressiv gegenüber den BeamtInnen“ „verbal sehr aggressiv reagiert“, „aggressives dichtes Aufgehen“, „äußerst aggressiv werdende junge Frau“


Die Anwesenden hielten vehement daran fest, dass die Polizist_innen keine Befugnisse hatten sich auf dem Grundstück aufzuhalten. Waren die BeamtInnen darüber erstaunt, dass sich die Anwesenden nicht von der in unserer Gesellschaft fest verwurzelten autoritären Machtposition der Polizei beeindrucken ließen? Und bezeichneten dieses Verhalten daraufhin als „aggressiv“?

Die Formulierung „Die alkoholisierten Gäste (…) zeigten sich aggressiv gegen die Beamten, plusterten sich sogar soweit auf, dass sie die beiden Polzeibeamten vom Gartenwesen verweisen wollten“, spiegelt dies wieder. Durch den Südkurier wird es als eine Anmaßung dargestellt, was sich diese Personen denn eigentlich erlauben würden, und somit werden hier die Tatsachen komplett verdreht.

Die in dem Garten stattgefundene Geburtstagsparty wird durch den Tonus des Artikels zu einer aggressiven Feier von „Linksautonomen Kreisen“ diffamiert. Es findet demzufolge eine Gleichsetzung von sogenannten „Linksautonomen“ mit aggressiven Personen statt. Woher stammt die Behauptung, es seien Linksautonome Kreise gewesen? Und warum spielt das hier eine Rolle?
Warum wird eine gemütliche Geburtstagsparty als Grund für politische Hetze genutzt?

zum Abgleich mit dem Presseartikel hier der Wortlaut der Polizeidirektion Konstanz:

 Anbei der öffizielle Wortlaut der Polizeidirektion Konstanz auf deren Homepage:
Hartnäckige Ruhestörer

Radolfzell
Am Samstagabend, um 23.58 Uhr, wurde eine überlaute Party mit Lautsprechermusik von der Gartenanlage in Verlängerung der Laurentiusstraße in Markelfingen gemeldet. Die beiden Beamten der dorthin entsandten Streife stellten fest, dass ca. 40 Personen aus linksautonomen Kreisen dort eine Party mit Grillfeuer und lauter Musik, betrieben mit einem benzingetriebenen Generator, abhielten. Die alkoholisierten Gäste waren vom Erscheinen der Polizei nicht erfreut und zeigten sich aggressiv gegenüber den Beamten, plusterten sich sogar soweit auf, dass sie die beiden Polizeibeamten von dem Gartenanwesen verweisen wollten. Nach der Feststellung eines 29-jährigen Verantwortlichen verließen die Beamten die Örtlichkeit. Am Sonntagmorgen, gg. 04.30 Uhr, kamen erneut Klagen über überlaute Musik. Aufgrund der mitternächtlichen Erfahrung fuhren gleich zwei Streifenbesatzungen und eine Streife mit Polizeihund zu der Örtlichkeit. Die in voller discolautstärke betriebene Musikanlage wurde beim Eintreffen der drei Streifenfahrzeuge gleich abgeschaltet. Auf dem unübersichtlichen Grundstück schienen sich 30 bis 40 Personen der linksautonehmen Szene aufzuhalten. Auf mehrfache Nachfrage gab sich kein Verantwortlicher zu erkennen, vielmehr reagierten die Personen verbal sehr aggressiv und versuchten die Beamten durch aggressives dichtes Aufgehen vom Grundstück zu drängen. Ein Platzverweis durchzusetzen schien nicht möglich, weshalb als milderes erfolgversprechendes Mittel die Beschlagnahme des Generators zum Betreiben der Musikanlage durchgesetzt wurde, um die Nachtruhe wieder herzustellen. Ein 25-Jähriger tat sich kurzzeitig hervor, verschwand dann aber schnell wieder auf dem Gelände und wollte nicht als Verantwortlicher gelten.

Eine 22 Jahre alte Frau aus Orsingen-Nenzingen meinte die Szenerie durch unflätige lautstarke Äußerungen stören zu müssen. Einem gegen sie ausgesprochenen Platzverweis kam sie nicht nach, versuchte jedoch im weiteren Verlauf zu verhindern, dass das beschlagnahmte Notstromaggregat in ein Polizeifahrzeug eingeladen wurde. Die äußerst aggressiv werdende Frau musste schließlich auf dem Boden abgelegt und mit Handschließen fixiert werden. Auf Anordnung des Bereitschaftsrichters wurde die Frau ohne Ausweispapiere in Identitätsgewahrsam genommen, bis ihre Identität gegen 05.45 Uhr geklärt werden konnte.

Die Polizei versucht derzeit den verantwortlichen Besitzer des Gartengrundstücks zu ermitteln auf dem die wohl nicht genehmigte Party stattgefunden hat.

Deutschland - du Opfer.

 

Schöner Text, though.