Am 20. März muss sich in Schleswig ein Politaktivist gegen den
Vorwurf der Beleidigung eines Polizisten verteidigen. Dem
Polizeikritiker wird vorgeworfen, im Rahmen einer
Gerichtsverhandlung den Einsatzleiter als „staatlich bezahlten
Gewalttäter“ bezeichnet zu haben. Der Angeklagte möchte in der
Öffentlichkeit offensiv mit dem Prozess umgehen.
Nach Ansicht des Angeklagten ist der Vorwurf der Beleidigung zu
verwerfen. Verhandelt wird die Frage „Mit soviel Sternen auf der
Schulter sind Sie wohl hier der am höchsten bezahlte staatliche
Gewalttäter, haben Sie den Polizeieinsatz zu verantworten?“, mit
der er sich an den Einsatzleiter Lohmeyer gewandt haben soll. Die
Berufsbeschreibung stellt keine Beleidigung dar. Zudem sind
vermehrt gegen politische Aktivist_Innen geführte Strafanzeigen
als Repression zu betrachten.
„Ich wehre mich gegen den Vorwurf, Herrn Lohmeyer beleidigt zu
haben“, so der Angeklagte. „Als Ausführende des staatlichen
Gewaltmonopols wenden Polizist_Innen von Berufs wegen ständig
Gewalt an. Dafür werden sie vom Staat bezahlt.“ Deshalb könne man
die Formulierung schwer als unwahr bezeichnen. Auch das konkrete
Vorgehen der Polizist_Innen im Kontext der angeblichen
Beleidigung war gewaltsam: Zwei Prozessbesucher waren unter
Einsatz „unmittelbaren Zwangs“ mit Gewalt aus dem Gerichtsgebäude
verwiesen worden. Zudem setzte eine der Beamt_Innen an diesem Tag
seinen Schlagstock gegen einen Fotografen ein, der versuchte,
polizeiliche Gewalt zu dokumentieren ein. Dabei ging die Kamera
eines Aktivisten zu Bruch.
„Betrachtet man den Kontext der Auseinandersetzung ist es noch
verwunderlicher, dass sich Herr Lohmeyer von mir beleidigt
fühlte“, so der Angeklagte zum Vorwurf. Der Angeklagte stellt den
Prozess in eine Reihe von Strafanzeigen, die im Laufe des
politischen Wirkens in der Region Husum/ Schleswig gegen ihn
erhoben wurden. „Es geht hier nicht darum, eine Straftat zu
ahnden. Das Vorgehen der Polizei werte ich als Repression gegen
unliebsamen Politaktivismus“, äußert sich der Angeklagte. Sein
aktionistisches und publizistisches Wirken für eine gewaltfreie
Gesellschaft sei den Angehörigen der ausführenden Gewalt ein Dorn
im Auge.
„Kann das sein? Dass in einem demokratischen Staat politisches
Arbeiten systematisch durch Exekutivorgane behindert wird?“
Polizist_Innen wenden in Einsätzen häufig Gewalt an. Oft nicht
gerechtfertigt. Das Vorgehen der Polizist_Innen bleibt meist
ungestraft: Kolleg_Innen und Staatsanwält_Innen schützen sie.
Amnesty International dokumentiert Fälle von Polizeigewalt in
Deutschland http://www.amnestypolizei.de/sites/default/files/imce/pfds/Polizeibericht-internet.pdf
).
„Leider ist mein Fall kein Einzelfall. Kritik bzw. Anzeigen gegen
polizeiliches Vorgehen enden häufig mit Gegenanzeigen durch die
beschuldigten Polizist_Innen und mit der Kriminalisierung der
Betroffenen“.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Jan Hansen, Initiative Militarismus jetzt stoppen
redaktion-husuma@gmx.de
0157 757 068 48
Weitere Prozesse gegen UnterstützerInnen antimilitaristischen
Engagements in der Region:
- Schadensersatzklage gegen AntimilitaristInnen am 1. März
(Weiterführung des Prozesses, in dessen Rahmen es zur hier
beschriebenen Anzeige kam.) Infos zum Prozess gibt es hier:
http://husuma.nirgendwo.info/2013/01/19/husum-1-marz-gerichtsprozess-wegen-gleisblockade/
- Ein Journalist, der für sein kritisches Nachhaken kriminalisiert
wurde, legte Einspruch ein. Verhandlungstermin: 20. März, 9 Uhr,
Amtsgericht Schleswig.
- Prozesse gegen weitere Aktivist_Innen, die bei der
Auseinandersetzung ihren Anfang nahmen.
Verhandlungstermine: 4. April wegen angeblichen Widerstandes,,17.
April: Widerstand, Beleidigung und „Verunglimpfung des Staates und
seiner Symbole“.
Weitere Informationen zum anstehenden Prozess finden Sie u.a. in
der Polizei-Doku Schleswig, in der u.a. anhand von
Selbstzeugnissen der eingesetzten Beamt_Innen Gewalt und andere
„Unregelmäßigkeiten“ dokumentiert werden:
Teil 1: “Gilt die Pressefreiheit auch in Schleswig?”
http://husuma.nirgendwo.info/2013/02/10/bilder/
Teil 2: “Die Sache mit der Dienstaufsichtsbeschwerde”
http://husuma.nirgendwo.info/2013/02/18/die-sache-mit-der-dienstaufsichtsbeschwerde/
Teil 3: „Üben PolizistInnen Gewalt aus?“
http://husuma.nirgendwo.info/2013/02/23/uben-polizistinnen-gewalt-aus-polizei-doku-3/
Teil 4: Polizeigewalt im gesellschaftlichem Diskurs:
http://husuma.nirgendwo.info/2013/02/25/polizei-doku-teil-4-polizeigewalt-als-selbstverstandlichkeit-im-diskurs/
BeamtInnenbeleidigung=gibts nicht
ZUM 1000000 MAL: ES GIBT WEDER "Beamtenbeleidigung" als straftatbestand noch "BeamtInnenbeleidigung" (in deutschland)
Prozess eingestellt
Der Prozes ist eingestellt.
Mehr Infos:
https://linksunten.indymedia.org/de/node/80826