Sparkasse muss NPD Konto einrichten

Erstveröffentlicht: 
30.01.2013

Achtung: Verwendung des Extremismus-Begriff

Sparkasse muss NPD Konto einrichten

Die rechtsextreme Partei hatte vor dem Verwaltungsgericht geklagt. Jetzt muss die Sparkasse sich fügen - aber sie tut das nicht ohne angenehmen Nebeneffekt.

 

Dresden. Die beiden NPD-Kreisverbände Sächsische Schweiz-Ostererzgebirge und Dresden hatten wiederholt versucht, Girokonten bei der Ostsächsischen Sparkasse zu eröffnen, jedes Mal wurden die Anträge abgelehnt. Die rechtsextreme Partei klagte dagegen vor dem Verwaltungsgericht, gestern wurde der Fall verhandelt: Als öffentlich-rechtliches Kreditinstitut sei die Sparkasse zur Kontoführung verpflichtet. Da auch andere Parteien dort Kunden seien, verstoße die Weigerung gegen im Grundgesetz und der sächsischen Verfassung verankerte Gleichheitsgrundsätze, so die Begründung der Klage.

Dem folgte das Gericht in weiten Teilen, bezog sich auf die gängige Rechtsprechung und verpflichtete in dem noch nicht rechtskräftigen Urteil die Sparkasse dazu, ein Konto für den Kreisverband Dresden zu führen. Die Entscheidung zum zweiten Kreisverband steht noch aus. Dieser war bereits im Jahr 2.000 Kunde der Sparkasse, soll Forderungen in Höhe von 528,15 Euro bis heute nicht beglichen haben.

Das Angebot des Prozessbevollmächtigten der NPD, Rechtsanwalt Ingmar Knop, die Schulden bar im Prozess zu bezahlen, lehnte die Vorsitzende Richterin ab: „Sie hatten fast zwei Jahre Zeit, die Situation zu klären. Wir sind hier keine Zahlstelle“, sagte Susanne Dahlke-Piel, Präsidentin des Verwaltungsgerichts. Die Sparkasse kündigte an, die Kontogebühren der NPD in Form einer Fördermitgliedschaft von je 120 Euro im Jahr an den Ausländerrat Dresden und die Aktion Zivilcourage e.V. in Pirna weiterzuleiten. „Wir wollen mit dieser Partei kein Geld verdienen“, so Unternehmenssprecher Andreas Rieger. (soe)

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Kontokündigung möglich

Das Ober­lan­des­ge­richt Bre­men (OLG) muss sich er­neut mit der Klage des rech­ten Ver­lag „Lesen & Schen­ken“ aus Schles­wig-​Hol­stein gegen die Com­merz­bank be­schäf­ti­gen. Diese hatte dem Ver­lag, des­sen Ge­schäfts­füh­rer stell­ver­tre­ten­der NPD-​Lan­des­vor­sit­zen­der in Schles­wig-​Hol­stein war, das Gi­ro­kon­to ge­kün­digt. Der Bun­des­ge­richts­hof (BGH) wies das Ver­fah­ren aber nur aus for­ma­len Grün­den an das OLG zu­rück. Pri­va­te Ban­ken kön­nen, so der BGH, sich ihre Kun­den nicht nur selbst aus­su­chen, son­dern die Ge­schäfts­be­zie­hung auch wie­der be­en­den, Die Kün­di­gung dürfe nur nicht „schi­ka­nös“ oder „rechts­miss­bräuch­lich“ sein.

 

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Das liegt daran, dass die Commerzbank eine private Bank ist und die Sparkasse eine öffentliche(staatliche) Bank.