Die Aktenführung des Sozialpsychiatrischen Dienstes Berlin führen bald zu einer Gleichstellung aller Bürger der BRD!
Das es Akten aus dem Jahre 1946 gibt, ist schon bemerkenswert aber das kann man nicht als „historisch“ sehen. Nach dem Selbstverständnis des Sozialpsychiatrischen Dienstes ist es seine Aufgabe, über Bürger nahtlos übergehende Akten anzulegen, egal wie alt oder jung sie sind und egal welche Anträge man wo stellt, um alles über diese Bürger chronologisch fest zuhalten, um es zukünftig gegen ihn verwenden zu können.
Die Hilfsangebote und Kriseninterventionen und Hilfen des
Sozialpsychiatrischen Dienstes im PsychKG wird aus psychiatrischer Sicht meistens
als positive Entwicklung zu einer stärker fürsorglichen Intention der Gesetze
gesehen (Dörner/Plog 1986, 490). Sie entspricht der Entwicklung und dem Ausbau
der Einrichtungen für Psychiatrie. Die
Kritik an diesem Ausbau psychiatrischer Einrichtungen und Hilfsangebote beziehen sich auf die gleichzeitige
Ausweitung der Psychiatrie auf die Gesellschaft, die nicht gewünscht ist. Je
weiter sich diese Einrichtungen entwickeln, desto mehr Klienten findet der Sozialpsychiatrische
Dienst, desto mehr Patienten werden am Fließband prodoziert, das sich praktisch
ohne Grenzen fortsetzten wird. Mit
diesen niedrigen Grenzen von Zwangseinweisung
und deren Ausweitung basiert auf
einem doppelten Effekt werden aufgrund vermehrter niederschwelliger Angebote
mehr „Patienten“ entdeckt, die sonst
vielleicht nie mit der Psychiatrie in Kontakt gekommen wären. Das würde
bedeuten, dass jede Annormalie ausgerottet werden soll. Es wird jetzt schon vermutet, dass es in jeder Familie mindestens einen gibt, der
unter der Kategorie „psychisch krank“
fällt. Das fängt schon bei einem „Zappelphilip“
an, der dann ADHS hat und z. B „Retalin“
einnehmen muss, damit er am Unterricht still sitzen bleibt oder zu Hause nicht
zu lebhaft ist. Es ist ja schon bemerkenswert das immer mehr Kinder heutzutage
schon im Jugendalter psychiatrisch betreut werden. Im Sinne einer Früherkennung
werden immer mehr Menschen als „psychisch
krank“ erklärt , indem aus den ratsuchenden, verzweifelten Personen plötzlich auf diesen dem
Wege der Beratung und Hilfsangebote „betreuungsbedürftige Fälle“ werden.
Die chronologisch geführten und ungeprüften „ Anhaltspunkte" sowie Angaben
von Dritten, führen zu Untersuchungen des „Patienten“
(§8), zu Behandlungsempfehlungen (§9) und Auflagen (§10) bis hin zur
Zwangsunterbringung (§12). Das macht den Sozialpsychiatrischen Dienst (SpD) zum langen Arm der
psychiatrischen Kliniken: So manche Sozialarbeiter bemängeln jetzt schon, dass viele
der so zu „Patienten“ gemachten Menschen ihre Beratungsangebote
nicht annehmen wollen. Sie meinen, sie
müssten von einem bestimmten Punkt an
Zwangsmaßnahmen einleiten, weil sie vom Gesetz her verpflichtet sind zu behandeln
und zu handeln. Lehnt der Betroffene die unerwünschte Hilfe und die Kontaktaufnahmen des Sozialpsychiatrischen Dienstes ab, wertet
die Behörde dies als „nicht einsichtig in
die Krankheit“ und den Versuch, sich Zwangsmaßnahmen zu entziehen. Der Sozialpsychiatrische
Dienst löst im Falle der Verweigerung Zwangsmaßahmen bis zur Zwangseinweisung
in die Psychiatrie gegen den Betroffenen aus, da sich sonst aus seiner Sicht
jeder einer Zwangsbehandlung entziehen könnte.
Ab welchem Punkt man für die Behörde als „Patient“
ist jedoch nicht definierbar, d.h. jedes Aufsuchen einer Beratungsstelle bzw.
die Registrierung durch den Sozialpsychiatrischen Dienst (SpD) kann dann
letztendlich zu einer lebenslangen Einschätzung als „psychisch Kranker“ und der Begründung einer Zwangseinweisung
führen.
Gerade durch die Anbindung an das Gesundheitsamt (§5) wird nach Meinung des Psychologen Uwe Flick die Kontrolle sogenannten „auffälligen Verhalten“ zu einer zentralen Aufgabe der Behörde: Von jedem „Fall“ muss eine Akte angelegt werden. Die Kontrollfunktion reicht von der Registrierung des „auffälligen Verhaltens“ bis zur Intervention schon bei „Verdachtsmomenten“ , die sich aus der Verkettung kleinerer Begebenheiten einer chronologisch geführten Akte ergeben: Hilfsangebote durch Hausbesuche zu Hause oder Termin Vereinbarung in der Behörde und Zwangsmaßnahmen sind die Folge. Das heißt: wenn man die Hilfe nicht annehmen will, muss die Behörde Zwang anwenden, der Sozialpsychiatrische Dienst „muss“, laut seiner Meinung Hinweisen von dritter Seite nachgehen z. B. durch: Nachbarn, Arbeitskollegen, dem besten Kumpel und so weiter und dann tätig werden.
Der SpD (Sozialpsychiatrischer Dienst) verwendet die von einer Person auf diese Weise gesammelten
Daten in vollem Umfang auch für andere Tätigkeiten. Er erstellt Gutachten für andere
Behörden, z.B. für das Job-Center, die Sozialämter, bei Erwerbsunfähigkeitsrente etc. Ebenso können
bei Zwangseinweisungen Daten aus freiwilligen Gesprächen hinzugezogen werden,
ohne dass man dem zugestimmt hat und ohne dass man weiß, dass diese Gespräche
in der Akte festgehalten wurden. Da würde manch Betroffener sich aber schwer
wundern was in dieser Akte über einen Menschen so steht! Wenn man in seiner
Jugend sogenannte „Jugendsünden“
begangen hat, die nicht von Jugendstrafgesetz geahndet werden konnten, aber man
ein Psychiater als Jugendlicher aufgesucht hat, und diese Maßnahme abgeschlossen
wurde, müsste man von ausgehen, das auch die Akte geschlossen wird.
Nach Angaben der Stadträtin für Gesundheit und Umweltschutz im Berliner Bezirk
Tiergarten, gibt es über 300.000 intime Akten, die „größtenteils ohne direktes
Einverständnis und teilweise ohne Kenntnis der Betroffenen angelegt worden sind
und noch bestehen“. Die älteste stammt
aus dem Jahr 1946. (TAZ vom 30.5.1990) da möchte man ja nicht wissen, was in
dieser Akte über diesen Menschen drin steht: Dass die Person ein Trauma des
NS-Regimes erlebt hat und nun ein ewiger „Fall“
ist, man diesen armen Menschen helfen will indem man ihn psychiatrisiert? Um
das Geschehende „zu vergessen“, in
dem man diesen Menschen vor der Öffentlichkeit
schützt?
Auch für die engsten Bezugspersonen einer sogenannten „verdächtigen Person“ stellt sich die Frage, ob es zu einer Einweisung kommt. Zum Beispiel: Der Sohn, der seinen Vater Verwirrung vorwirft, oder die Oma, die das dicke Sparbuch hat. Es werden grundsätzlich entschieden nach Sachlage der Akten (und das spielt keine Rolle wie alt die Akten sind), die beim Sozialpsychiatrischen Dienst geführt werden. Über die Personen, die in die Klinik eingeliefert werden, wird eine psychiatrische Diagnose unter Zugrundelegung der beim SpD geführten Akte erstellt, und diese Diagnose wird dann vom jeweiligen Amtsrichter durch den Unterbringungsbeschluss bestätigt. Und das Problem an der ganzen Sache ist dabei, das es egal ist, welche staatliche Maßnahme man mal in Anspruch genommen hat oder nehmen wird,- und sei es nur Erwerbsunfähigkeitsrente oder ein Antrag auf Hartz IV oder sonst irgendwie ein Antrag bei den Ämtern stellt, - immer wird der Sozialpsychiatrische Dienst eine Akte anlegen und dann für den „Fall der Fälle“ aufbewahren, um sie gegen einen verwenden zu können.
Das heißt, dass es alle Bürger etwas angeht, weil es jeden treffen kann, plötzlich und unerwartet ein sogenannter „Fall“ zu werden. Das hat nichts mit der Krankenkarte der Krankenkassen zu tun, darum geht es auch nicht, es geht darum das jeder ein Recht auf ein selbst bestimmtes Leben hat, ohne das eine Akte über die Lebensphasen geführt wird , von dessen Existenz man nichts weiß und man dann als „psychisch Kranker, der nicht einsichtig in sein Krankheitsbild ist“ geführt und behandelt wird!
denunziation
an wen wende ich mich wenn ein vormaliger "genosse" wen an den SpD denunziert?
(so geschehen in berlin)
Denunziationsbehörde
Es gibt nur im Internet Stellen an die man sich wenden kann oder Ideen
holen Kann
z.B: www.meinungsverbrechen.de
www.patferfueverfassen.de
www.zwangspychiatrie.de
Die haben auch weitere Informationen dazu
Viel Erfolg
Guter Tip
Einen Anwalt aufsuchen und gerichtlich Vorgehen und mehre Zeugen aussagen lassen,weitere Infos unter: www.zwangspsychiatrie.de